Der Job in Zeiten der Covid-19 Epidemie

Coro­na und die vom Virus aus­ge­lös­te Lun­gen­krank­heit Covid-19 beherr­schen immer mehr die Nach­rich­ten. Erst schien das Pro­blem weit weg, dann kam es nach Süd­eu­ro­pa und kurz dar­auf gab auch in Deutsch­land immer mehr Fäl­le, bei denen Betrof­fe­ne in häus­li­che Qua­ran­tä­ne mussten.

Im Herbst 2020 zeig­te sich, wie ernst­haft die Bedro­hungs­la­ge auch in Deutsch­land wur­de. Zwar ist die Gefahr einer Infek­ti­on sta­tis­tisch gese­hen gering, die Fol­gen, die Coro­na für die Wirt­schaft hat, sind dafür umso grö­ßer. Davon sind Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge glei­cher­ma­ßen betroffen.

Was Sie als Arbeit­neh­mer in der Pan­de­mie-Situa­ti­on wis­sen soll­ten, beant­wor­tet die­ser Ratgeber.

Häusliche Quarantäne – was bedeutet das?

Wenn bei einer Per­son der Ver­dacht auf den Coro­na-Virus besteht, kann die ört­li­che Gesund­heits­be­hör­de häus­li­che Qua­ran­tä­ne anord­nen. Das bedeu­tet, Sie dür­fen das Haus oder die Woh­nung für die Dau­er der Inku­ba­ti­ons­zeit nicht ver­las­sen, selbst nicht, um Ein­käu­fe zu täti­gen oder zum Arzt zu gehen.

Wenn Sie Lebens­mit­tel und ande­re Ver­brauchs­ar­ti­kel benö­ti­gen, müs­sen Sie Freun­de, Ver­wand­te oder Nach­barn bit­ten, für Sie ein­zu­kau­fen. Alter­na­tiv kön­nen Sie auch einen online Lie­fer­ser­vice nutzen.

Die Qua­ran­tä­ne ist an strik­te Auf­la­gen gebun­den. Sie müs­sen zwei­mal täg­lich Fie­ber mes­sen, mög­li­che Sym­pto­me auf­schrei­ben und vor allem eine Lis­te mit allen Per­so­nen anle­gen, mit denen Sie Kon­takt hatten.

Das Gesund­heits­amt ruft mehr­mals täg­lich an oder schickt Mit­ar­bei­ter unan­ge­mel­det vor­bei, um zu über­prü­fen, dass Sie daheim sind. Mel­det sich nie­mand, kommt jemand vom Gesund­heits­amt per­sön­lich vor­bei. Trifft der nie­mand an oder es wird nicht geöff­net, wird als letz­tes Mit­tel die Poli­zei eingeschaltet.

Ver­stö­ße gegen die Qua­ran­tä­ne kön­nen mit hohen Geld­bu­ßen oder im Extrem­fall sogar mit Frei­heits­stra­fen bis zu 2 Jah­ren geahn­det werden.

Die häus­li­che Qua­ran­tä­ne dau­ert ent­we­der 2 Wochen an oder bis Tests nach­ge­wie­sen haben, dass kei­ne Infek­ti­on mit Coro­na besteht.

Was passiert mit dem Lohn bzw. Gehalt?

Zum Punkt Gehalt und Lohn­zah­lun­gen brau­chen ange­stell­te Arbeit­neh­mer nichts befürch­ten. Wenn Sie wegen Coro­na das Haus nicht ver­las­sen dür­fen, kön­nen Sie die Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall beanspruchen.

Sie erhal­ten das Geld, obwohl Sie eigent­lich nicht krank sind, son­dern nur vor­beu­gend in Ihrer Bewe­gungs­frei­heit ein­ge­schränkt. Da es sich um eine von den Behör­den ange­ord­ne­te Maß­nah­me han­delt, wird die häus­li­che Qua­ran­tä­ne einer Krank­heit gleich­ge­stellt, auch wenn Sie eigent­lich arbeits­fä­hig sind. Sie erhal­ten die Lohn­fort­zah­lung von Ihrem Arbeit­ge­ber für 6 Wochen.

