Lust auf eine Auszeit? Wie wäre es mit einem Sabbatical?

Die Sab­bat-Aus­zeit hat sich in unse­rer Gesell­schaft bereits gut eta­bliert. Beim Sab­ba­ti­cal han­delt es sich um eine bezahl­te Frei­stel­lung von der Arbeit. Arbeit­neh­mer bean­tra­gen ihn zur Erho­lung oder Weiterbildung.

Vie­le Arbeit­ge­ber haben die Vor­tei­le des Sab­ba­ti­cal erkannt und geneh­mi­gen ihren Mit­ar­bei­tern nach län­ge­rer Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit eine Aus­zeit, um vor allem die men­ta­le Gesund­heit des Mit­ar­bei­ten­den zu gewähr­leis­tet und so des­sen Leis­tungs­fä­hig­keit und Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung zu för­dern. Natür­lich gibt es hier­zu ein paar Rahmenbedingungen.

In die­sem Bei­trag möch­ten wir Ihnen erklä­ren, was Sab­ba­ti­cal ist und was man zu beach­ten hat.

Die Ursprünge des Sabbatjahres

Der Begriff „sab­ba­ti­cal“ stammt aus dem Hebräi­schen (scha­bat = auf­hö­ren / aus­ru­hen). In den USA wur­de der Aus­druck aus der Tora von Pro­fes­so­ren an US-ame­ri­ka­ni­schen Uni­ver­si­tä­ten als Bezeich­nung für ein For­schungs­se­mes­ter adaptiert.

In den 1990er-Jah­ren kam das Sab­ba­ti­cal auch an deut­sche Uni­ver­si­tä­ten. Par­al­lel zog das Sab­bat­jahr in grö­ße­re Unter­neh­men und somit in die Wirt­schaft ein.

Welche Arten von Sabbaticals gibt es?

Eine „Aus­zeit“ vom Berufs­all­tag wird aus ver­schie­de­nen Anläs­sen genom­men. Ein Sab­ba­ti­cal kann aus fol­gen­den Grün­den ange­tre­ten werden:

  • Beruf­li­che Wei­ter­bil­dung oder Umschulung
  • Rei­sen
  • Mit­wir­ken an sozia­len Projekten
  • Gesund­heit­li­che Vor­beu­gung (Bur­nout)
  • Zeit für die Fami­lie / die Partnerschaft
  • Alters­teil­zeit­re­ge­lung

Ziel des Sab­ba­ti­cal ist es ein men­ta­les Gleich­ge­wicht beim Sab­ba­tie­ren­den wie­der­her­zu­stel­len. Nach jah­re­lan­ger Arbeit hilft oft nur eine Aus­zeit, um Kör­per und Geist von Stress und damit ein­her­ge­hen­den Schlaf­stö­run­gen, Depres­sio­nen, Magen­ge­schwü­ren oder ande­ren Krank­hei­ten zu befreien.

Die gesund­heit­li­che Vor­beu­gung ist daher der häu­figs­te Grund für ein Sab­bat­jahr. Aber auch die Fami­li­en­aus­zeit oder beruf­li­che Wei­ter­bil­dun­gen sind in Form von Sab­ba­ti­cals möglich.

Sabbatical
© iStock – gopixa: Sabbatical

Sabbatical beantragen – Was muss ich beachten?

