Abmahnung & Kündigung durch persönliche Fehltritte
Neben »fachlicher Kompetenz« benötigen Arbeitnehmer auch persönliche und soziale Eigenschaften, die zur Ausübung des Berufes von Bedeutung sind.
Für viele Menschen gelten bestimmte Benimmregeln oder No-Go´s als Selbstverständlichkeit… Doch bei Fehltritten droht eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung.
Damit Ihnen nicht so ein Schicksal widerfährt, sollten Sie sich in diesem kleinen Ratgeber informieren, welche Karrierekiller auf Jobsuchende lauern.
An diesen 10 Fehlern scheitern viele Arbeitnehmer im Job
1. Diebstahl
Kein anderes Vergehen führt so oft zum Ende der Karriere wie Diebstahl von Firmeneigentum.
Das Schlimme an diesem Vergehen ist, dass oft schon Kleinigkeiten für eine fristlose Kündigung ausreichen. Arbeitnehmer wurden beispielsweise gekündigt, weil sie ein paar Büroklammern mit nach Hause nahmen oder ihr privates Handy mit dem Strom der Firma aufluden.
Am besten ist es, wenn Sie immer fragen, bevor Sie etwas mit nach Hause nehmen, selbst wenn es sich um Kleinigkeiten oder Abfall (alte Pappschachteln) handelt.
2. Unpünktlichkeit und Nichteinhalten von Arbeitszeiten
Ein weiterer Karrierekiller ist wiederholtes “morgiges zu spät kommen” und Pausen überziehen. Auch verfrühtes “in den Feierabend gehen” gehört dazu.
Zwar ist jedes einzelne Vergehen an sich nur geringfügig, die Fehlzeiten summieren sich aber. Zudem stören Sie durch dieses Verhalten den Arbeitsablauf.
3. Wiederholte Krankmeldungen
Selbst das kann ein Kündigungsgrund sein, besonders wenn Sie immer wieder aus demselben Grund krankgeschrieben werden. Das bewirkt, dass sich der Arbeitgeber nicht auf Sie verlassen kann.
Zudem macht es Sie bei den Kollegen unbeliebt, weil die ja Ihre Arbeit übernehmen müssen. Es kann auch darauf hindeuten, dass Sie für die ausgeübte Tätigkeit körperlich oder psychisch nicht geeignet sind. Der Arbeitgeber kann Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
4. Krank feiern
Dieser Karrierekiller ist nicht nur ein Vergehen, sondern sogar eine Straftat. Sie bringen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Krankheit, obwohl Sie gar nicht krank sind. Damit betrügen Sie Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse. Werden Sie erwischt, droht Ihnen die fristlose Kündigung und eine Strafanzeige.
Wenn Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie nicht ständig daheim bleiben. Sie müssen zum Arzt und zur Apotheke gehen und Ihre täglichen Besorgungen erledigen. Zudem ist alles erlaubt, was der Heilung nicht im Wege steht. Sie können spazieren gehen, einen Ausflug machen oder vielleicht sogar leichte Gartenarbeit verrichten.
Allerdings sollten Sie davon Abstand nehmen, Partys bis in den Morgen zu feiern oder den Krankenurlaub für einen Trip nach Mallorca zu nutzen. Auffällig ist auch, wenn Sie öfter freitags oder montags eine Krankmeldung einreichen.
5. Mobbing
Leider kommt Mobbing in sehr vielen Firmen vor. Es kann gravierende Folgen für das oder die Opfer haben. Sie können durch Mobbing krank werden (Depressionen, Bluthochdruck) und sogar körperlich leiden.
Mobbing schadet auch der Firma, weil weniger effizient gearbeitet wird und mehr Fehler oder Ausschuss produziert werden. Das Denunzieren von Mitarbeitern vergiftet das Betriebsklima. In schweren Fällen kann Mobbing zur fristlosen Kündigung führen.
6. Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Rassismus
Bedeutende Vorfälle dieser Art sind nicht nur Karrierekiller, sondern können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Die Grenzen sind sehr eng gesteckt. Schon wenn eine Kollegin ständig angestarrt wird, ein Kollege als “Schwuler” gehänselt oder ein anderer mit ausländischen Wurzeln mit rassistischen Ausdrücken beschimpft wird, kann das ernste Folgen für den Täter haben.
Es ist auf jeden Fall besser, höflich und korrekt miteinander umzugehen und die Kollegen so zu behandeln, wie man selbst auch behandelt werden möchte.
7. Alkohol
Einer der größten Jobkiller ist Alkoholgenuss während der Arbeitszeit. Das ist in allen Firmen (selbst in Brauereien) verboten und führt unweigerlich zur Entlassung. Darüber hinaus kann es auch ernste finanzielle Folgen haben.
Haben Sie einen Verkehrs- oder Betriebsunfall unter dem Einfluss von Alkohol, wird dieser nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Verletzen Sie andere Personen, können Sie unter Umständen zur Zahlung von Schmerzensgeld und Entschädigung verurteilt werden.
8. Unerlaubtes Fehlen
Damit ist nicht nur der berühmte “blaue Montag” gemeint. Im Leben jedes Menschen können Umstände eintreten, die ihn kurzfristig daran hindern, zur Arbeit zu kommen. Das kann beispielsweise eine katastrophale Wetterlage oder ein Unfall sein.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber so zeitig wie möglich zu informieren und den Grund Ihres Fehlens zu nennen. Fehlen Sie öfter oder gar mehrere Tage lang unentschuldigt, wird der Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit das Arbeitsverhältnis beenden.
9. Selbstüberschätzung und mangelnde Kritikfähigkeit
Besonders in Führungspostionen ist Selbstbewusstsein im Job eine wichtige persönliche Eigenschaft. Allerdings ist die Grenze zwischen “Selbstbewusstsein” und “Selbstüberschätzung” schnell überschritten.
Menschen, die häufig überheblich wirken, schießen nicht selten am Ziel vorbei und verärgern stattdessen Kunden, Kollegen und Vorgesetzte. Höfliches und sachliches Reagieren ist auch in hektischen Situationen und hitzigen Diskussionen angebracht. Wiederholte Beschwerden können ebenfalls zur Entlassung führen.
10. Faulheit und »Ist mir doch egal« Einstellung
Besonders bei Arbeitnehmern, die schon länger im Unternehmen angestellt sind, kann sich eine gewisse Trägheit einstellen. Arbeiten werden nur noch sehr langsam oder gar nicht erledigt. Doch das Verhalten nach dem Motto: »Das kriegt schon keiner mit« ist gefährlich.
Sollte der Chef mitbekommen, dass das Arbeitstempo unbefriedigend ist, liegt ganz gewiss bald eine Abmahnung auf dem Tisch.
Vorbeugen ist besser als Klagen
Um Karrierekiller zu vermeiden, fahren Sie gut, wenn Sie sich an allgemeine Bestimmungen halten und Ihre Arbeit pünktlich und zuverlässig erledigen. Wenn Sie etwas mit nach Hause nehmen wollen, fragen Sie lieber um Erlaubnis.
Alkohol während der Arbeitszeit ist ein Tabu und halten Sie sich mit negativen Kommentaren über Kollegen, die Firma oder den Chef zurück. Vermeiden Sie betriebliche Informationen über soziale Medien weiterzugeben.
Wenn Fragen oder Probleme auftreten, versuchen Sie besser, diese in einem offenen Gespräch zu klären. Behalten Sie stets auch in Konfliktsituationen einen kühlen Kopf und überlegen Sie sich genau, was Sie sagen.
Was tun, wenn sie gekündigt wurden?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten – gleich, ob ordentlich oder fristlos, bedeutet das nicht, dass Sie wehrlos sind.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie eine dreiwöchige Frist, um dagegen zu klagen. Versäumen Sie das, gilt die Kündigung als akzeptiert.
Die Klage vor dem Arbeitsgericht lohnt sich sogar bei einer fristlosen Kündigung. Ein guter Anwalt kann für Sie eine ordentliche Abfindung erstreiten.