Bedürftige dürfen eine Haushaltshilfe beschäftigen
Am 1. Januar 2017 trat die Reform der Pflege in Kraft. Die bis dahin gültige Einteilung in 3 Pflegestufen wurde abgeschafft. Seitdem wird die Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade eingeteilt.
Die Reformierung des Systems wurde erforderlich, weil in den alten Pflegestufen die zunehmende Zahl an Demenzkranken nicht berücksichtigt wurde. Die Pflegebedürftigkeit wurde fast ausschließlich am Grad der körperlichen Behinderung beurteilt. Psychische Faktoren oder Demenz gehörten nicht dazu.
Infolgedessen erhielten Demenzkranke oft keine Pflegestufe, obwohl sie pflegebedürftig waren. Bei der Einstufung in die neuen Pflegegrade spielt dagegen die Beurteilung der Alltagskompetenz eine wichtige Rolle.
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Alle Menschen, die in einen Pflegegrad eingestuft worden sind, haben pro Monat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegeld gewährt. Die 125 EUR pro Monat werden einheitlich für alle Pflegegrade gewährt.
Sie können den Entlastungsbetrag nach Ihren eigenen Erfordernissen verwenden. Damit können Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe bezahlen, eine Begleitung zum Arztbesuch oder einen Helfer, der Ihnen vorliest oder mit Ihnen spazieren geht.
Was müssen Sie beachten?
Den Entlastungsbetrag können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn die Dienstleistung durch eine in Ihrem Wohngebiet von der Pflegekasse anerkannte Sozialstation geleistet wird. Eine private Putzfrau, Reinigungskraft oder Helfer können Sie nicht mit dem Geld aus dem Entlastungsbetrag bezahlen.
Das größte Problem besteht darin, dass hauswirtschaftliche Dienstleistungen sehr gefragt sind. In vielen Fällen sind die Sozialstationen mit der Nachfrage überfordert. Die Kosten für eine Haushaltshilfe sind von Region zu Region verschieden. Sie schwanken zwischen 25 und 50 EUR pro Stunde. Das wären also maximal 5 Stunden pro Monat.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Für die Abrechnung gibt es 2 Möglichkeiten. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung für die Sozialstation. Darin erklären Sie sich einverstanden, dass diese die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen darf. Da dieser Weg der bequemste ist, wird er am häufigsten genutzt.
Alternativ können Sie auch die Kosten der Sozialstation selbst bezahlen, die Rechnung an die Pflegekasse senden und sich das Geld erstatten lassen.
Der Entlastungsbetrag kann auch dazu benutzt werden, um die Leistungen der Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege aufzustocken.
Rückwirkende Beantragung möglich
Sie können den Entlastungsbetrag auch rückwirkend beantragen. Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, sobald Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Nicht in Anspruch genommene Gelder aus dem Budget für den Entlastungsbetrag können auf das nächste Jahr übertragen werden.
Stichtag ist der 30. Juni. Dadurch kann sich ein ziemlich großer Betrag ansammeln. Den können Sie nutzen, um umfangreichere Arbeiten verrichten zu lassen, beispielsweise eine Grundreinigung der Wohnung oder ein begleiteter Ausflug.
Haushaltshilfe von der Krankenkasse
Unter bestimmten Bedingungen kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe stellen. Die Hilfe wird nur auf Antrag gewährt und im Regelfall für einen Zeitraum von 4 Wochen, für Haushalte mit Kindern unter 12 Jahren bis 26 gewährt. Voraussetzungen sind beispielsweise:
- Operation
- schwere Erkrankung (auch psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout)
- Unfall
- Kur / Reha
- Komplikationen bei Schwangerschaft oder Geburt
Gesetzliche Grundlage ist § 38 SGB V.
Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie bisher den Haushalt geführt haben, dies jedoch wegen der oben angeführten Gründe vorübergehend nicht mehr tun können.
Das trifft auch dann zu, wenn eine zweite Person im Haushalt lebt, Sie aber beispielsweise wegen Berufstätigkeit nicht unterstützen kann.
Wie bekommen Sie eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?
Wenden Sie sich an Ihre GKV und bitten Sie um das betreffende Formular. Häufig gibt es das auch auf der Homepage zum Herunterladen. Ihr behandelnder Arzt muss eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
Senden Sie alles rechtzeitig an die Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen. Bei plötzlichen Ereignissen wie akuten Erkrankungen oder Unfällen wenden Sie sich entweder an den behandelnden Arzt oder, falls Sie stationär behandelt werden, an den Sozialdienst des Krankenhauses. Die können eine Haushaltshilfe auch kurzfristig organisieren.
Was müssen Sie beachten?
Sie müssen für die Haushaltshilfe eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Die Haushaltshilfe darf maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Sie kann alle im Haushalt anfallenden Arbeiten erledigen, einschließlich einkaufen und Betreuung der Kinder.
Nur medizinische oder pflegende Tätigkeiten sind nicht erlaubt.
Die Haushaltshilfe kann durch eine Sozialstation gestellt werden, die mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Falls Sie es vorziehen, können Sie aber auch eine Privatperson als Haushaltshilfe verwenden. Diese darf allerdings nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein. Die Krankenkasse zahlt in der Regel den Mindestlohn.
Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. In solchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit einer indirekten Erstattung. Die Haushaltshilfe beantragt bei ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub und bekommt den Lohnausfall von der Krankenkasse erstattet.
Diese Möglichkeit kann insbesondere genutzt werden, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren betreut werden müssen. Sie sollten die Angelegenheit jedoch besser im Voraus mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Welche Sonderfälle gibt es?
Auch nach einer Reha können Sie Anspruch auf eine zeitweilige Haushaltshilfe haben. In diesem Fall ist jedoch nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung zuständig.
Hatten Sie einen Arbeitsunfall, übernimmt die Unfallkasse die Kosten.
Privatversicherte haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Sie müssen eine Haushaltshilfe privat organisieren. Die Kosten dafür können Sie auf verschiedenen Wegen von Ihrer Steuer absetzen.