Dank Kurzarbeit Unternehmenskrisen überstehen

Kurz­ar­beit wird in Kri­sen­zei­ten als Heil­mit­tel geprie­sen, um Fir­men und Arbeits­plät­ze zu ret­ten. Ist Kurz­ar­beit immer gut oder hat sie auch Nachteile?

Wenn man sich den Arbeits­markt in ande­ren Staa­ten ansieht, zei­gen sich erschre­cken­de Ten­den­zen. Beson­ders in den USA führ­te die Pan­de­mie zu Mas­sen­ent­las­sun­gen und einem sprung­haf­ten Anstieg der Arbeitslosigkeit.

Der­ar­ti­ge Ent­wick­lun­gen gab es seit der gro­ßen Depres­si­on in den zwan­zi­ger Jah­ren des vori­gen Jahr­hun­derts nicht mehr. In Deutsch­land dage­gen hielt sich bis jetzt der Anstieg der Arbeits­lo­sig­keit in Gren­zen. Das ist nicht zuletzt der Kurz­ar­beit zu ver­dan­ken. Die­se hat jedoch nicht nur Vorteile.

Was ist Kurzarbeit?

Im Arbeits­recht wird Kurz­ar­beit als eine vor­über­ge­hen­de Ver­rin­ge­rung der Arbeits­zeit in einem Unter­neh­men defi­niert. Ursa­che der Kurz­ar­beit ist ein Aus­blei­ben von Auf­trä­gen auf­grund äuße­rer Umstände.

Wenn ein Unter­neh­men Kurz­ar­beit bean­tragt, über­nimmt die zustän­di­ge Behör­de, die Bun­des­agen­tur für Arbeit, einen Teil der Per­so­nal­kos­ten. Die­se Rege­lung ent­las­tet den Arbeitgeber.

Gleich­zei­tig sichert es die Arbeits­plät­ze der betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer, weil sie nicht ent­las­sen wer­den müs­sen. Sie arbei­ten zwar nicht, erhal­ten aber trotz­dem eine Grund­ver­sor­gung und sind wei­ter versichert.

Von Kurz­ar­beit kön­nen alle oder nur ein Teil der Arbeit­neh­mer einer Fir­ma betrof­fen sein. Der Arbeit­ge­ber muss bei der Arbeits­agen­tur Kurz­ar­beit beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

Damit Sie Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tra­gen kön­nen, müs­sen in ihrem Unter­neh­men min­des­tens 10 Pro­zent der Arbeit­neh­mer einen Ver­dienst­aus­fall von mehr als 10 Pro­zent haben.

Kurz­ar­bei­ter­geld kann nur gewährt wer­den, wenn Ihre Ange­stell­ten Über­stun­den abge­baut haben und Arbeits­zeit­kon­ten aus­ge­gli­chen wur­den. Die­se Vor­aus­set­zun­gen gel­ten bis zum 31. 12. 2020.

Durch die Zah­lung des Kurz­ar­bei­ter­gelds wird der Arbeit­ge­ber vom Risi­ko der Ent­gelt­fort­zah­lung trotz Aus­falls der Arbeit ent­las­tet. Dadurch kann er Ent­las­sun­gen ver­mei­den. Die Sozi­al­leis­tun­gen muss der Arbeit­ge­ber aber wei­ter­hin bezahlen.

Wer hat wie lange Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld haben alle Ange­stell­ten der Fir­ma, die in Voll- oder Teil­zeit beschäf­tigt sind. Vor­aus­set­zung für die Zah­lung von Kurz­ar­bei­ter­geld ist das Bestehen eines ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäftigungsverhältnisses.

Das bedeu­tet, auch befris­tet Beschäf­tig­te und Aus­zu­bil­den­de (ab 6 Wochen Arbeits­aus­fall) erhal­ten Kurz­ar­bei­ter­geld. Gering­fü­gig Beschäf­tig­te und gekün­dig­te Arbeit­neh­mer sind dage­gen nicht anspruchsberechtigt.

Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird in fol­gen­der Höhe gezahlt:

  • 1. – 3. Bezugs­mo­nat: 60/67* Pro­zent des Nettoentgelts
  • 4.- 6. Bezugs­mo­nat: 70/77* Pro­zent des Nettoentgelts
  • Ab dem 8. Bezugs­mo­nat: 80/88* Pro­zent des Nettoentgelts

* – Arbeit­neh­mer mit min­des­tens einem Kind

Die maxi­ma­le Bezugs­dau­er beträgt 21 Monate.

