Sachbezüge und Geschenke des Arbeitgebers
In manchen Arbeitsverträgen ist von »geldwerten Vorteilen« oder »Sachbezüge« die Rede. In früheren Zeiten waren auch Bezeichnungen wie Naturallohn oder Deputatlohn gebräuchlich.
Hiermit sind Waren oder Dienstleistungen gemeint, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses günstiger oder eventuell sogar unentgeltlich enthält.
In diesem kleinen Ratgeber erfahren Sie, worum es bei dem »geldwerten Vorteilen« detailliert geht. Wir erklären Ihnen außerdem, was Sie bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen müssen.
Typische Beispiele von geldwerten Vorteilen
Die Palette möglicher Waren oder Dienstleistungen sind sehr groß. Daher ist die Behauptung, dass fast jeder Arbeitnehmer in den Genuss des einen oder anderen fringe benefits kommt, nicht übertrieben, sondern entspricht der Realität.
Häufig anzutreffende »geldwerte Vorteile« sind unter anderem:
- Speisen und Getränke, die in der Betriebskantine zu subventionierten Preisen angeboten werden.
- Arbeitskleidung, die kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
- Unterkunft und Verpflegung bei Hausangestellten oder Beschäftigten in Gastronomie oder Tourismus.
- Überlassung eines Dienstwagens für den privaten Gebrauch.
- Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets
- Personalrabatt
- Geschenke oder Gutscheine zu besonderen Anlässen.
- Zuschüsse zu Kindergarten oder Kinderkrippe
- Aktienoptionen
- Zuschüsse zur Förderung der Gesundheit
- Beihilfen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Jobrad, Vergünstigungen beim Fahrradkauf
Geldwerter Vorteil, was ist das eigentlich und wie wird er besteuert?
Für das Finanzamt gehört grundsätzlich auch ein geldwerter Vorteil oder Sachbezug zum Einkommen und muss daher besteuert werden. Allerdings gelten für Sachbezüge gewisse Freigrenzen. Ansonsten würde das ohnehin bereits sehr komplizierte deutsche Steuersystem noch komplizierter werden.
Deswegen legt der §8 EStG fest, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Freibetrag von jährlich 1.080 Euro auf alle Produkte und Dienstleistungen hat, die sein Arbeitgeber anbietet.
Für andere Sachwerte oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber anbietet, können Sie pro Monat einen Freibetrag von 44 Euro in Anspruch nehmen. Typische Produkte oder Dienstleistungen in dieser Kategorie sind:
- Tankgutscheine
- kostenlose Getränke
- Prepaid Telefonkarten
- Gutscheine für Zeitschriften
- Monatskarte für den ÖPNV
- kleine Präsente zu Geburtstagen, Jubiläen oder familiären Ereignissen
Alles, was über den Freibetrag hinaus geht, muss über die Lohnsteuerabrechnung versteuert werden.
Die Besteuerung von Dienstwagen, die der Arbeitgeber Ihnen auch für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellt, wird in einem gesonderten Beitrag behandelt. Das Thema ist häufig Gegenstand von Missverständnissen, die Anlass zu Problemen geben.
Wie werden geldwerte Vorteile besteuert?
Das deutsche Steuerrecht kennt auf diesem Gebiet eine ganze Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen, auf die im folgenden Text kurz eingegangen wird.
Laptops, Smartphones und ähnliche Geräte
Solche Geräte sind in der Regel steuerfrei, wenn Sie der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent des Wertes besteuert und die Steuer übernimmt. Werden die Geräte dem Arbeitnehmer nur leihweise überlassen, fällt keine Steuer an, weil sie nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers übergehen.
Gesundheitliche Maßnahmen
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer Kosten für Massagen, Fitnessstudio, Physiotherapie und andere gesundheitsfördernde Maßnahmen zu übernehmen, vorausgesetzt, sie stehen in Verbindung mit der beruflichen Belastung.
Weiterbildung
Die Kosten für Fortbildung und Seminare sind steuerfrei, solange sie im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers stehen.
Darlehen der Firma
Bis zu einer Höhe von 2.600 Euro können Sie von Ihrem Arbeitgeber ein zinsgünstiges oder zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, ohne dass Sie dafür Steuern zahlen müssen.
Vermögensbeteiligung
Mitarbeiter können bis zu 360 Euro pro Jahr am Vermögen des Unternehmens beteiligt werden. Sie müssen keine Steuern zahlen. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn diese Möglichkeit allen Mitarbeitern offen steht.
Was ist besser: Eine Gehaltserhöhung oder geldwerte Vorteile?
In vielen Fällen haben sich geldwerte Vorteile als besser erwiesen. Wie Sie aus den oben genannten Beispielen erkennen können, fallen bei vielen geldwerten Vorteilen wenige oder sogar gar keine Steuern an.
Bei einer Gehaltserhöhung kann es jedoch passieren, dass durch das erhöhte Einkommen Ihr Einkommenssteuersatz steigt und Sie am Ende, wenn Sie Pech haben, noch weniger Geld in der Lohntüte übrig bleibt als vorher. Darüber lässt sich kein pauschales Urteil fällen.
Sie sollten die Frage sowohl mit Ihrem Arbeitgeber als auch mit dem Steuerberater diskutieren. In den meisten fällen lässt sich eine Lösung finden, die alle Beteiligten zufrieden stellt.
Zusammenfassung
Als geldwerte Vorteile werden Sachbezüge bezeichnet, die der Arbeitgeber Ihnen im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zur Verfügung stellt.
Die Palette der geldwerten Vorteile ist sehr groß wie zum Beispiel:
- die kostenlosen Flasche-Mineralwasser, die der Chef Ihnen an heißen Tagen zur Verfügung stellt – das Firmenlaptop, das Sie auch daheim für private Zwecke nutzen können – bis zum Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen.
In vielen Fällen ist ein geldwerter Vorteil für Sie besser, weil dessen Besteuerung in der Regel niedriger ist als die des regulären Einkommens. Für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen gibt es eine Reihe von Freigrenzen und Sonderregelungen, die sich vorteilhaft auswirken können.