Sachbezüge und Geschenke des Arbeitgebers

In man­chen Arbeits­ver­trä­gen ist von »geld­wer­ten Vor­tei­len« oder »Sach­be­zü­ge« die Rede. In frü­he­ren Zei­ten waren auch Bezeich­nun­gen wie Natu­ral­lohn oder Deput­at­lohn gebräuchlich.

Hier­mit sind Waren oder Dienst­leis­tun­gen gemeint, die ein Arbeit­neh­mer auf­grund sei­nes Arbeits­ver­hält­nis­ses güns­ti­ger oder even­tu­ell sogar unent­gelt­lich enthält.

In die­sem klei­nen Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wor­um es bei dem »geld­wer­ten Vor­tei­len« detail­liert geht. Wir erklä­ren Ihnen außer­dem, was Sie bei der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung berück­sich­ti­gen müssen.

Typische Beispiele von geldwerten Vorteilen

Die Palet­te mög­li­cher Waren oder Dienst­leis­tun­gen sind sehr groß. Daher ist die Behaup­tung, dass fast jeder Arbeit­neh­mer in den Genuss des einen oder ande­ren frin­ge bene­fits kommt, nicht über­trie­ben, son­dern ent­spricht der Realität.

Häu­fig anzu­tref­fen­de »geld­wer­te Vor­tei­le« sind unter anderem:

  • Spei­sen und Geträn­ke, die in der Betriebs­kan­ti­ne zu sub­ven­tio­nier­ten Prei­sen ange­bo­ten werden.
  • Arbeits­klei­dung, die kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt wird.
  • Unter­kunft und Ver­pfle­gung bei Haus­an­ge­stell­ten oder Beschäf­tig­ten in Gas­tro­no­mie oder Tourismus.
  • Über­las­sung eines Dienst­wa­gens für den pri­va­ten Gebrauch.
  • Fahrt­kos­ten­zu­schüs­se oder Jobtickets
  • Per­so­nal­ra­batt
  • Geschen­ke oder Gut­schei­ne zu beson­de­ren Anlässen.
  • Zuschüs­se zu Kin­der­gar­ten oder Kinderkrippe
  • Akti­en­op­tio­nen
  • Zuschüs­se zur För­de­rung der Gesundheit
  • Bei­hil­fen zur Betreu­ung pfle­ge­be­dürf­ti­ger Angehöriger
  • Job­rad, Ver­güns­ti­gun­gen beim Fahrradkauf

Geldwerter Vorteil, was ist das eigentlich und wie wird er besteuert?

Für das Finanz­amt gehört grund­sätz­lich auch ein geld­wer­ter Vor­teil oder Sach­be­zug zum Ein­kom­men und muss daher besteu­ert wer­den. Aller­dings gel­ten für Sach­be­zü­ge gewis­se Frei­gren­zen. Ansons­ten wür­de das ohne­hin bereits sehr kom­pli­zier­te deut­sche Steu­er­sys­tem noch kom­pli­zier­ter werden.

Des­we­gen legt der §8 EStG fest, dass jeder Arbeit­neh­mer Anspruch auf einen Frei­be­trag von jähr­lich 1.080 Euro auf alle Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen hat, die sein Arbeit­ge­ber anbietet.

Für ande­re Sach­wer­te oder Dienst­leis­tun­gen, die der Arbeit­ge­ber anbie­tet, kön­nen Sie pro Monat einen Frei­be­trag von 44 Euro in Anspruch neh­men. Typi­sche Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen in die­ser Kate­go­rie sind:

  • Tank­gut­schei­ne
  • kos­ten­lo­se Getränke
  • Pre­paid Telefonkarten
  • Gut­schei­ne für Zeitschriften
  • Monats­kar­te für den ÖPNV
  • klei­ne Prä­sen­te zu Geburts­ta­gen, Jubi­lä­en oder fami­liä­ren Ereignissen

Alles, was über den Frei­be­trag hin­aus geht, muss über die Lohn­steu­er­ab­rech­nung ver­steu­ert werden.

Die Besteue­rung von Dienst­wa­gen, die der Arbeit­ge­ber Ihnen auch für den pri­va­ten Gebrauch zur Ver­fü­gung stellt, wird in einem geson­der­ten Bei­trag behan­delt. Das The­ma ist häu­fig Gegen­stand von Miss­ver­ständ­nis­sen, die Anlass zu Pro­ble­men geben.

Wie werden geldwerte Vorteile besteuert?