Wie erhalten Sie Kurzarbeitergeld?

Sie müs­sen bei der Arbeits­agen­tur anzei­gen, dass Sie Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tra­gen wol­len (PDF Datei „Anzei­ge eines Arbeits­aus­falls“). Das Amt prüft Ihren Antrag.

Wenn Sie die Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, kön­nen Sie jeden Monat Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tra­gen. Die Arbeits­agen­tur zahlt Ihnen das Kurz­ar­bei­ter­geld rück­wir­kend für den ver­gan­ge­nen Monat aus. Sie zah­len an Ihre Ange­stell­ten das Kurz­ar­bei­ter­geld und das Ent­gelt für die erbrach­ten Arbeitsleistungen.

Die Erstat­tung des Kurz­ar­bei­ter­gelds muss jeden Monat erneut bean­tragt wer­den. Ver­än­de­run­gen sind der Arbeits­agen­tur unver­züg­lich mitzuteilen.

Welche Vorteile hat das Kurzarbeitergeld?

Es gilt als ein arbeits­markt­po­li­ti­sches Instru­ment, mit dem ein schnel­ler Anstieg der Arbeits­lo­sig­keit ver­hin­dert wird. Der Arbeit­ge­ber ist nicht dazu gezwun­gen, sei­ne Ange­stell­ten zu kün­di­gen, obwohl er für sie vor­über­ge­hend kei­ne Arbeit hat.

Da die Arbeits­agen­tur einen Teil der Lohn­kos­ten über­nimmt, wird er ent­las­tet. Wenn sich die Situa­ti­on wie­der bes­sert, kann der Arbeit­ge­ber sei­ne Ange­stell­ten sofort wie­der beschäf­ti­gen. Das ist wich­tig, weil vie­le von ihnen über Fähig­kei­ten und Fer­tig­kei­ten ver­fü­gen, die sie über Jah­re ent­wi­ckelt haben.

Die Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren eben­falls von der Kurz­ar­bei­ter­re­ge­lung, weil ihre Arbeits­plät­ze erhal­ten blei­ben und sich für sie wäh­rend der Kurz­ar­beit nicht viel ändert. Sie erhal­ten das Ent­gelt nach wie vor vom Arbeit­ge­ber ausgezahlt.

Was sind die Risiken?

Das Kurz­ar­bei­ter­geld funk­tio­niert nur für eine befris­te­te Zeit. Sei­ne Finan­zie­rung ist sehr kost­spie­lig und treibt die Staats­ver­schul­dung wei­ter in die Höhe. Soll­te die Kri­se län­ge­re Zeit andau­ern, kann die Kurz­ar­beit nicht mehr finan­ziert werden.

Dann wür­de es zwangs­läu­fig zu Mas­sen­ent­las­sun­gen kom­men. Aller­dings hat sich das Instru­ment Kurz­ar­beit bereits in der Finanz­kri­se von 2008 bewährt und einen wesent­li­chen Bei­trag zur schnel­len wirt­schaft­li­chen Erho­lung Deutsch­lands geleistet.

Fazit

Bedingt durch die Coro­na-Pan­de­mie gibt es Ände­run­gen bei der Kurz­ar­beit. Das Kurz­ar­bei­ter­geld wur­de erhöht und die Bezugs­dau­er wur­de ver­län­gert. Die Ver­än­de­run­gen sind momen­tan bis zum 31. 12. 2020 befris­tet. Kurz­ar­bei­ter­geld ent­las­tet den Arbeit­ge­ber und erhält Arbeitsplätze.

Wenn die Kri­se vor­bei ist, kann der Arbeit­ge­ber prak­tisch über Nacht sei­ne erfah­re­nen Ange­stell­ten wie­der beschäf­ti­gen. Die­se wie­der­um müs­sen nicht um den Ver­lust ihrer Arbeits­plät­ze fürch­ten und brau­chen sich um ihre Exis­tenz kei­ne Sor­gen zu machen.

Zwar wirkt Kurz­ar­beit nur für eine begrenz­te Zeit, in letz­ter Zeit meh­ren sich jedoch bereits die Anzei­chen einer wirt­schaft­li­chen Erholung.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein