Was sind Berufsgenossenschaften und wofür sind sie?

Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sind Teil des deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tems. Sie sind für den Schutz der Arbeit­neh­mer vor finan­zi­el­len Unfall­fol­gen da.

Das Leben der Arbei­ter zu Beginn der Indus­tria­li­sie­rung war hart. Sie genos­sen kaum sozia­len Schutz. Unfäl­le oder Berufs­krank­hei­ten waren an der Tages­ord­nung. Sie bedeu­te­ten oft das finan­zi­el­le Ende der Betrof­fe­nen, da es kei­ner­lei sozia­le Absi­che­run­gen gab. Das änder­te sich erst im Jahr 1885, als das Unfall­ver­si­che­rungs­ge­setz in Kraft trat. Es bil­de­te die Grund­la­ge der Berufsgenossenschaften.

In die­sen Job­rat­ge­ber erklä­ren wir Ihnen was eine Berufs­ge­nos­sen­schaft ist und wel­che Auf­ga­ben und Leis­tun­gen sie hat.

Aufgaben der Berufsgenossenschaften

Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sind Trä­ger der Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Sie haben 2 Aufgaben:

1.) Unfall­ver­hü­tung: Die­se Auf­ga­be ist im §14 SGB VII (Sieb­tes Sozi­al­ge­setz­buch) fest­ge­schrie­ben. Im Zuge der Unfall­prä­ven­ti­on erlas­sen die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten, die auf die spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen des Indus­trie­zweigs zuge­schnit­ten sind und über­wa­chen deren Einhaltung.

2.) Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten glei­chen die finan­zi­el­len Fol­gen von Unfäl­len und Berufs­krank­hei­ten aus, die Mit­ar­bei­ter erlei­den, die in Unter­neh­men arbei­ten, die Mit­glied sind.

Die Genos­sen­schaf­ten finan­zie­ren sich aus­schließ­lich aus den Mit­glieds­bei­trä­gen der Unter­neh­men. Arbeit­neh­mer müs­sen kei­nen Anteil übernehmen.

Die Organisation der Berufsgenossenschaften

Gegen­wär­tig gibt es 9 gewerb­li­che Genos­sen­schaf­ten, die nach Wirt­schafts­zwei­gen geglie­dert sind. Die­se sind für die Beschäf­tig­ten in der Pri­vat­wirt­schaft zuständig.

Für Beschäf­tig­te in der Land- und Forst­wirt­schaft ist die Land­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft ver­ant­wort­lich. Dar­über hin­aus bestehen beson­de­re Genos­sen­schaf­ten für Ange­stell­te des öffent­li­chen Diensts und für bestimm­te Berufs­grup­pen wie zum Bei­spiel die BG für Feuerwehrleute.

Zu den wichtigsten Genossenschaften gehören:

  • Berufs­ge­nos­sen­schaft des Bau­ge­wer­bes (BG Bau)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft Nah­rungs­mit­tel und Gast­ge­wer­be (BNG)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft Roh­stof­fe und che­mi­sche Indus­trie (BG RCI)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft Ener­gie Tex­til Elek­tro Medi­en­er­zeug­nis­se (BG ETEM)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft Han­del und Waren­lo­gis­tik (BG HW)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge (BG GW)
  • Ver­wal­tungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft (VBG)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft Holz und Metall (BG HM)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft Ver­kehrs­wirt­schaft Post-Logis­tik Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on (BG Verkehr)

Das wich­tigs­te Organ der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sind die Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen, die pari­tä­tisch aus Ver­tre­tern der Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer besteht. Aus den Rei­hen der Ver­tre­ter­ver­samm­lung wird das zwei­te Organ, der Vor­stand, gewählt. Die Tages­ge­schäf­te wer­den durch einen haupt­amt­li­chen Geschäfts­füh­rer über­nom­men, der vom Vor­stand ein­ge­setzt wird.

