Abmahnung & Kündigung durch persönliche Fehltritte

Neben »fach­li­cher Kom­pe­tenz« benö­ti­gen Arbeit­neh­mer auch per­sön­li­che und sozia­le Eigen­schaf­ten, die zur Aus­übung des Beru­fes von Bedeu­tung sind.

Für vie­le Men­schen gel­ten bestimm­te Benimm­re­geln oder No-Go´s als Selbst­ver­ständ­lich­keit… Doch bei Fehl­trit­ten droht eine Abmah­nung und schlimms­ten­falls eine frist­lo­se Kündigung.

Damit Ihnen nicht so ein Schick­sal wider­fährt, soll­ten Sie sich in die­sem klei­nen Rat­ge­ber infor­mie­ren, wel­che Kar­rie­re­kil­ler auf Job­su­chen­de lauern.

An diesen 10 Fehlern scheitern viele Arbeitnehmer im Job

1. Diebstahl

Kein ande­res Ver­ge­hen führt so oft zum Ende der Kar­rie­re wie Dieb­stahl von Firmeneigentum.

Das Schlim­me an die­sem Ver­ge­hen ist, dass oft schon Klei­nig­kei­ten für eine frist­lo­se Kün­di­gung aus­rei­chen. Arbeit­neh­mer wur­den bei­spiels­wei­se gekün­digt, weil sie ein paar Büro­klam­mern mit nach Hau­se nah­men oder ihr pri­va­tes Han­dy mit dem Strom der Fir­ma aufluden.

Am bes­ten ist es, wenn Sie immer fra­gen, bevor Sie etwas mit nach Hau­se neh­men, selbst wenn es sich um Klei­nig­kei­ten oder Abfall (alte Papp­schach­teln) handelt.

2. Unpünktlichkeit und Nichteinhalten von Arbeitszeiten

Ein wei­te­rer Kar­rie­re­kil­ler ist wie­der­hol­tes “mor­gi­ges zu spät kom­men” und Pau­sen über­zie­hen. Auch ver­früh­tes “in den Fei­er­abend gehen” gehört dazu.

Zwar ist jedes ein­zel­ne Ver­ge­hen an sich nur gering­fü­gig, die Fehl­zei­ten sum­mie­ren sich aber. Zudem stö­ren Sie durch die­ses Ver­hal­ten den Arbeitsablauf.

3. Wiederholte Krankmeldungen

Selbst das kann ein Kün­di­gungs­grund sein, beson­ders wenn Sie immer wie­der aus dem­sel­ben Grund krank­ge­schrie­ben wer­den. Das bewirkt, dass sich der Arbeit­ge­ber nicht auf Sie ver­las­sen kann.

Zudem macht es Sie bei den Kol­le­gen unbe­liebt, weil die ja Ihre Arbeit über­neh­men müs­sen. Es kann auch dar­auf hin­deu­ten, dass Sie für die aus­ge­üb­te Tätig­keit kör­per­lich oder psy­chisch nicht geeig­net sind. Der Arbeit­ge­ber kann Ihnen eine ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung aussprechen.

4. Krank feiern

Die­ser Kar­rie­re­kil­ler ist nicht nur ein Ver­ge­hen, son­dern sogar eine Straf­tat. Sie brin­gen eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung wegen Krank­heit, obwohl Sie gar nicht krank sind. Damit betrü­gen Sie Ihren Arbeit­ge­ber und die Kran­ken­kas­se. Wer­den Sie erwischt, droht Ihnen die frist­lo­se Kün­di­gung und eine Strafanzeige.

Wenn Sie krank­ge­schrie­ben sind, müs­sen Sie nicht stän­dig daheim blei­ben. Sie müs­sen zum Arzt und zur Apo­the­ke gehen und Ihre täg­li­chen Besor­gun­gen erle­di­gen. Zudem ist alles erlaubt, was der Hei­lung nicht im Wege steht. Sie kön­nen spa­zie­ren gehen, einen Aus­flug machen oder viel­leicht sogar leich­te Gar­ten­ar­beit verrichten.

Aller­dings soll­ten Sie davon Abstand neh­men, Par­tys bis in den Mor­gen zu fei­ern oder den Kran­ken­ur­laub für einen Trip nach Mal­lor­ca zu nut­zen. Auf­fäl­lig ist auch, wenn Sie öfter frei­tags oder mon­tags eine Krank­mel­dung einreichen.

5. Mobbing

Lei­der kommt Mob­bing in sehr vie­len Fir­men vor. Es kann gra­vie­ren­de Fol­gen für das oder die Opfer haben. Sie kön­nen durch Mob­bing krank wer­den (Depres­sio­nen, Blut­hoch­druck) und sogar kör­per­lich leiden.

Mob­bing scha­det auch der Fir­ma, weil weni­ger effi­zi­ent gear­bei­tet wird und mehr Feh­ler oder Aus­schuss pro­du­ziert wer­den. Das Denun­zie­ren von Mit­ar­bei­tern ver­gif­tet das Betriebs­kli­ma. In schwe­ren Fäl­len kann Mob­bing zur frist­lo­sen Kün­di­gung führen.

6. Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Rassismus

Bedeu­ten­de Vor­fäl­le die­ser Art sind nicht nur Kar­rie­re­kil­ler, son­dern kön­nen sogar straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Die Gren­zen sind sehr eng gesteckt. Schon wenn eine Kol­le­gin stän­dig ange­starrt wird, ein Kol­le­ge als “Schwu­ler” gehän­selt oder ein ande­rer mit aus­län­di­schen Wur­zeln mit ras­sis­ti­schen Aus­drü­cken beschimpft wird, kann das erns­te Fol­gen für den Täter haben.

Es ist auf jeden Fall bes­ser, höf­lich und kor­rekt mit­ein­an­der umzu­ge­hen und die Kol­le­gen so zu behan­deln, wie man selbst auch behan­delt wer­den möchte.

7. Alkohol

Einer der größ­ten Job­kil­ler ist Alko­hol­ge­nuss wäh­rend der Arbeits­zeit. Das ist in allen Fir­men (selbst in Braue­rei­en) ver­bo­ten und führt unwei­ger­lich zur Ent­las­sung. Dar­über hin­aus kann es auch erns­te finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Haben Sie einen Ver­kehrs- oder Betriebs­un­fall unter dem Ein­fluss von Alko­hol, wird die­ser nicht als Arbeits­un­fall aner­kannt. Ver­let­zen Sie ande­re Per­so­nen, kön­nen Sie unter Umstän­den zur Zah­lung von Schmer­zens­geld und Ent­schä­di­gung ver­ur­teilt werden.

8. Unerlaubtes Fehlen

Damit ist nicht nur der berühm­te “blaue Mon­tag” gemeint. Im Leben jedes Men­schen kön­nen Umstän­de ein­tre­ten, die ihn kurz­fris­tig dar­an hin­dern, zur Arbeit zu kom­men. Das kann bei­spiels­wei­se eine kata­stro­pha­le Wet­ter­la­ge oder ein Unfall sein.

In jedem Fall sind Sie ver­pflich­tet, den Arbeit­ge­ber so zei­tig wie mög­lich zu infor­mie­ren und den Grund Ihres Feh­lens zu nen­nen. Feh­len Sie öfter oder gar meh­re­re Tage lang unent­schul­digt, wird der Arbeit­ge­ber mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit das Arbeits­ver­hält­nis beenden.

9. Selbstüberschätzung und mangelnde Kritikfähigkeit

Beson­ders in Füh­rungs­pos­tio­nen ist Selbst­be­wusst­sein im Job eine wich­ti­ge per­sön­li­che Eigen­schaft. Aller­dings ist die Gren­ze zwi­schen “Selbst­be­wusst­sein” und “Selbst­über­schät­zung” schnell überschritten.

Men­schen, die häu­fig über­heb­lich wir­ken, schie­ßen nicht sel­ten am Ziel vor­bei und ver­är­gern statt­des­sen Kun­den, Kol­le­gen und Vor­ge­setz­te. Höf­li­ches und sach­li­ches Reagie­ren ist auch in hek­ti­schen Situa­tio­nen und hit­zi­gen Dis­kus­sio­nen ange­bracht. Wie­der­hol­te Beschwer­den kön­nen eben­falls zur Ent­las­sung führen.

10. Faulheit und »Ist mir doch egal« Einstellung

Beson­ders bei Arbeit­neh­mern, die schon län­ger im Unter­neh­men ange­stellt sind, kann sich eine gewis­se Träg­heit ein­stel­len. Arbei­ten wer­den nur noch sehr lang­sam oder gar nicht erle­digt. Doch das Ver­hal­ten nach dem Mot­to: »Das kriegt schon kei­ner mit« ist gefährlich.

Soll­te der Chef mit­be­kom­men, dass das Arbeits­tem­po unbe­frie­di­gend ist, liegt ganz gewiss bald eine Abmah­nung auf dem Tisch.

Vorbeugen ist besser als Klagen

Um Kar­rie­re­kil­ler zu ver­mei­den, fah­ren Sie gut, wenn Sie sich an all­ge­mei­ne Bestim­mun­gen hal­ten und Ihre Arbeit pünkt­lich und zuver­läs­sig erle­di­gen. Wenn Sie etwas mit nach Hau­se neh­men wol­len, fra­gen Sie lie­ber um Erlaubnis.

Alko­hol wäh­rend der Arbeits­zeit ist ein Tabu und hal­ten Sie sich mit nega­ti­ven Kom­men­ta­ren über Kol­le­gen, die Fir­ma oder den Chef zurück. Ver­mei­den Sie betrieb­li­che Infor­ma­tio­nen über sozia­le Medi­en weiterzugeben.

Wenn Fra­gen oder Pro­ble­me auf­tre­ten, ver­su­chen Sie bes­ser, die­se in einem offe­nen Gespräch zu klä­ren. Behal­ten Sie stets auch in Kon­flikt­si­tua­tio­nen einen küh­len Kopf und über­le­gen Sie sich genau, was Sie sagen.

Was tun, wenn sie gekündigt wurden?

Wenn Sie eine Kün­di­gung erhal­ten – gleich, ob ordent­lich oder frist­los, bedeu­tet das nicht, dass Sie wehr­los sind.

Nach Zugang der Kün­di­gung haben Sie eine drei­wö­chi­ge Frist, um dage­gen zu kla­gen. Ver­säu­men Sie das, gilt die Kün­di­gung als akzeptiert.

Die Kla­ge vor dem Arbeits­ge­richt lohnt sich sogar bei einer frist­lo­sen Kün­di­gung. Ein guter Anwalt kann für Sie eine ordent­li­che Abfin­dung erstreiten.

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