Was sind Berufsgenossenschaften und wofür sind sie?
Die Berufsgenossenschaften sind Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sind für den Schutz der Arbeitnehmer vor finanziellen Unfallfolgen da.
Das Leben der Arbeiter zu Beginn der Industrialisierung war hart. Sie genossen kaum sozialen Schutz. Unfälle oder Berufskrankheiten waren an der Tagesordnung. Sie bedeuteten oft das finanzielle Ende der Betroffenen, da es keinerlei soziale Absicherungen gab. Das änderte sich erst im Jahr 1885, als das Unfallversicherungsgesetz in Kraft trat. Es bildete die Grundlage der Berufsgenossenschaften.
In diesen Jobratgeber erklären wir Ihnen was eine Berufsgenossenschaft ist und welche Aufgaben und Leistungen sie hat.
Aufgaben der Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben 2 Aufgaben:
1.) Unfallverhütung: Diese Aufgabe ist im §14 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch) festgeschrieben. Im Zuge der Unfallprävention erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften, die auf die spezifischen Bedingungen des Industriezweigs zugeschnitten sind und überwachen deren Einhaltung.
2.) Die Berufsgenossenschaften gleichen die finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten aus, die Mitarbeiter erleiden, die in Unternehmen arbeiten, die Mitglied sind.
Die Genossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen der Unternehmen. Arbeitnehmer müssen keinen Anteil übernehmen.
Die Organisation der Berufsgenossenschaften
Gegenwärtig gibt es 9 gewerbliche Genossenschaften, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind. Diese sind für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft zuständig.
Für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verantwortlich. Darüber hinaus bestehen besondere Genossenschaften für Angestellte des öffentlichen Diensts und für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel die BG für Feuerwehrleute.
Zu den wichtigsten Genossenschaften gehören:
- Berufsgenossenschaft des Baugewerbes (BG Bau)
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG)
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BG HW)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BG GW)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM)
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Das wichtigste Organ der Berufsgenossenschaften sind die Mitgliederversammlungen, die paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Aus den Reihen der Vertreterversammlung wird das zweite Organ, der Vorstand, gewählt. Die Tagesgeschäfte werden durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer übernommen, der vom Vorstand eingesetzt wird.
Leistungen der Berufsgenossenschaften
Die Leistungen der Berufsgenossenschaften gliedert sich in die Bereiche Prävention, Rehabilitation, Fort- und Weiterbildung.
Prävention
Unfallvorbeugung liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit der Berufsgenossenschaften. Sie kümmern sich um die Verhütung von Unfällen (einschließlich Wegeunfälle) und die Vorbeugung von Berufskrankheiten. Die BG klären über betriebliche Gefahrenquellen auf, verfassen Unfallverhütungsvorschriften und überwachen deren Einhaltung. Sie legen Gefahrentarife fest, verbessern die Ergonomie im Betrieb und fördern den Betriebssport.
Rehabilitation
Im Fall der Arbeitsunfähigkeit wird Verletztengeld gezahlt. Medizinische und Pflegemaßnahmen werden koordiniert. Kosten für berufliche und soziale Reha-Maßnahmen werden übernommen. Gegebenenfalls erfolgt die Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes oder eines neuen Tätigkeitsbereichs. Tritt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auf, wird eine Rente gezahlt. Tritt als Folge eines dieser Ereignisse der Tod ein, zahlt die Genossenschaft ein Sterbegeld.
Fortbildung und Weiterbildung
Die Berufsgenossenschaften bieten Seminare zu den Themen Unfallverhütung und Betriebssicherheit an. Sie sind anerkannte Prüfungsstellen für Fortbildungen und berechtigt, Zertifikate und Trainerscheine zu vergeben.
Jeder Arbeitsunfall muss umgehend der zuständigen Genossenschaft gemeldet werden. Das betrifft auch Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit und im Homeoffice.
Es besteht Versicherungspflicht!
Alle neuen Unternehmen sind binnen einer Woche nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind automatisch versichert, selbst wenn das Unternehmen noch kein Mitglied ist.
Solo-Selbständige und Unternehmen ohne Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Mitglied einer Genossenschaft zu werden. Unter Umständen könnte jedoch eine freiwillige Mitgliedschaft von Vorteil sein. Die Genossenschaft schützt beispielsweise das Unternehmen vor Schadensersatzforderungen der Mitarbeiter, deren Ursache in auf betrieblichen Problemen beruht.
Genossenschaften als wichtiger Baustein der Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften sind ein Bestandteil des Sozialsystems. Ihre Aufgaben bestehen darin, Unfälle zu verhüten und die finanziellen Folgen eines Unfalls oder Berufskrankheit für den Arbeitnehmer abzufedern.
Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf dem Gebiet der Prävention. Darüber hinaus kümmern sich die Berufsgenossenschaften auch um die Rehabilitation und die Fort- und Weiterbildung.
Berufsgenossenschaften nützen sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern.