Wissenswertes rund um das Thema Arbeitszeit
Das Gesetz definiert Arbeitszeit als den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer seinen Arbeitspflichten nachkommen muss. Das Gegenstück zur Arbeitszeit ist die Freizeit. In der Regel gehören Pausen nicht zur Arbeitszeit.
Ein Sonderfall ist der Arbeitsweg. Er gehört zwar nicht zur Arbeitszeit, Unfälle auf und vom direkten Weg zur Arbeit werden jedoch wie Arbeitsunfälle behandelt. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 35 – 40 Stunden spricht man von einer Vollzeitbeschäftigung.
Gibt es eine Höchstdauer für die Arbeitszeit?
Damit beschäftigt sich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dort ist in § 3 Satz 1 festgelegt, dass die werktägliche Höchstdauer der Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es im deutschen Arbeitszeitgesetz keine Regelung für die Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit.
Das ArbZG geht jedoch von 6 Werktagen pro Woche aus. Das würde eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ergeben. In der Praxis wird aber fast überall nur 5 Tage in der Woche gearbeitet. Wird die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden durch 5 dividiert, ergibt sich eine tägliche maximale Höchstdauer von 9,6 Stunden.
Kann länger als 8 Stunden täglich gearbeitet werden?
Rein juristisch betrachtet, ist es möglich, bei einer 5‑Tage-Woche die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 9,6 Stunden auszudehnen. Das zweitägige Wochenende sorgt für den Ausgleich, sodass die Höchstdauer von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird.
Das ist auch im § 3, Satz 2 ArbZG erfasst. Dort wird ausgesagt, dass eine Überschreitung der täglichen Höchstdauer der Arbeitszeit statthaft ist, wenn innerhalb der folgenden 6 Kalendermonate oder 24 Wochen der werktägliche Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird.
In der Praxis sind die Regelungen des ArbZG jedoch meistens schon überholt, weil in vielen Firmen längst eine Wochenarbeitszeit von maximal 37 oder gar nur 35 Stunden im Tarifvertrag oder betrieblich vereinbart wurde.
Welche Regelungen gelten für die Pausen?
Pausenzeiten gelten als Unterbrechung der Arbeitszeit. Sie werden in der Regel nicht bezahlt. Pausen dienen zur Erholung des Arbeitnehmers. Während der Pausen sind Sie nicht verpflichtet, eine Arbeitsleistung zu erbringen oder sich am Arbeitsplatz aufzuhalten. Das ArbZG regelt auch die Pausenzeiten:
- Arbeitszeit unter 6 Stunden: keine Pausen
- Arbeitszeit 6 – 9 Stunden: 30 Minuten Pause
- Arbeitszeit 9 – 10 Stunden: 45 Minuten Pause
Für Schwangere, Behinderte und Azubis gelten besondere Regelungen.
Bei stark belastender Arbeit können zusätzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten Dauer eingeführt werden.
Pausen unter 5 Minuten Dauer gelten nicht als Arbeitspausen, sondern als (bezahlte) Arbeitsunterbrechung.
Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitern Gelegenheit zu geben, sich während der Arbeitspausen zu erholen und Mahlzeiten einzunehmen. Dazu hat er geeignete Aufenthaltsräume oder auch Freiflächen zur Verfügung zu stellen.
Pausen dürfen zwar gestückelt werden, pro Arbeitstag muss jedoch eine Pause mindestens 15 Minuten durchgehend eingehalten werden.
Um den Erholungseffekt zu bekommen, dürfen Arbeitspausen nicht an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Pausenzeiten frei zu wählen. Aus betrieblichen Gründen gibt es jedoch in vielen Firmen gestaffelte Pausenzeiten. Damit soll eine Unterbrechung der Produktion verhindert werden.
Da die Pause keine Arbeitszeit ist, haben Sie das Recht, während dieser Zeit das Betriebsgelände zu verlassen. Sie müssen allerdings zeitig genug wieder zurückkehren, um nach der Pause pünktlich mit der Arbeit zu beginnen.
Schichtarbeit
Der Anteil der Schichtarbeit nimmt kontinuierlich zu. Dieser Trend wird in allen Industrieländern beobachtet. Schichtarbeit belastet den Körper stärker als die normale Arbeitszeit während des Tages. Deshalb erhalten Schichtarbeiter üblicherweise mehr Urlaub, um sich besser erholen zu können. Für Nachtarbeit wird ein steuerfreier Zuschlag bezahlt. In der Regel gibt es auch Zuschläge für das Arbeiten nach 20 Uhr.
Ob Sie der Arbeitgeber zwingen kann, Schichtarbeit zu leisten, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Darin ist unter anderem die Arbeitszeit geregelt. Steht dort “Schichtarbeit”, müssen Sie beispielsweise im Zwei-Schicht-System, unter Umständen sogar Nachtschichten, arbeiten. Ist dagegen im Vertrag eine konkrete Arbeitszeit mit Uhrzeit für Beginn und Ende festgelegt, brauchen Sie keine Schichtarbeit zu leisten.
In der Praxis kann es jedoch passieren, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändert.
Übrigens haben Schichtarbeiter keinen Anspruch darauf, in einer bestimmten Schicht zu arbeiten. Es sind kurzfristige Änderungen möglich. In der Praxis ist das recht häufig, besonders während der Urlaubssaison oder vor bzw. nach bedeutenden Feiertagen. Meist hängt ein Schichtplan aus, der turnusmäßig und bei Bedarf aktualisiert wird.
Wie sieht es mit Überstunden aus?
Außer in Notfällen oder bei sogenannten besonderen betrieblichen Bedarf kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Sie Überstunden leisten. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Im Durchschnitt arbeiten Vollzeitbeschäftigte pro Woche 5 Stunden länger als im Arbeitsvertrag vereinbart.
Überstunden sind grundsätzlich freiwillig. Schwangere und Schwerbehinderte (ab 50 Prozent) dürfen sogar überhaupt keine Überstunden leisten.
In der Praxis wird Mehrarbeit oft so geregelt, dass eine Liste rechtzeitig vor dem Termin ausgelegt wird, in die sich alle eintragen können, die Überstunden machen wollen. Die Vergütung der Überstunden erfolgt entweder durch Bezahlung oder Freizeitausgleich.
Letztere Option ist besser, weil bei Bezahlung Steuern anfallen. Wenn Sie Überstunden bezahlt bekommen, arbeiten Sie fast die Hälfte der Zeit für den Staat.
Zusammenfassung
Das Thema Arbeitszeit wird in vielen Firmen heiß diskutiert und führt nicht selten zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Zwar legt das ArbZG eine Höchstdauer der Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag fest, in der Praxis wird aber oft länger gearbeitet, nicht selten sogar unbezahlt. Das Thema erfordert Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick.
Für Arbeitnehmer ist es nicht immer gut, auf ihr Recht zu pochen. Manchmal ist es besser, Kompromisse zu machen. Umgekehrt sind viele Arbeitgeber auch zu Zugeständnissen bereit oder zeigen in besonderen individuellen Situationen ihrer Mitarbeiter Nachsicht.