Nach die­ser Zeit bekom­men Sie das Kran­ken­geld, das gerin­ger als das Geld vom Arbeit­ge­ber aus­fällt. Übri­gens haben Sie Anspruch auf 6 Wochen Lohn­fort­zah­lung des Arbeit­ge­bers, selbst wenn Sie vor­her bereits krank­ge­schrie­ben waren. Bei jeder neu­en Erkran­kung läuft die Frist neu an.

Option Telearbeit oder Heimarbeit

Wenn es mög­lich sein soll­te, kann Ihr Arbeit­ge­ber auch (zumin­dest vor­über­ge­hend) von Ihnen ver­lan­gen, dass Sie an einem Home­of­fice Arbeits­platz von daheim aus arbei­ten. In die­sem Fall bekom­men Sie alle dafür benö­tig­ten Mate­ria­li­en und Gerä­te mit nach Hause.

Die Arbeits­zeit kann digi­tal über spe­zi­el­le Apps auf dem Smart­pho­ne erfasst wer­den. Arbei­ten Sie von zu Hau­se, bekom­men sie natür­lich Ihren Lohn oder Gehalt ganz nor­mal weiter.

Die Coro­na­si­tua­ti­on hat die Digi­ta­li­sie­rung Deutsch­lands in punc­to Tele­ar­beit, Home Office bzw. Heim­ar­beit stark vor­an­ge­trie­ben. Vie­le Unter­neh­men schu­fen die Mög­lich­keit, dass ihre Mit­ar­bei­ter per VPN-Inter­net­ver­bin­dung arbei­ten kön­nen, als säßen sie im Büro. Video­kon­fe­ren­zen ermög­li­chen Team­be­spre­chun­gen und die Unternehmenskommunikation.

Was tun, wenn die Firma komplett schließt?

Coro­nabe­ding­te Fir­men­schlie­ßun­gen gab es tat­säch­lich. Bei­spiels­wei­se muss­te ein Zulie­fe­rer für die Auto­in­dus­trie in Mün­chen schlie­ßen, weil sich ein Mit­ar­bei­ter mit Coro­na ange­steckt hat­te. Alle Mit­ar­bei­ter wur­den nach Hau­se geschickt und die Betriebs­räu­me durch Exper­ten des­in­fi­ziert. Die Arbeit ruh­te für ca. 2 Wochen.

Soll­te so etwas wie­der pas­sie­ren, haben Sie als Arbeit­neh­mer zumin­dest finan­zi­ell nichts zu befürch­ten. Der Arbeit­ge­ber ist dazu ver­pflich­tet, Sie wei­ter­hin zu bezah­len. Der Grund: Sie wol­len arbei­ten, kön­nen oder dür­fen es jedoch nicht, weil die Fir­ma wegen Qua­ran­tä­ne geschlos­sen ist. Das ist nicht Ihr Ver­schul­den. Der Arbeit­ge­ber muss Sie trotz­dem wei­ter bezah­len. Das ist ein Teil des unter­neh­me­ri­schen Risikos.

Davon abge­se­hen lässt der Staat auch die Arbeit­ge­ber nicht im Stich. Sie kön­nen bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tra­gen. In die­sem Fall trägt der Staat zumin­dest einen Teil der Kosten.

Wie gefährlich ist Corona?

Zur Beant­wor­tung der Fra­ge, wie gefähr­lich der Virus ist, muss zwi­schen der Gefahr für die Gesund­heit und der für die Öko­no­mie unter­schie­den werden.

