Übersetzer als Beruf? Perfekt für Sprachbegabte.

Über­set­zer sind Fach­leu­te, die schrift­li­che Doku­men­te von einer Aus­gangs­spra­che in eine Ziel­spra­che über­set­zen. Dol­met­scher über­set­zen dage­gen münd­lich. Vie­le Exper­ten beherr­schen bei­de Tätigkeiten.

Der Beruf des Über­set­zers kann auf eine sehr lan­ge Tra­di­ti­on zurück­bli­cken. Seit­dem sich die ver­schie­de­nen Schrift­spra­chen ent­wi­ckel­ten, wur­den auch Über­set­zer benö­tigt, die recht­li­che Doku­men­te wie zum Bei­spiel Kauf­ver­trä­ge, Urkun­den und offi­zi­el­le Doku­men­te von einer in eine ande­re (oder meh­re­re) über­set­zen konnten.

Dar­an hat sich bis heu­te nichts geän­dert, obwohl es immer mehr maschi­nel­le Über­set­zun­gen gibt. Die­se sind nicht rechts­si­cher und errei­chen auch nicht die Qua­li­tät der Über­set­zung durch einen Fach­mann. Wenn es um eine exak­te und zuver­läs­si­ge Über­set­zung wich­ti­ger Unter­la­gen geht, sind Über­set­zer bis heu­te sehr gefragt. Durch den Fort­schritt in der Glo­ba­li­sie­rung hat die Bedeu­tung des Berufs sogar noch zugenommen.

In die­sem Job­rat­ge­ber möch­ten wir Dir das Berufs­bild etwas näher brin­gen. Wir erklä­ren Dir die Tätig­keits­ge­bie­te und zei­gen auf, wel­che beruf­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die­sen Job mit­ge­bracht wer­den müs­sen. Natür­lich gehen wir in die­sem Arti­kel auch auf den Ver­dienst und die Kar­rie­re­chan­cen ein.

Das Tätigkeitsfeld des Übersetzers

In der Regel beherr­schen Über­set­zer meh­re­re Fremd­spra­chen. Der Begriff Beherr­schen bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang, dass sie in den jewei­li­gen Fremd­spra­chen ver­hand­lungs­si­cher sind.

Ein deut­scher Mut­ter­sprach­ler muss dem­zu­fol­ge min­des­tens 2 wei­te­re Fremd­spra­chen ver­hand­lungs­si­cher beherr­schen. Die Über­set­zung erfolgt aus der Aus­gangs­spra­che in die Ziel­spra­che und umge­kehrt. Am ver­brei­tets­ten sind Über­set­zun­gen ins oder aus dem Englischen.

Über­set­zer arbei­ten am Com­pu­ter. Sie über­set­zen Ver­trä­ge, per­so­nen­recht­li­che Urkun­den oder auch tech­ni­sche oder medi­zi­ni­sche Doku­men­te. In der Pra­xis beinhal­tet das bei­spiels­wei­se die Über­set­zung von Geburts‑, Heirats‑, Schei­dungs- oder Ster­be­ur­kun­den oder die Über­set­zung tech­ni­scher Hand­bü­cher, Instal­la­ti­ons- und Mon­ta­ge­an­lei­tun­gen und ähnliches.

Voraussetzungen für die Tätigkeit

Wer Über­set­zer wer­den möch­te, muss auf ein gro­ßes Fach­wis­sen zurück­grei­fen kön­nen. Aus­ge­zeich­ne­te Fremd­spra­chen­kennt­nis­se sind nur ein Teil davon. Über­set­zer benö­ti­gen eine gute All­ge­mein­bil­dung und ein Ver­ständ­nis der Kul­tur ihrer Zielsprache.

Wer bei­spiels­wei­se Über­set­zer für Eng­lisch und Chi­ne­sisch ist, soll­ten sich mit den Gepflo­gen­hei­ten der bei­den Kul­tu­ren aus­ken­nen. Ein typi­sches Bei­spiel ist die Umrech­nung metri­scher in impe­ria­le Maß­an­ga­ben. Je nach der Art der Über­set­zun­gen sind teil­wei­se fun­dier­te Fach­kennt­nis­se erfor­der­lich, dar­un­ter oft in IT, Jura, Inge­nieur­we­sen oder Medizin.

Schulische Voraussetzungen

  • aus­ge­zeich­ne­te Kennt­nis­se der deut­schen Sprache
  • aus­ge­zeich­ne­te Kennt­nis­se in Eng­lisch, Fran­zö­sisch und wei­te­ren Fremdsprachen
  • gutes Wis­sen in den Berei­chen Wirt­schaft und Recht
  • Beherr­schung der wich­tigs­ten Büro-Software

Softskills

  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit
  • hohe Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit
  • selbst­stän­di­ge Arbeiten
  • Arbei­ten unter Termindruck
  • Sorg­falt und Verantwortungsbewusstsein
  • gutes Aus­drucks­ver­mö­gen
  • Fle­xi­bi­li­tät

Ausbildung

Über­set­zer ist kei­ne staat­lich aner­kann­te Berufs­be­zeich­nung. Das bedeu­tet, jede Per­son darf sich als Über­set­zer bezeich­nen. Um in der hart umkämpf­ten Bran­che Erfolg zu haben, ist es jedoch in der Regel erfor­der­lich, eine Prü­fung zum staat­lich aner­kann­ten Über­set­zer abzulegen.

Die Aus­bil­dung an einer Fach­aka­de­mie dau­ert 3 Jah­re. Über­set­zer, die in der Wirt­schaft tätig sind, kön­nen sich auch vor der IHK einer Prü­fung unter­zie­hen. Wäh­rend der Aus­bil­dung  ler­nen die ange­hen­den Über­set­zer eine Rei­he von Sachverhalten:

  • all­ge­mei­ne Grund­la­gen der Zielsprachen
  • Über­set­zung all­ge­mein­sprach­li­cher und ein­fa­cher Fach­tex­te von Deutsch in die Ziel­spra­chen und umgekehrt
  • Kor­re­spon­denz
  • Gerichts- und Behördenterminologie
  • Fach­kun­de und Fachterminologie
  • Text­ver­ar­bei­tung
  • elek­tro­ni­sche Datenverarbeitung
  • com­pu­ter­ge­stütz­tes Übersetzen

Es gibt Bache­lor- und Mas­ter-Stu­di­en­gän­ge unter­schied­li­chen Inhalts, bei­spiels­wei­se in Fach­über­set­zen, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Über­set­zen oder in Medi­en­text und Medi­en­über­set­zung. Lehr­gän­ge zum staat­lich geprüf­ten Über­set­zer wer­den auch im Rah­men von Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men angeboten.

Einsatzorte und Rahmenbedingungen von Übersetzern

Unge­fähr 10 Pro­zent aller Über­set­zer arbei­ten in einem Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis. Ihre Ein­satz­or­te sind beispielsweise

  • Über­set­zungs­bü­ros
  • EU Behör­den und inter­na­tio­na­le Behörden
  • natio­na­le Behörden
  • spe­zi­el­le Abtei­lun­gen von Groß­kon­zer­nen wie Sie­mens, VW oder BMW

Rund 90 Pro­zent aller Über­set­zer sind jedoch Frei­be­ruf­ler. Sie arbei­ten fast immer vom Home Office aus, mit allen Vor- und Nach­tei­len, die das mit sich bringt. Sie ver­lie­ren kei­ne Zeit für den Arbeits­weg, kön­nen ihre Arbeits­zeit frei wäh­len und kön­nen sich aus­su­chen, ob sie einen Auf­trag anneh­men oder nicht. Nach­tei­lig ist die gro­ße Unsicherheit.

Frei­be­ruf­li­che Über­set­zer wis­sen nie, wann der nächs­te Auf­trag erteilt wird. Da es kei­nen Arbeit­ge­ber­an­teil gibt, müs­sen sie Kranken‑, Pfle­ge- und Ren­ten­ver­si­che­rung aus eige­ner Tasche bezah­len. Sie bekom­men weder Urlaubs- noch Weih­nachts­geld. Bei Krank­heit gibt es kei­ne Lohnfortzahlung.

Verdienstmöglichkeiten als Übersetzer

Die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten hän­gen stark von der Berufs­er­fah­rung und der Spe­zia­li­sie­rung ab. Ein fest ange­stell­ter Über­set­zer verdient

  • in der Pri­vat­wirt­schaft zwi­schen 3.135 – 5.341 €/Monat (Brut­to)
  • bei Behör­den bzw. im öffent­li­chen Dienst 3.125 – 5.982 €/Monat (Brut­to)

Das Ein­stiegs­ge­halt beträgt etwas mehr als 3.000 €/Monat. Bei Frei­be­ruf­lern ist die Band­brei­te noch grö­ßer. Die Bezah­lung hängt von Qua­li­fi­ka­ti­on und der Erfah­rung ab. Frei­be­ruf­ler wer­den ent­we­der pro Wort bezahlt oder sie han­deln mit dem Kun­den einen Pau­schal­preis pro Auf­trag aus.

Karrieremöglichkeiten und Perspektiven

Ob die Aus­sich­ten gut oder schlecht sind, hängt von einer Rei­he von Fak­to­ren ab. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se die Ziel­spra­chen. Auf dem Markt für Eng­lisch über­steigt das Ange­bot die Nach­fra­ge. Ent­spre­chend schlecht sind die Per­spek­ti­ven und Verdienstmöglichkeiten.

Eine Stel­le als Über­set­zer in Fest­an­stel­lung zu fin­den, ist ein Glücks­tref­fer. Die meis­ten müs­sen nach dem Abschluss der Aus­bil­dung als Frei­be­ruf­ler arbei­ten. Selbst wenn sie gut arbei­ten, dau­ert es rela­tiv lan­ge, bis sie sich einen Kun­den­stamm akqui­rie­ren kön­nen. Die Kar­rie­re­mög­lich­kei­ten ver­bes­sern sich durch eine Spe­zia­li­sie­rung als Fach­über­set­zer, Medi­en­über­set­zer oder beei­dig­ter Über­set­zer. Dafür sind jedoch Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen erforderlich.

Fazit: Übersetzer – Ein abwechslungsreicher Beruf mit Verantwortung

Außen­ste­hen­de stel­len sich die Tätig­keit eines Über­set­zers als leicht vor. Er ver­dient schließ­lich gutes Geld mit dem Schrei­ben von Tex­ten. In der Pra­xis ist es jedoch nicht so einfach.

Fes­te Stel­len als Über­set­zer sind sel­ten und unter den Frei­be­ruf­lern herrscht har­te Kon­kur­renz. Lang­fris­tig sind die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten zwar gut, bis dahin ist es aber ein wei­ter Weg.

Wenn Sie als Über­set­zer tätig sein wol­len, müs­sen Sie die­se Tätig­keit lie­ben und benö­ti­gen gro­ßes Durchhaltevermögen.Es lohnt sich jedoch, weil auch in Zukunft, trotz maschi­nel­len Über­set­zun­gen, Fach­leu­te als Über­set­zer benö­tigt werden.

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