Erste Hilfe im Betrieb durch den Betriebssanitäter
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Träger verpflichten Arbeitgeber zu Maßnahmen die der Unfallprävention dienen. Dennoch können Unfälle im Beruf nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Laut Gesetz beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Betriebssanitäter gestellt werden, um schnell Erste Hilfe leisten zu können.
Was ein Betriebssanitäter ist, und welche Aufgaben er hat erfahren Sie in diesem Beitrag.
Aufgaben und Status eines Betriebssanitäters
Betriebssanitäter sind speziell geschulte medizinische Kräfte, die in großen Firmen, auf Großbaustellen oder in Firmen mit einem besonderen Gefährdungspotential eingesetzt sind.
Die Aufgaben des Betriebssanitäters sind vielseitig. Am wichtigsten ist die Versorgung erkrankter oder verletzter Personen bis zum Eintreffen des Notarztes oder des Rettungsdiensts.
Darüber hinaus ist der Betriebssanitäter für den einsatzbereiten Zustand der betrieblichen Rettungsmittel zuständig. Er kümmert sich darum, dass sie sauber, in einsatzbereiten Zustand und desinfiziert sind. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die Materialien zur Ersten Hilfe.
Der Betriebssanitäter leitet die Erste-Hilfe-Station in Unternehmen oder auf Baustellen in eigener Verantwortung. Des Weiteren arbeitet der Betriebssanitäter eng mit dem Betriebsarzt zusammen. Er unterstützt ihn zum Beispiel bei der Organisation und Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.
Mit der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht ebenfalls eine enge Kooperation. Er registriert alle betriebsbedingten Erkrankungen und Unfälle, erstellt Unfallmeldungen und leitet sie an die Berufsgenossenschaft weiter.
Gesetzliche Grundlagen des Einsatzes
Laut dem 7. Buch Sozialgesetzbuch sind die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung dazu ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Dazu gehört auch, dass durch das Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten. Diese Unfallverhütungsvorschrift DGUV trat seit 2014 sukzessiv in Kraft.
Die Vorschrift zum Stellen eines Betriebssanitäters ist in der DGUV 1, §27 besagt, dass ein Betriebssanitäter anwesend sein muss:
- In allen Unternehmen mit mehr als 1.500 versicherungspflichtigen Beschäftigten
- In allen Unternehmen mit mehr als 250 versicherungspflichtig Beschäftigten, in denen eine besondere Gefährdungslage herrscht
- Auf allen Baustellen mit mehr als 100 versicherungspflichtig Beschäftigten
Die Angaben beziehen sich auf die Zahl der anwesenden Beschäftigten. Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich zählen dabei ebenfalls.
Die Ausbildung des Betriebssanitäters
Grundsätzlich dürfen nur Personen als Betriebssanitäter eingesetzt werden, die eine von Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte Ausbildung absolviert haben. Die Details sind im DGUV Grundsatz 304–002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ festgelegt.
Die Ausbildung besteht aus 2 Teilen:
- Grundlehrgang mit 63 Stunden
- Aufbaulehrgang mit 32 Stunden
Mitunter werden auch Kompaktlehrgänge von 95 Stunden Dauer angeboten, die beide Teile vereinen.
Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und endet mit einer Abschlussprüfung. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Im Zuge seiner Ausbildung lernt der Betriebssanitäter, erweiterte Erste Hilfe zu leisten. Er muss beispielsweise in der Lage sein, kleinere Verletzungen selbst zu versorgen.
Darüber hinaus erlernt er den Umgang mit speziellen medizinischen Geräten wie Beatmungsbeuteln, Sekretabsaugpumpen oder Sauerstoffbehandlungsgeräten. Je nach dem Unternehmen, in dem der Betriebssanitäter eingesetzt wird, kann auch eine weitere Ausbildung an speziellen medizinischen Geräten erfolgen.
Während Rettungssanitäter in der Ausbildung lernen, im Team zu arbeiten, wird der Betriebssanitäter dafür ausgebildet, allein zu arbeiten und eigenverantwortlich zu handeln.
Unterschied zwischen Ersthelfer und Betriebssanitäter
Der Ersthelfer ist ein Betriebsangehöriger, der im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts ergreift. Jeder, der einen Erste-Hilfe-Kurs mit insgesamt 9 Unterrichtsstunden absolviert hat, kann als Ersthelfer eingesetzt werden.
Die Erste-Hilfe-Kenntnisse müssen alle 2 Jahre erneuert werden. Im Vergleich zum Betriebssanitäter hat der Ersthelfer eine weitaus geringere Verantwortung und einen kleineren Aufgabenbereich. Daher kann ein Ersthelfer den Betriebssanitäter nicht ersetzen. Die beiden arbeiten vielmehr zusammen.
Besonders in großen Firmen leistet der Ersthelfer dem Betriebssanitäter Unterstützung, da es in der Regel in jeder Abteilung und jeder Schicht mindestens einen Ersthelfer gibt. Wie es der Name schon sagt, sind Ersthelfer bei Unfällen häufig als erste zur Stelle.
Bei vielen Unfällen entscheiden die ersten Minuten über Ausmaß und Dauer der Schädigung.
Der Betriebssanitäter – das erste Glied der Rettungskette
In vielen Betrieben herrscht eine hohe Unfallgefahr. Das Unternehmen tut zwar alles in seiner Macht Stehende, um das Risiko so gering wie möglich zu halten, ganz vermeiden lässt es sich aber nicht.
Darum ist ab einem bestimmten Gefahrenpotential ein Betriebssanitäter gesetzlich vorgeschrieben. Er hat eine umfangreiche Ausbildung und ist darauf trainiert, bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe zu leisten bis der Rettungsdienst eintrifft.