Wie funktioniert die staatliche Grundrente?

In Deutsch­land wird die Alters­ar­mut immer mehr zu einem Pro­blem. Mit dem Begriff sind Rent­ner gemeint, deren Ren­te so nied­rig ist, dass sie davon nicht leben kön­nen. Gegen­wär­tig trifft das auf ca. 16 Pro­zent aller Rent­ner zu.

Schon in weni­gen Jah­ren kann die­ser Anteil auf mehr als 21 Pro­zent wach­sen. Zwar kön­nen Rent­ner mit gerin­gen Ein­künf­ten eine Grund­si­che­rung im Alter bean­tra­gen, aber aus Scham oder Unkennt­nis neh­men die wenigs­ten die­se Mög­lich­keit in Anspruch. Statt­des­sen lei­den sie lie­ber schwei­gend und ver­su­chen, sich mit Fla­schen­sam­meln und Gele­gen­heits­jobs über Was­ser zu halten.

Die ab Janu­ar 2021 ein­ge­führ­te Grund­ren­te soll Alters­ar­mut bekämp­fen. In die­sem Rat­ge­ber haben wir die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen leicht ver­ständ­lich zusammengefasst.

Was ist die Grundrente?

Wer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt ist, zahlt jedes Jahr unter ande­rem Bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Wenn min­des­tens 35 Jah­re lang Bei­trä­ge gezahlt wur­den, hat der Bür­ger Anspruch auf eine Altersrente.

Bei vie­len Rent­nern ist die Alters­ren­te aller­dings sehr nied­rig  und liegt teil­wei­se sogar noch unter dem Niveau von Hartz IV. Das liegt dar­an, dass sie zwar lan­ge Bei­trags­zei­ten vor­wei­sen kön­nen, aber auf­grund nied­ri­ger Ein­kom­men trotz­dem nur weni­ge Ent­gelt­punk­te ansam­meln konn­ten  und daher die Ren­te sehr nied­rig ausfällt.

Genau hier setzt die Grund­ren­te an. Sie stellt einen Zuschlag zur Alters­ren­te dar, der allen Berech­tig­ten gewährt wird. Die Grund­ren­te soll deut­lich über der Grund­si­che­rung im Alter lie­gen. Es han­delt sich nicht um eine Sozialleistung.

Das bedeu­tet, sie muss nicht bean­tragt wer­den. Bezugs­be­rech­tig­te erhal­ten sie auto­ma­tisch. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung arbei­tet mit dem Finanz­amt zusam­men und führt eine Ein­kom­mens­prü­fung durch. Wer eine Grund­ren­te bezieht, wird dar­über benachrichtigt.

Die Grund­ren­te wird ab dem 1. Janu­ar  2021 ein­ge­führt. Da das  mit einem immensen Auf­wand ver­bun­den ist, kön­nen der­zeit noch kei­ne indi­vi­du­el­len Aus­künf­te erteilt wer­den. Zuerst kom­men die Neurent­ner an die Rei­he, wahr­schein­lich ab Juli 2021. Nach und nach erhal­ten auch die exis­tie­ren­den Rent­ner eine Grund­ren­te (wenn sie anspruchs­be­rech­tigt sind). Ange­sam­mel­te Beträ­ge ab 1. Janu­ar 2021 wer­den nachbezahlt.

Was sind die Voraussetzungen für die Grundrente?

Die Grund­ren­te wird als Zuschlag zu allen Arten von gesetz­li­chen Ren­ten gezahlt:

  • Alters­ren­te
  • Erwerbs­min­de­rungs­ren­te
  • Hin­ter­blie­be­nen­ren­te
  • Erzie­hungs­ren­te

Die Vor­aus­set­zung ist, dass min­des­tens 33 Jah­re Grund­ren­ten­zei­ten vor­lie­gen. Der Zuschlag wird gestaf­felt und erreicht bei 35 Jah­ren Grund­ren­ten­zei­ten sein Maxi­mum. Ande­re Arten von Ein­kom­men wird auf die Grund­ren­te ange­rech­net. Zu den Grund­ren­ten­zei­ten zäh­len folgende:

  • Pflicht­bei­trä­ge aus sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger Beschäf­ti­gung oder Selbstständigkeit
  • Pflicht­bei­trags­zei­ten aus der Kin­der­er­zie­hung oder Pfle­ge von Angehörigen
  • Leis­tun­gen bei Krank­heit und Rehabilitation
  • Berück­sich­ti­gungs­zei­ten aus Kin­der­er­zie­hung und Pflege
  • Ersatz­zei­ten, bei­spiels­wei­se Kriegs­dienst, Kriegs­ge­fan­gen­schaft oder poli­ti­sche Haft in der DDR

Zeiten, die nicht bei den Grundrentenzeiten berücksichtigt werden:

  • Bezugs­zei­ten von ALG I und II (Arbeits­lo­sig­keit)
  • Schul­aus­bil­dung
  • Zurech­nungs­zei­ten
  • frei­wil­li­ge Bei­trä­ge zur Rentenversicherung

Eine Grund­ren­te wird gezahlt, wenn das eige­ne Ein­kom­men min­des­tens 30 Pro­zent des Durch­schnitts­ein­kom­mens aller Ver­si­cher­ten beträgt. Die Ren­ten­ver­si­che­rung leg­te die­ses Durch­schnitts­ein­kom­men für 2020 auf 3.379 € (brut­to) fest.

Dem­zu­fol­ge erhal­ten Rent­ner Grund­ren­te, die min­des­tens 1.013 € pro Monat ver­dient haben. Ein­künf­te unter die­ser Gren­ze wer­den nicht berück­sich­tigt. Es gibt kei­ne Min­dest­hö­he der Grund­ren­te. Der Betrag wird indi­vi­du­ell berechnet.

