Anstellung in der Probezeit: Rechte, Pflichten & Tipps
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten oder eine Ausbildung beginnen, müssen Sie häufig eine Probezeit durchlaufen. Viele Arbeitnehmer haben darüber aber falsche Vorstellungen.
Weit verbreitet ist beispielsweise, dass Arbeitnehmer während der Probezeit kaum Rechte hätten und der Willkür der Arbeitgeber ausgesetzt wären. Dem ist aber nicht so. Viel mehr ist diese Phase als »Chance« anzusehen, in der Sie Ihre fachlichen Kompetenzen beweisen können.
Was es mit der Probezeit auf sich hat, erklärt der folgende Ratgeber.
Was ist eine Probezeit und wie lange dauert sie?
In diesem Zusammenhang geht es um den Begriff aus dem Arbeitsrecht. Die Probezeit ist ein Zeitraum, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Sinn und Zweck besteht darin, herauszufinden, ob die beiden Vertragspartner zueinander passen.
Der Arbeitgeber will herausfinden, ob der Arbeitnehmer die im Vertrag vereinbarte Leistung erbringen kann und sich gut in das Team eingliedert. Der Arbeitnehmer will herausfinden, ob ihm die Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima zusagen. Während der »Arbeitszeit auf Probe« kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten leichter gelöst werden.
Die Vereinbarung einer Probezeit ist nicht obligatorisch (ausgenommen Ausbildungsverhältnisse). Sie kann sowohl einem befristeten als auch einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorgeschaltet werden. Der Gesetzgeber setzt die maximale Dauer der Probezeit im § 622, Abs. 3 BGB auf 6 Monate fest.
Bei Beginn einer Ausbildung schreibt der Gesetzgeber im § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit vor. Sie muss mindestens einen Monat betragen und darf 4 Monate nicht überschreiten.
Länger vereinbarte Probefristen sind ungültig, weil sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder Monatsende (§ 622, Abs 1 BGB). Die gesetzliche Kündigungsfrist wird jedoch erst ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten wirksam.
Der § 622, Abs 3 BGB sagt aus, dass während der Probezeit eine vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart werden kann. Eine kürzere Kündigungsfrist ist ebenfalls möglich, wenn es in einem Tarifvertrag entsprechende Vereinbarungen gibt (§ 622, Abs. 4, Satz 2 BGB).
Andererseits können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch eine längere Kündigungsfrist während der Bewährungszeit vereinbaren.
Die Kündigung kann ohne Begründung ausgesprochen werden. Die während der Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist gilt bis zu deren letzten Tag. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis am letzten Tag der Probezeit kündigt, besteht es über das Ende der Probezeit hinaus.
Wenn die Probezeit kürzer als 6 Monate ausfällt, beträgt die Kündigungsfrist trotzdem nur 2 Wochen. Das liegt daran, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten greift.
Erfolgt eine ordentliche Kündigung während der Probezeit, muss der Betriebsrat einbezogen werden. Eine außerordentliche Kündigung ist dagegen immer möglich und bedarf keiner Einhaltung von Fristen.
Schwangeren, Frauen im Mutterschutz und Eltern während der Elternzeit darf auch während dieser Zeit nicht gekündigt werden.
Auswirkungen der Probezeit im Alltag
Der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses bringt in vielen Fällen auch einen Umzug mit sich. Das bedeutet größere finanzielle Ausgaben. Damit haben Sie in der aktuell unsicheren Arbeitsplatzsituation Probleme.
Während dieser Übergangszeit können Sie in der Regel keinen Bankkredit bekommen. Den Banken sind natürlich die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Probezeit bekannt.
Da ihnen das Risiko eines Kredits während der Probezeit zu hoch ist, gehört zu den Grundvoraussetzungen für die Vergabe eines Kredits eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten. Solange Sie noch nicht fest angestellt sind, benötigen Sie entweder einen Bürgen oder einen Mitantragsteller für einen Kredit.
Tipp:
Waren Sie vorher arbeitslos, können Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Die bewilligen unter Umständen einen Kredit, wenn Sie wegen eines neuen Jobs umziehen müssen.
Die Mietkaution für die neue Wohnung können Sie per Gesetz in 3 Raten zahlen. Das darf Ihnen der Vermieter nicht verwehren.
Dürfen Sie während der Probezeit Urlaub machen?
Im Prinzip können Sie auch während der Probezeit Urlaub machen. Jeder Arbeitnehmer hat laut § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Urlaub.
Die Sache hat jedoch einen Haken: Laut § 5 BUrlG haben Sie erst nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf den kompletten, im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaub. Während der Bewährungszeit können Sie nur anteiligen Urlaub nehmen.
Wie das in der Praxis gehandhabt wird, verdeutlicht ein kleines Rechenbeispiel. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer beträgt 24 Tage pro Jahr. Während der Bewährungszeitzeit müssen Sie sich diesen Urlaubsanspruch sozusagen erarbeiten. Pro Monat erhalten Sie 2 Kalendertage Urlaub. Wenn Sie im 4. Monat nach Eintritt in die Firma und Beginn der Probezeit Urlaub nehmen wollen, haben Sie Anspruch auf 6 Tage. Wollen Sie den gesamten Urlaub in Anspruch nehmen, müssen Sie warten, bis Sie mindestens 6 Monate in der Firma sind.
Können Sie mehrmals eine Probezeit durchlaufen?
Selbst wenn Sie in derselben Firma arbeiten, können Sie unter bestimmten Umständen erneut eine Probezeit erhalten. Das trifft immer dann zu, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag abschließen.
Ein typisches Beispiel: Sie sind vor einiger Zeit aus dem Unternehmen ausgeschieden und kehren nun zurück. Auch Praktikanten oder Werkstudenten können erneut eine Probezeit durchlaufen, wenn Sie eine Festanstellung mit einer anderen Tätigkeit erhalten.
Bei der Entfristung (der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) ist eine erneute Probezeit nicht zulässig.
Zusammenfassung
Die Probezeit ist ein Zeitraum, der dazu dient, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen. Sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis leichter gelöst werden. Per Gesetz darf diese nicht länger als 6 Monate währen.
Arbeitnehmer haben auch während der Probezeit Rechte. Es besteht eine Kündigungsfrist sowie Anspruch auf Urlaub und Krankengeld.