Dank Kurzarbeit Unternehmenskrisen überstehen
Kurzarbeit wird in Krisenzeiten als Heilmittel gepriesen, um Firmen und Arbeitsplätze zu retten. Ist Kurzarbeit immer gut oder hat sie auch Nachteile?
Wenn man sich den Arbeitsmarkt in anderen Staaten ansieht, zeigen sich erschreckende Tendenzen. Besonders in den USA führte die Pandemie zu Massenentlassungen und einem sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Derartige Entwicklungen gab es seit der großen Depression in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nicht mehr. In Deutschland dagegen hielt sich bis jetzt der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Grenzen. Das ist nicht zuletzt der Kurzarbeit zu verdanken. Diese hat jedoch nicht nur Vorteile.
Was ist Kurzarbeit?
Im Arbeitsrecht wird Kurzarbeit als eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in einem Unternehmen definiert. Ursache der Kurzarbeit ist ein Ausbleiben von Aufträgen aufgrund äußerer Umstände.
Wenn ein Unternehmen Kurzarbeit beantragt, übernimmt die zuständige Behörde, die Bundesagentur für Arbeit, einen Teil der Personalkosten. Diese Regelung entlastet den Arbeitgeber.
Gleichzeitig sichert es die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer, weil sie nicht entlassen werden müssen. Sie arbeiten zwar nicht, erhalten aber trotzdem eine Grundversorgung und sind weiter versichert.
Von Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer einer Firma betroffen sein. Der Arbeitgeber muss bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Damit Sie Kurzarbeitergeld beantragen können, müssen in ihrem Unternehmen mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer einen Verdienstausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Kurzarbeitergeld kann nur gewährt werden, wenn Ihre Angestellten Überstunden abgebaut haben und Arbeitszeitkonten ausgeglichen wurden. Diese Voraussetzungen gelten bis zum 31. 12. 2020.
Durch die Zahlung des Kurzarbeitergelds wird der Arbeitgeber vom Risiko der Entgeltfortzahlung trotz Ausfalls der Arbeit entlastet. Dadurch kann er Entlassungen vermeiden. Die Sozialleistungen muss der Arbeitgeber aber weiterhin bezahlen.
Wer hat wie lange Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle Angestellten der Firma, die in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
Das bedeutet, auch befristet Beschäftigte und Auszubildende (ab 6 Wochen Arbeitsausfall) erhalten Kurzarbeitergeld. Geringfügig Beschäftigte und gekündigte Arbeitnehmer sind dagegen nicht anspruchsberechtigt.
Das Kurzarbeitergeld wird in folgender Höhe gezahlt:
- 1. – 3. Bezugsmonat: 60/67* Prozent des Nettoentgelts
- 4.- 6. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des Nettoentgelts
- Ab dem 8. Bezugsmonat: 80/88* Prozent des Nettoentgelts
* – Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind
Die maximale Bezugsdauer beträgt 21 Monate.
Wie erhalten Sie Kurzarbeitergeld?
Sie müssen bei der Arbeitsagentur anzeigen, dass Sie Kurzarbeitergeld beantragen wollen (PDF Datei „Anzeige eines Arbeitsausfalls“). Das Amt prüft Ihren Antrag.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie jeden Monat Kurzarbeitergeld beantragen. Die Arbeitsagentur zahlt Ihnen das Kurzarbeitergeld rückwirkend für den vergangenen Monat aus. Sie zahlen an Ihre Angestellten das Kurzarbeitergeld und das Entgelt für die erbrachten Arbeitsleistungen.
Die Erstattung des Kurzarbeitergelds muss jeden Monat erneut beantragt werden. Veränderungen sind der Arbeitsagentur unverzüglich mitzuteilen.
Welche Vorteile hat das Kurzarbeitergeld?
Es gilt als ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem ein schneller Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert wird. Der Arbeitgeber ist nicht dazu gezwungen, seine Angestellten zu kündigen, obwohl er für sie vorübergehend keine Arbeit hat.
Da die Arbeitsagentur einen Teil der Lohnkosten übernimmt, wird er entlastet. Wenn sich die Situation wieder bessert, kann der Arbeitgeber seine Angestellten sofort wieder beschäftigen. Das ist wichtig, weil viele von ihnen über Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die sie über Jahre entwickelt haben.
Die Arbeitnehmer profitieren ebenfalls von der Kurzarbeiterregelung, weil ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben und sich für sie während der Kurzarbeit nicht viel ändert. Sie erhalten das Entgelt nach wie vor vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Was sind die Risiken?
Das Kurzarbeitergeld funktioniert nur für eine befristete Zeit. Seine Finanzierung ist sehr kostspielig und treibt die Staatsverschuldung weiter in die Höhe. Sollte die Krise längere Zeit andauern, kann die Kurzarbeit nicht mehr finanziert werden.
Dann würde es zwangsläufig zu Massenentlassungen kommen. Allerdings hat sich das Instrument Kurzarbeit bereits in der Finanzkrise von 2008 bewährt und einen wesentlichen Beitrag zur schnellen wirtschaftlichen Erholung Deutschlands geleistet.
Fazit
Bedingt durch die Corona-Pandemie gibt es Änderungen bei der Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld wurde erhöht und die Bezugsdauer wurde verlängert. Die Veränderungen sind momentan bis zum 31. 12. 2020 befristet. Kurzarbeitergeld entlastet den Arbeitgeber und erhält Arbeitsplätze.
Wenn die Krise vorbei ist, kann der Arbeitgeber praktisch über Nacht seine erfahrenen Angestellten wieder beschäftigen. Diese wiederum müssen nicht um den Verlust ihrer Arbeitsplätze fürchten und brauchen sich um ihre Existenz keine Sorgen zu machen.
Zwar wirkt Kurzarbeit nur für eine begrenzte Zeit, in letzter Zeit mehren sich jedoch bereits die Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung.