Staatliche Förderung von Langzeitarbeitslosen
Die OECD definiert Langzeitarbeitslose als Erwerbspersonen, die seit mindestens 12 Monaten ohne Unterbrechung arbeitslos sind.
Langzeitarbeitslosigkeit ist keine Einzelerscheinung. Eine Studie aus dem Jahr 2016 zeigte, dass 22 Prozent aller Männer in der Zeit von ihrem Eintritt in den Arbeitsmarkt bis zum Beginn des fünften Lebensjahrzehnts mindestens einmal langzeitarbeitslos waren.
Die Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit
Folgen längerer Arbeitslosigkeit sind gravierend und betreffen praktisch alle Bereiche des persönlichen Lebens. Langzeitarbeitslose sind häufiger krank, leiden öfter an Diabetes, chronischen Schmerzen und Depressionen.
Es entwickeln sich Schuldgefühle und Minderwertigkeitskomplexe. Soziale Kontakte brechen weg. Auch Familienangehörige sind betroffen. Häufig sind die Beziehungen von Langzeitarbeitslosen zerrüttet.
Finanziell müssen Sie starke Einbußen hinnehmen. Selbst wenn sie bereits wieder arbeiten, dauert es in der Regel mehrere Jahre, bis sie wieder das Einkommensniveau wie vor der Arbeitslosigkeit erreichen. Deswegen will die Bundesregierung die Langzeitarbeitslosigkeit durch das Teilhabechancengesetz bekämpfen.
Worum geht es im Teilhabechancengesetz?
Der Kerngedanke des Gesetzes kommt bereits in seinem Namen zum Ausdruck. Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosen die Chance geben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, am normalen Leben teilzuhaben und sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Dem Teilhabechancengesetz geht es im Prinzip darum, einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Das ist notwendig, denn wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass es bei länger dauernder Arbeitslosigkeit zu einer “Entqualifizierung” kommt. Berufliche Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten verlieren an Wert, weil sie durch die schnelle Entwicklung in Technik und Gesellschaft veralten.
Zudem bekommen Langzeitarbeitslose häufiger Probleme, sich in das Arbeitsleben einzugliedern, je länger sie arbeitslos waren.
Wie werden Langzeitarbeitslose gefördert?
Im ersten Jahr nach dem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss von 75 Prozent zum Arbeitsentgelt.
Im zweiten Jahr beträgt der Zuschuss 50 Prozent. Zusätzlich zahlt der Bund einen pauschalierten Beitrag zur Sozialversicherung (jedoch ohne Arbeitslosenversicherung) um den Arbeitgeber zu entlasten.
Während der gesamten Förderdauer werden die Anspruchsberechtigten individuell betreut und gefördert. In den ersten 6 Monaten ab Beginn der Förderung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in angemessenen Umfang freistellen, um dessen Teilnahme an den Maßnahmen zu gewährleisten.
Liegen die Fördervoraussetzungen vor, sind Arbeitnehmer zur Teilnahme an ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen berechtigt.
Wer ist zur Förderung berechtigt?
Das Teilhabechancengesetz richtet sich grundsätzlich an alle, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind und wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen. Im konkreten Fall sind folgende Gruppen von Personen zur Förderung durch das Teilhabechancengesetz berechtigt:
- Teilnehmer am Förderprogramm müssen das 25. Lebensjahr vollendet
haben. - Sie müssen mindestens während 6 der letzten 7 Jahre ALG II (Hartz IV)
bezogen haben. - Während dieser Zeit dürfen sie nicht oder nur kurzfristig
sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die Regelung gilt
auch für geringfügig Beschäftigte und Selbständige. - In den letzten 5 Jahren dürfen Arbeitgeber keine Zuschüsse zum Lohn nach
§ 16 i Absatz 1 SGB II erhalten haben.
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder die schwerbehindert sind, haben bereits Anspruch auf Förderung, wenn sie in den letzten 5 Jahren ALG II (Hartz IV) bezogen haben.
Wie sieht die Teilhabe am Arbeitsmarkt konkret aus?
Für Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten (2020: 9,35 EUR/h), bekommt der Arbeitgeber im 1. und 2. Jahr 100 Prozent Zuschuss. Im 3. Jahr beträgt der Zuschuss 90 Prozent, im 4. Beschäftigungsjahr 80 Prozent und im 5. Jahr immerhin noch 70 Prozent.
Außerdem zahlt der Staat einen pauschalen Beitrag zur Sozialversicherung.
Während der gesamten Förderdauer hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Coaching und persönliche Betreuung. Zur Teilnahme an den Maßnahmen muss ihn der Arbeitgeber im 1. Jahr freistellen. Förderberechtigte Arbeitnehmer dürfen an Weiterbildungen oder betrieblichen Praktika teilnehmen, die ihre beruflichen Chancen verbessern.
Wenn ein Tarifvertrag oder andere arbeitsrechtliche Regelungen existieren, richtet sich die Höhe der Zuschüsse nach dem jeweils gezahlten Entgelt. Sollte der Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Anschlussförderung bis zu 6 Monaten möglich.
Wird das Teilhabechancengesetz seinen Zweck erfüllen?
Viele Experten haben starke Zweifel, dass das neue Teilhabechancengesetz wirklich zu einer Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit führen wird. Sie kritisieren vor allem, dass als einziges Kriterium für eine Förderberechtigung die Bezugsdauer von ALG II (Hartz IV) herangezogen wird.
Das bedeutet, Fördermaßnahmen werden nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Viele Langzeitarbeitslose haben jedoch konkrete Gründe, die ihnen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt versperren oder erschweren. Dazu zählen zum Beispiel Behinderungen, chronische Krankheiten oder auch ganz einfach das Alter.
Das Teilhabechancengesetz geht nicht auf die speziellen Bedürfnisse dieser Gruppen ein.
Die lange Dauer der Förderung von bis zu 5 Jahren wird ebenfalls kritisch betrachtet. Es besteht die Gefahr, dass ein zweiter, “sozialer” Arbeitsmarkt entsteht.
Dort werden Arbeitnehmer so lange “geparkt” wie sie einen Anspruch auf Förderung haben. Nach dem Auslaufen der Förderung droht dann der erneute Abstieg in die Arbeitslosigkeit mit allen bereits erwähnten negativen Folgen.
Fazit
Ob sich das Teilhabechancengesetz in der Praxis bewährt und tatsächlich die Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren wird, kann nur die Zeit zeigen. In der Praxis werden sicher einige Änderungen, Ergänzungen und Anpassungen erforderlich werden. Im Moment bleibt nichts weiter übrig als abzuwarten.