Zunächst ein­mal soll­test Du Dich erkun­di­gen, ob ein Sab­ba­ti­cal in Dei­nem Unter­neh­men mög­lich ist. Eine län­ge­re Aus­zeit ist meist mit Rah­men­be­din­gun­gen ver­knüpft. Die­se bestim­men vor allem die Län­ge des Sab­ba­ti­cals und das Ein­kom­men wäh­rend eines Sab­bat­jah­res. Dar­um soll­test Du fol­gen­de Punk­te mit Dei­nem Arbeit­ge­ber klären:

1.      Wie kann ich einen Auszeitanspruch aufbauen?

Der Frei­zeit­an­spruch kann auf ver­schie­de­nen Wegen ent­ste­hen, bei­spiels­wei­se durch ange­sam­mel­te Über­stun­den oder Lohn­ver­zicht. Beim letz­te­ren arbei­tet der Arbeit­neh­mer ein paar Jah­re für ein Teil­ge­halt und spart so für sein Sab­bat­jahr. Die­se Vari­an­te wird von älte­ren Arbeit­neh­mer häu­fig für einen frü­he­ren Ren­ten­ein­tritt in Anspruch genommen.

2.     Behalte ich meinen Urlaubsanspruch?

Du möch­test Dei­ne Aus­zeit für kein vol­les Jahr neh­men? Dann soll­test Du drin­gend klä­ren, ob Du in der rest­li­chen Zeit im Jahr, in der Du nicht von der Arbeit befreit bist, Dei­nen Urlaubs­an­spruch behältst.

3.     Wie hoch ist mein Einkommen während des Sabbaticals?

Die Rege­lun­gen hier­zu hän­gen davon ab, wie Dein Sab­ba­ti­cal zustan­de kommt. Arbei­test Du die Jah­re vor­her für einen Bruch­teil Dei­nes Gehal­tes, ste­hen Dir die auf­ge­spar­ten finan­zi­el­len Res­sour­cen als Sab­bat-Gehalt zur Ver­fü­gung. Klä­re mit Dei­nem Arbeit­ge­ber, wel­che Mög­lich­kei­ten Du hast.

4.     Was ist mit Krankheitszeiten?

Eben­so wie beim Urlaubs­an­spruch, soll­test Du auch klä­ren was pas­siert, falls du wäh­rend des Sab­ba­ti­cals krank­ge­schrie­ben wirst. Beläuft das Krank­heits­ri­si­ko auf eige­ner Ver­ant­wor­tung oder gibt es eine Rege­lung wie beim Urlaubsanspruch?

5.     Können Beamte ein Sabbatjahr machen?

Als Beam­te oder Beam­ter hast Du in Deutsch­land die Mög­lich­keit zwei bis sechs Jah­re lang für einen Bruch­teil Dei­nes Gehal­tes zu arbei­ten (übli­cher­wei­se zwi­schen zwei Drit­tel und sechs Sieb­tel des übli­chen Ein­kom­mens). Danach steht Dir ein Jahr Aus­zeit zur frei­en Ver­fü­gung. Dein Ein­kom­men wäh­rend des Sab­ba­ti­cal beläuft sich ent­spre­chend der gewähl­ten Einkommens-Minderung.

Fazit: Ein Sabbatical für Körper und Seele

Erken­ne früh genug, wenn Dein Kör­per und Dein Geist eine Aus­zeit brau­chen. Vie­le Unter­neh­men bie­ten über ihr Gesund­heits­ma­nage­ment Mit­ar­bei­ten­den die Mög­lich­keit, ein Sab­ba­ti­cal anzutreten.

Vor allem bei Sym­pto­men die Dich immer häu­fi­ger stress­be­dingt im All­tag beglei­ten, soll­test Du recht­zei­tig die Hand­brem­se zie­hen und Dir eine Aus­zeit gön­nen. Das Sab­ba­ti­cal ist nicht nur für Dich als Arbeit­neh­mer ein attrak­ti­ves Ange­bot. Auch der Arbeit­ge­ber pro­fi­tiert von gesun­den Human Resour­ces.

Die Gesund­heit von Mit­ar­bei­ten­den ist ein wich­ti­ger Fak­tor im Bereich der Per­so­nal­ent­wick­lung und des Qua­li­täts­ma­nage­ments von vie­len Unter­neh­men. Die Mög­lich­keit einer Aus­zeit bedingt neben der Gesund­heit auch die Zufrie­den­heit der Mitarbeiter.

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