Der Job in Zeiten der Covid-19 Epidemie
Corona und die vom Virus ausgelöste Lungenkrankheit Covid-19 beherrschen immer mehr die Nachrichten. Erst schien das Problem weit weg, dann kam es nach Südeuropa und kurz darauf gab auch in Deutschland immer mehr Fälle, bei denen Betroffene in häusliche Quarantäne mussten.
Im Herbst 2020 zeigte sich, wie ernsthaft die Bedrohungslage auch in Deutschland wurde. Zwar ist die Gefahr einer Infektion statistisch gesehen gering, die Folgen, die Corona für die Wirtschaft hat, sind dafür umso größer. Davon sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen betroffen.
Was Sie als Arbeitnehmer in der Pandemie-Situation wissen sollten, beantwortet dieser Ratgeber.
Häusliche Quarantäne – was bedeutet das?
Wenn bei einer Person der Verdacht auf den Corona-Virus besteht, kann die örtliche Gesundheitsbehörde häusliche Quarantäne anordnen. Das bedeutet, Sie dürfen das Haus oder die Wohnung für die Dauer der Inkubationszeit nicht verlassen, selbst nicht, um Einkäufe zu tätigen oder zum Arzt zu gehen.
Wenn Sie Lebensmittel und andere Verbrauchsartikel benötigen, müssen Sie Freunde, Verwandte oder Nachbarn bitten, für Sie einzukaufen. Alternativ können Sie auch einen online Lieferservice nutzen.
Die Quarantäne ist an strikte Auflagen gebunden. Sie müssen zweimal täglich Fieber messen, mögliche Symptome aufschreiben und vor allem eine Liste mit allen Personen anlegen, mit denen Sie Kontakt hatten.
Das Gesundheitsamt ruft mehrmals täglich an oder schickt Mitarbeiter unangemeldet vorbei, um zu überprüfen, dass Sie daheim sind. Meldet sich niemand, kommt jemand vom Gesundheitsamt persönlich vorbei. Trifft der niemand an oder es wird nicht geöffnet, wird als letztes Mittel die Polizei eingeschaltet.
Verstöße gegen die Quarantäne können mit hohen Geldbußen oder im Extremfall sogar mit Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Die häusliche Quarantäne dauert entweder 2 Wochen an oder bis Tests nachgewiesen haben, dass keine Infektion mit Corona besteht.
Was passiert mit dem Lohn bzw. Gehalt?
Zum Punkt Gehalt und Lohnzahlungen brauchen angestellte Arbeitnehmer nichts befürchten. Wenn Sie wegen Corona das Haus nicht verlassen dürfen, können Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen.
Sie erhalten das Geld, obwohl Sie eigentlich nicht krank sind, sondern nur vorbeugend in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Da es sich um eine von den Behörden angeordnete Maßnahme handelt, wird die häusliche Quarantäne einer Krankheit gleichgestellt, auch wenn Sie eigentlich arbeitsfähig sind. Sie erhalten die Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber für 6 Wochen.
Nach dieser Zeit bekommen Sie das Krankengeld, das geringer als das Geld vom Arbeitgeber ausfällt. Übrigens haben Sie Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, selbst wenn Sie vorher bereits krankgeschrieben waren. Bei jeder neuen Erkrankung läuft die Frist neu an.
Option Telearbeit oder Heimarbeit
Wenn es möglich sein sollte, kann Ihr Arbeitgeber auch (zumindest vorübergehend) von Ihnen verlangen, dass Sie an einem Homeoffice Arbeitsplatz von daheim aus arbeiten. In diesem Fall bekommen Sie alle dafür benötigten Materialien und Geräte mit nach Hause.
Die Arbeitszeit kann digital über spezielle Apps auf dem Smartphone erfasst werden. Arbeiten Sie von zu Hause, bekommen sie natürlich Ihren Lohn oder Gehalt ganz normal weiter.
Die Coronasituation hat die Digitalisierung Deutschlands in puncto Telearbeit, Home Office bzw. Heimarbeit stark vorangetrieben. Viele Unternehmen schufen die Möglichkeit, dass ihre Mitarbeiter per VPN-Internetverbindung arbeiten können, als säßen sie im Büro. Videokonferenzen ermöglichen Teambesprechungen und die Unternehmenskommunikation.