Leistungen der Berufsgenossenschaften

Die Leis­tun­gen der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten glie­dert sich in die Berei­che Prä­ven­ti­on, Reha­bi­li­ta­ti­on, Fort- und Weiterbildung.

Prävention

Unfall­vor­beu­gung liegt der Schwer­punkt der Tätig­keit der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten. Sie küm­mern sich um die Ver­hü­tung von Unfäl­len (ein­schließ­lich Wege­un­fäl­le) und die Vor­beu­gung von Berufs­krank­hei­ten. Die BG klä­ren über betrieb­li­che Gefah­ren­quel­len auf, ver­fas­sen Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten und über­wa­chen deren Ein­hal­tung. Sie legen Gefah­ren­ta­ri­fe fest, ver­bes­sern die Ergo­no­mie im Betrieb und för­dern den Betriebssport.

Rehabilitation

Im Fall der Arbeits­un­fä­hig­keit wird Ver­letz­ten­geld gezahlt. Medi­zi­ni­sche und Pfle­ge­maß­nah­men wer­den koor­di­niert. Kos­ten für beruf­li­che und sozia­le Reha-Maß­nah­men wer­den über­nom­men. Gege­be­nen­falls erfolgt die Ver­mitt­lung eines neu­en Arbeits­plat­zes oder eines neu­en Tätig­keits­be­reichs. Tritt eine dau­er­haf­te Arbeits­un­fä­hig­keit als Fol­ge eines Arbeits­un­falls oder einer Berufs­krank­heit auf, wird eine Ren­te gezahlt. Tritt als Fol­ge eines die­ser Ereig­nis­se der Tod ein, zahlt die Genos­sen­schaft ein Sterbegeld.

Fortbildung und Weiterbildung

Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten bie­ten Semi­na­re zu den The­men Unfall­ver­hü­tung und Betriebs­si­cher­heit an. Sie sind aner­kann­te Prü­fungs­stel­len für Fort­bil­dun­gen und berech­tigt, Zer­ti­fi­ka­te und Trai­ner­schei­ne zu vergeben.

Jeder Arbeits­un­fall muss umge­hend der zustän­di­gen Genos­sen­schaft gemel­det wer­den. Das betrifft auch Unfäl­le auf dem Weg zur und von der Arbeit und im Homeoffice.

Es besteht Versicherungspflicht!

Alle neu­en Unter­neh­men sind bin­nen einer Woche nach der Auf­nah­me der Geschäfts­tä­tig­keit dazu ver­pflich­tet, sich bei der zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft anzu­mel­den. Die Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens sind auto­ma­tisch ver­si­chert, selbst wenn das Unter­neh­men noch kein Mit­glied ist.

Solo-Selb­stän­di­ge und Unter­neh­men ohne Mit­ar­bei­ter sind nicht ver­pflich­tet, Mit­glied einer Genos­sen­schaft zu wer­den. Unter Umstän­den könn­te jedoch eine frei­wil­li­ge Mit­glied­schaft von Vor­teil sein. Die Genos­sen­schaft schützt bei­spiels­wei­se das Unter­neh­men vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen der Mit­ar­bei­ter, deren Ursa­che in auf betrieb­li­chen Pro­ble­men beruht.

Genossenschaften als wichtiger Baustein der Unfallversicherung

Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sind ein Bestand­teil des Sozi­al­sys­tems. Ihre Auf­ga­ben bestehen dar­in, Unfäl­le zu ver­hü­ten und die finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls oder Berufs­krank­heit für den Arbeit­neh­mer abzufedern.

Der Schwer­punkt der Leis­tun­gen liegt auf dem Gebiet der Prä­ven­ti­on. Dar­über hin­aus küm­mern sich die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten auch um die Reha­bi­li­ta­ti­on und die Fort- und Weiterbildung.

Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten nüt­zen sowohl den Unter­neh­men als auch den Mitarbeitern.

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