Das deut­sche Steu­er­recht kennt auf die­sem Gebiet eine gan­ze Rei­he von Aus­nah­men und Son­der­re­ge­lun­gen, auf die im fol­gen­den Text kurz ein­ge­gan­gen wird.

Laptops, Smartphones und ähnliche Geräte

Sol­che Gerä­te sind in der Regel steu­er­frei, wenn Sie der Arbeit­ge­ber pau­schal mit 25 Pro­zent des Wer­tes besteu­ert und die Steu­er über­nimmt. Wer­den die Gerä­te dem Arbeit­neh­mer nur leih­wei­se über­las­sen, fällt kei­ne Steu­er an, weil sie nicht in das Eigen­tum des Arbeit­neh­mers übergehen.

Gesundheitliche Maßnahmen

Der Arbeit­ge­ber hat die Mög­lich­keit, bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr für den Arbeit­neh­mer Kos­ten für Mas­sa­gen, Fit­ness­stu­dio, Phy­sio­the­ra­pie und ande­re gesund­heits­för­dern­de Maß­nah­men zu über­neh­men, vor­aus­ge­setzt, sie ste­hen in Ver­bin­dung mit der beruf­li­chen Belastung.

Weiterbildung

Die Kos­ten für Fort­bil­dung und Semi­na­re sind steu­er­frei, solan­ge sie im direk­ten Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Tätig­keit des Arbeit­neh­mers stehen.

Darlehen der Firma

Bis zu einer Höhe von 2.600 Euro kön­nen Sie von Ihrem Arbeit­ge­ber ein zins­güns­ti­ges oder zins­lo­ses Dar­le­hen in Anspruch neh­men, ohne dass Sie dafür Steu­ern zah­len müssen.

Vermögensbeteiligung

Mit­ar­bei­ter kön­nen bis zu 360 Euro pro Jahr am Ver­mö­gen des Unter­neh­mens betei­ligt wer­den. Sie müs­sen kei­ne Steu­ern zah­len. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn die­se Mög­lich­keit allen Mit­ar­bei­tern offen steht.

Was ist besser: Eine Gehaltserhöhung oder geldwerte Vorteile?

In vie­len Fäl­len haben sich geld­wer­te Vor­tei­le als bes­ser erwie­sen. Wie Sie aus den oben genann­ten Bei­spie­len erken­nen kön­nen, fal­len bei vie­len geld­wer­ten Vor­tei­len weni­ge oder sogar gar kei­ne Steu­ern an.

Bei einer Gehalts­er­hö­hung kann es jedoch pas­sie­ren, dass durch das erhöh­te Ein­kom­men Ihr Ein­kom­mens­steu­er­satz steigt und Sie am Ende, wenn Sie Pech haben, noch weni­ger Geld in der Lohn­tü­te übrig bleibt als vor­her. Dar­über lässt sich kein pau­scha­les Urteil fällen.

Sie soll­ten die Fra­ge sowohl mit Ihrem Arbeit­ge­ber als auch mit dem Steu­er­be­ra­ter dis­ku­tie­ren. In den meis­ten fäl­len lässt sich eine Lösung fin­den, die alle Betei­lig­ten zufrie­den stellt.

Zusammenfassung

Als geld­wer­te Vor­tei­le wer­den Sach­be­zü­ge bezeich­net, die der Arbeit­ge­ber Ihnen im Rah­men eines Arbeits- oder Dienst­ver­hält­nis­ses zur Ver­fü­gung stellt.

Die Palet­te der geld­wer­ten Vor­tei­le ist sehr groß wie zum Beispiel:

- die kos­ten­lo­sen Fla­sche-Mine­ral­was­ser, die der Chef Ihnen an hei­ßen Tagen zur Ver­fü­gung  stellt                                                                                                                                   – das Fir­men­lap­top, das Sie auch daheim für pri­va­te Zwe­cke nut­zen kön­nen                          – bis zum Dienst­wa­gen, den Sie auch pri­vat nut­zen dürfen.

In vie­len Fäl­len ist ein geld­wer­ter Vor­teil für Sie bes­ser, weil des­sen Besteue­rung in der Regel nied­ri­ger ist als die des regu­lä­ren Ein­kom­mens. Für die Besteue­rung von geld­wer­ten Vor­tei­len gibt es eine Rei­he von Frei­gren­zen und Son­der­re­ge­lun­gen, die sich vor­teil­haft aus­wir­ken können.

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