Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Recht auf Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmern mindestens 4 Wochen pro Jahr (24 Tage) eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Erholung zu gewähren.
Durch Tarifvereinbarungen haben die meisten Deutschen mehr Jahresurlaub, im Durchschnitt 29 Tage. Damit ist Deutschland in Europa auf dem 4. Platz, nach Schweden, den Niederlanden und Dänemark.
Streitpunkt Urlaubsplanung
Im § 7, Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigen muss.
Allerdings können aus betrieblichen Gründen konkrete Terminwünsche abgelehnt oder verschoben werden. Laut § 7, Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der Arbeitnehmer lediglich das Recht auf 2 Wochen Jahresurlaub am Stück. Im BUrlG ist von 12 Werktagen die Rede, weil der Gesetzgeber noch von einer sechstägigen Arbeitswoche ausgeht.
Andererseits leuchtet es ein, dass in den Sommerferien oder während großer Feiertage nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen können. Zu Spitzenzeiten kann es daher vorkommen, dass ein Urlaubsantrag abgelehnt wird.
Viele Firmen lösen das Problem, indem sie im Sommer und/oder über den Jahreswechsel Betriebsferien machen. Die Firma ist geschlossen. Alle Mitarbeiter haben Urlaub. Der Arbeitgeber darf jedoch nur einen Teil des Jahresurlaubs für Betriebsferien verwenden. Eine Quote ist nicht festgeschrieben, die Mitarbeiter müssen noch einige Tage zur freien Verfügung haben.
Wenn durch Krankheit höhere Fehlstände als normal entstehen oder es dringende betriebliche Probleme erforderlich machen, kann der Arbeitgeber auch eine zeitlich befristete Urlaubssperre verhängen.
Wenn ein Mitarbeiter seine Urlaubswünsche nicht in den Urlaubsplan einträgt, hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaubstermin nach eigenen Ermessen festzulegen.
Wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?
In größeren Firmen liegen am Beginn des neuen Jahres Urlaubspläne aus. Dort muss sich jeder mit Namen und Datum eintragen. In den meisten Firmen wird erwartet, das die Mitarbeiter mindestens 50 Prozent ihres Jahresurlaubs im Voraus angeben, um die Urlaubsplanung zu erleichtern.
Können nicht alle Urlaubswünsche gleichzeitig berücksichtigt werden, muss der Arbeitgeber eine Auswahl treffen. Dabei spielt der Zeitpunkt, an dem der Urlaubswunsch eingereicht wurde und soziale Aspekte eine Rolle.
Dazu zählen:
- Eltern schulpflichtiger Kinder, die nur während der Schulferien Urlaub nehmen können.
- Verheiratete oder Lebensgefährten, deren Partner nur zu einer bestimmten Zeit Urlaub nehmen kann.
- Mitarbeiter, die von einer Reha, einer langen Krankheit, Operation oder Unfall zurückkommen.
- Mitarbeiter mit langjähriger Betriebszugehörigkeit.
Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Urlaubstermin lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Deswegen sollten Sie eine Urlaubsreise erst dann buchen, wenn Ihr Urlaubsantrag genehmigt worden ist. Buchen Sie zu früh und Sie erhalten keinen Urlaub, müssen Sie die Reise stornieren. In der Regel wird Ihnen nur ein Bruchteil der Kosten erstattet. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt diesen Schadensgrund nicht ab.
Haben Sie ein Recht auf Urlaub?
Ja, das ist im Gesetz festgelegt. Wenn Ihr Urlaubsantrag genehmigt wurde, ist er für beide Seiten verbindlich. Der Arbeitgeber muss Ihnen Urlaub gewähren und Sie müssen den Urlaub antreten.
Ein Widerruf eines genehmigten Urlaubsantrags oder gar ein Rückruf aus dem Urlaub ist nur in extremen Fällen möglich. Falls es passieren sollte, ist es gut möglich, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Sie zu entschädigen.
Bis wann muss der Urlaub genommen werden?
In der Regel muss das im laufenden Kalenderjahr geschehen. In begründeten Ausnahmefällen kann das auch bis zum 31. März des Folgejahres geschehen. Die Übertragung auf das folgende Jahr kann auch gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgen. Wird der Urlaub nicht bis zum 31. März des Folgejahres genommen, verfällt der Urlaubsanspruch. Eine Entschädigung ist nicht möglich.
Eine Ausnahme gibt es, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind. Dann darf der Urlaub aus dem vergangenen Jahr auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Können Sie sich Urlaub auszahlen lassen?
Für manche Workaholics mag es attraktiv sein, lieber das Geld zu nehmen und dafür auf den Urlaub zu verzichten. Der Gesetzgeber ist da allerdings anderer Meinung. Urlaub ist zur Erholung da. Letztendlich liegt ein erholsamer Urlaub im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er verbessert die Gesundheit und steigert die Produktivität.
Daher kann Urlaub nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis plötzlich endet und der Resturlaub nicht mehr genommen werden kann. Für den Auszahlungsbetrag müssen Sie jedoch den Höchstsatz der Einkommenssteuer zahlen.
Darf der Arbeitgeber bei einer Kündigung Urlaub zurückfordern?
Wenn Sie in Vollzeit beschäftigt sind und schon seit mindestens 6 Monaten in der Firma arbeiten, haben Sie bereits am Beginn des neuen Jahres Anspruch auf Ihre 24 Tage gesetzlichen Urlaub.
Wenn Sie den nehmen und anschließend kündigen, kann der Chef nichts machen. Allerdings ist in diesem Fall der neue Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, Ihnen Urlaub zu geben, weil Sie ihn ja bereits beansprucht haben. Sie nehmen Ihren Urlaubsanspruch praktisch vom alten zum neuen Arbeitgeber mit. In letzter Instanz hängt es davon ab, wie gut das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber ist.
Zusammenfassung
In Deutschland haben in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen (24 Tage) bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber muss davon mindestens 2 Wochen (12 Tage) am Stück gewähren, weil sich der Erholungseffekt erst nach einiger Zeit einstellt.
Arbeitnehmer haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf Urlaub zu einem Wunschtermin. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, die Urlaubswünsche zu berücksichtigen, ist aber oft gezwungen, eine Auswahl nach sozialen Aspekten zu treffen. Einmal genehmigter Urlaub ist verbindlich. Ebenso der Rückruf aus dem Urlaub, er ist nur in Notsituationen zulässig. Die Auszahlung von Urlaubsanspruch ist nur in Ausnahmefällen möglich.