Was tun, wenn die Firma komplett schließt?
Coronabedingte Firmenschließungen gab es tatsächlich. Beispielsweise musste ein Zulieferer für die Autoindustrie in München schließen, weil sich ein Mitarbeiter mit Corona angesteckt hatte. Alle Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt und die Betriebsräume durch Experten desinfiziert. Die Arbeit ruhte für ca. 2 Wochen.
Sollte so etwas wieder passieren, haben Sie als Arbeitnehmer zumindest finanziell nichts zu befürchten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie weiterhin zu bezahlen. Der Grund: Sie wollen arbeiten, können oder dürfen es jedoch nicht, weil die Firma wegen Quarantäne geschlossen ist. Das ist nicht Ihr Verschulden. Der Arbeitgeber muss Sie trotzdem weiter bezahlen. Das ist ein Teil des unternehmerischen Risikos.
Davon abgesehen lässt der Staat auch die Arbeitgeber nicht im Stich. Sie können bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. In diesem Fall trägt der Staat zumindest einen Teil der Kosten.
Wie gefährlich ist Corona?
Zur Beantwortung der Frage, wie gefährlich der Virus ist, muss zwischen der Gefahr für die Gesundheit und der für die Ökonomie unterschieden werden.
Für die Gesundheit stellt Corona eine ähnlich große Gefahr wie eine schwere Grippe dar. Die Sterblichkeitsrate ist höher und beträgt ca. 2 Prozent. Die Gefahr des Erregers ist die ungemein einfache Übertragung per Aerosole (Atemgase) und der möglicherweise schwere Verlauf. Nach dem derzeitigen Stand ist die Gefahr einer Ansteckung unter Einhaltung allgemeiner Schutzmaßnahmen gering. Zu den wichtigsten gehört regelmäßiges Händewaschen, Mundmaske und Abstand. Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen. Meiden Sie Personen mit Symptomen einer Erkältung und Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen.
Für die Wirtschaft sind die Auswirkungen von Corona viel schlimmer. Die Krankheit könnte eine Rezession auslösen. Schon jetzt sind Lieferketten unterbrochen, weil weltweit viele Betriebe geschlossen sind und in den Häfen Schiffe weder be- noch entladen werden. Deutschland hat sich immer als Exportweltmeister gefeiert. Jetzt zeigt sich der negative Effekt dieser starken Verflechtung mit der Weltwirtschaft. Selbst wenn eine Rezension doch noch vermieden werden kann, dürfte es zumindest mit der jahrelang andauernden Konjunktur vorbei sein.
Zumindest indirekt werden wahrscheinlich Millionen von Arbeitnehmern die Folgen von Corona spüren. Die Auswirkungen werden sich erst in einigen Monaten zeigen. Die Bundesregierung versucht jedoch, die öffentliche Meinung zu beruhigen. Verlautbarungen zufolge arbeitet sie bereits an einem umfassenden Konjunkturprogramm, das bei Notwendigkeit kurzfristig in Kraft treten könnte.
Fazit: Der Arbeitsalltag ist eingeschränkt möglich
Das Coronavirus wird unsren berufliches und privates Leben auch im Jahr 2021 weiterhin begleiten. Der Arbeitsalltag ist, unter Einhaltung diverser Hygieneregeln, weiterhin möglich. Begegnungen mit Kollegen und Geschäftspartnern, Fahrten im Personennahverkehr und große Meetings sollten reduziert werden. Händeschütteln ist nun ein Tabu, der Ellenbogengruß hat sich durchgesetzt.
Sicherheitshalber ist ein zeitversetztes Arbeitszeitmodell (Kohorten-System) oder gar Heimarbeit angebracht, um zu vermeiden, dass die gesamte Belegschaft im Falle von Corona-Infektionen vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird.
Risikopatienten sollten seitens des Arbeitgebers besonders geschützt werden, um eine Infektion der Arbeitnehmer zu vermeiden. Die Bezahlung von Gehältern ist auch aufgrund der Möglichkeit von Kurzarbeit nicht zu befürchten.
Bis die Pandemie eingedämmt, sollten auch Arbeitnehmer darauf achten, sich selbst und ihre Kollegen keinem Infektionsrisiko auszusetzen.