Für die Gesund­heit stellt Coro­na eine ähn­lich gro­ße Gefahr wie eine schwe­re Grip­pe dar. Die Sterb­lich­keits­ra­te ist höher und beträgt ca. 2 Pro­zent. Die Gefahr des Erre­gers ist die unge­mein ein­fa­che Über­tra­gung per Aero­so­le (Atem­ga­se) und der mög­li­cher­wei­se schwe­re Ver­lauf. Nach dem der­zei­ti­gen Stand ist die Gefahr einer Anste­ckung unter Ein­hal­tung all­ge­mei­ner Schutz­maß­nah­men gering. Zu den wich­tigs­ten gehört regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen, Mund­mas­ke und Abstand. Ver­mei­den Sie es nach Mög­lich­keit, sich mit den Hän­den ins Gesicht zu fas­sen. Mei­den Sie Per­so­nen mit Sym­pto­men einer Erkäl­tung und Orte, an denen vie­le Men­schen zusammenkommen.

Für die Wirt­schaft sind die Aus­wir­kun­gen von Coro­na viel schlim­mer. Die Krank­heit könn­te eine Rezes­si­on aus­lö­sen. Schon jetzt sind Lie­fer­ket­ten unter­bro­chen, weil welt­weit vie­le Betrie­be geschlos­sen sind und in den Häfen Schif­fe weder be- noch ent­la­den wer­den. Deutsch­land hat sich immer als Export­welt­meis­ter gefei­ert. Jetzt zeigt sich der nega­ti­ve Effekt die­ser star­ken Ver­flech­tung mit der Welt­wirt­schaft. Selbst wenn eine Rezen­si­on doch noch ver­mie­den wer­den kann, dürf­te es zumin­dest mit der jah­re­lang andau­ern­den Kon­junk­tur vor­bei sein.

Zumin­dest indi­rekt wer­den wahr­schein­lich Mil­lio­nen von Arbeit­neh­mern die Fol­gen von Coro­na spü­ren. Die Aus­wir­kun­gen wer­den sich erst in eini­gen Mona­ten zei­gen. Die Bun­des­re­gie­rung ver­sucht jedoch, die öffent­li­che Mei­nung zu beru­hi­gen. Ver­laut­ba­run­gen zufol­ge arbei­tet sie bereits an einem umfas­sen­den Kon­junk­tur­pro­gramm, das bei Not­wen­dig­keit kurz­fris­tig in Kraft tre­ten könnte.

Fazit: Der Arbeitsalltag ist eingeschränkt möglich

Das Coro­na­vi­rus wird uns­ren beruf­li­ches und pri­va­tes Leben auch im Jahr 2021 wei­ter­hin beglei­ten. Der Arbeits­all­tag ist, unter Ein­hal­tung diver­ser Hygie­ne­re­geln, wei­ter­hin mög­lich. Begeg­nun­gen mit Kol­le­gen und Geschäfts­part­nern, Fahr­ten im Per­so­nen­nah­ver­kehr und gro­ße Mee­tings soll­ten redu­ziert wer­den. Hän­de­schüt­teln ist nun ein Tabu, der Ellen­bo­gen­gruß hat sich durchgesetzt.

Sicher­heits­hal­ber ist ein zeit­ver­setz­tes Arbeits­zeit­mo­dell (Kohor­ten-Sys­tem) oder gar Heim­ar­beit ange­bracht, um zu ver­mei­den, dass die gesam­te Beleg­schaft im Fal­le von Coro­na-Infek­tio­nen vom Gesund­heits­amt in Qua­ran­tä­ne geschickt wird.

Risi­ko­pa­ti­en­ten soll­ten sei­tens des Arbeit­ge­bers beson­ders geschützt wer­den, um eine Infek­ti­on der Arbeit­neh­mer zu ver­mei­den. Die Bezah­lung von Gehäl­tern ist auch auf­grund der Mög­lich­keit von Kurz­ar­beit nicht zu befürchten.

Bis die Pan­de­mie ein­ge­dämmt, soll­ten auch Arbeit­neh­mer dar­auf ach­ten, sich selbst und ihre Kol­le­gen kei­nem Infek­ti­ons­ri­si­ko auszusetzen.

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