Welche Vorteile hat die Grundrente?

Im Gegen­satz zur Grund­si­che­rung im Alter ist die Grund­ren­te kei­ne Sozi­al­leis­tung, son­dern eine Auf­sto­ckung des nor­ma­len Ren­ten­be­trags. Die Höhe der Grund­ren­te soll deut­lich über die der Grund­si­che­rung liegen.

Sie wird durch groß­zü­gi­ge­re Rege­lun­gen beim Wohn­geld ergänzt. Die meis­ten der infra­ge kom­men­den Men­schen begrü­ßen die Grund­ren­te. Sie muss nicht extra bean­tragt wer­den und eine Bedürf­nis­prü­fung fin­det nicht statt. Zudem wird die Grund­ren­te auch an Rent­ner gezahlt, die ihren stän­di­gen Wohn­sitz ins Aus­land verlegen.

Auf­grund der hohen Lebens­hal­tungs­kos­ten in Deutsch­land ent­schei­den sich immer mehr Rent­ner für die­se Opti­on. Von der Grund­ren­te pro­fi­tie­ren vor allem Arbeit­neh­mer, die vie­le Jah­re lang hart gear­bei­tet haben, aber nie viel ver­dient haben.

Welche Nachteile hat die Grundrente?

Eine gro­ße Zahl von Arbeit­neh­mern ist von der Grund­ren­te aus­ge­schlos­sen. In ers­ter Linie betrifft das Frau­en. Vie­le von ihnen kom­men auf­grund von Kin­der­er­zie­hung nicht auf die min­des­tens erfor­der­li­chen 33 Jah­re Grundrentenzeit.

Ande­re wie­der­um haben zwar lan­ge Jah­re gear­bei­tet, aber immer nur in Teil­zeit­jobs unter­halb der Ein­kom­mens­gren­ze von 1.013 €, in Mini­jobs oder in gering­fü­gi­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen. Da in die­sen Fäl­len kei­ne Bei­trä­ge in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt wur­den, sind die­se Per­so­nen trotz vie­ler Arbeits­jah­re nicht bezugsberechtigt.

Von tech­ni­scher Sei­te aus ist zu erwar­ten, dass vie­le Ren­ten­be­schei­de feh­ler­haft sein wer­den. Es han­delt sich schließ­lich um Daten von mehr als 20 Mil­lio­nen Per­so­nen. Auf­grund der der­zei­ti­gen Aus­nah­me­si­tua­ti­on ist da Cha­os prak­tisch vorprogrammiert.

Tipp

Wenn Sie Ihren Ren­ten­be­scheid erhal­ten, las­sen Sie ihn von einem Exper­ten über­prü­fen. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung hat im gan­zen Bun­des­ge­biet ein Netz von ehren­amt­li­chen Bera­tern, die das kos­ten­los erle­di­gen. Da es wahr­schein­lich einen Ansturm geben wird, müs­sen Sie sich jedoch auf War­te­zei­ten von meh­re­ren Mona­ten ein­stel­len. Aller­dings gehen Ihre Ansprü­che auf eine Nach­be­zah­lung nicht verloren.

Wie wirkt sich die Grundrente auf die Wirtschaft aus?

Die Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft ist zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt noch nicht abzu­schät­zen. Es gibt sowohl posi­ti­ve als auch nega­ti­ve Fol­gen. Nega­tiv schlägt vor allem zu Buche, dass die Grund­ren­te aus Steu­er­mit­teln finan­ziert wird.

Es ist frag­lich, ob und wie lan­ge die­se Belas­tung noch trag­bar sein wird. Kurz­fris­tig sind die Steu­er­ein­nah­men durch die Pan­de­mie stark ein­ge­bro­chen. Lang­fris­tig wer­den sie sin­ken, weil wegen der Alte­rung der Bevöl­ke­rung die Zahl der Bei­trags­zah­ler immer mehr abnimmt, wäh­rend die Zahl der Ren­ten­be­zie­her anwächst.

Auf der ande­ren Sei­te muss bedacht wer­den, dass Bezie­her von Grund­ren­te das Geld sicher nicht unter ihrer Matrat­ze ver­ste­cken, son­dern es aus­ge­ben wer­den. Das kommt der Wirt­schaft zugu­te. Bereits jetzt ent­de­cken mehr und mehr Unter­neh­men Senio­ren als Ziel­grup­pe der Zukunft.

Fazit: Die Grundrente ist eine Verbesserung für viele Rentner

Ab dem 1. Janu­ar  2021 tritt das Gesetz zur Grund­ren­te in Kraft. Es han­delt sich um einen Zuschlag zu allen Ren­ten­zah­lun­gen der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Grund­ren­te muss nicht bean­tragt wer­den, son­dern wird auto­ma­tisch gezahlt.

Ers­te Beschei­de sind ab Juli 2021 zu erwar­ten. Men­schen, die vie­le Jah­re gear­bei­tet haben, aber auf­grund gerin­ger Ver­diens­te nur wenig in die Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt haben, wer­den am meis­ten pro­fi­tie­ren. Ande­re mit Teil­zeit­jobs, Mini­jobs oder gering­fü­gi­ger Beschäf­ti­gung gehen leer aus.

Ins­ge­samt betrach­tet stellt die Grund­ren­te eine Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on vie­ler Rent­ner dar, kann aber das Pro­blem der Alters­ar­mut nicht lösen. Dafür sind mehr Anstren­gun­gen erfor­der­lich. Vie­le Rent­ner kom­men auch in Zukunft nicht um das Arbei­ten im Alter umhin.

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