Steuerberater: Der Profi für Steuern und Wirtschaft

Gera­de in der aktu­el­len Situa­ti­on rund um die Coro­na-Kri­se zeigt sich, wie unser staat­li­ches Sys­tem auf­baut ist und wel­chen han­deln­den Per­so­nen eine beson­de­re Auf­merk­sam­keit zu schen­ken ist. Den Steuerberatern.

Gleich ob Steu­er­erleich­te­rung für Unter­neh­men, Anpas­sun­gen der staat­li­chen Steu­ern für die all­ge­mei­ne Bevöl­ke­rung, Ein­ma­li­ge Prä­mi­en oder aber die Bera­tung von pri­va­ten Kun­den, sowie Unternehmer.

Steu­er­be­ra­ter sind in alle Pro­zes­se ein­ge­bun­den, um das best­mög­li­che aus staat­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Ihre Kun­den zu ermög­li­chen oder aber regel­kon­for­me Steu­er­ab­ga­ben an den Staat und Kom­mu­nen zu gewährleisten.

In eini­gen Publi­ka­tio­nen wird aus­ge­sagt, dass die Zukunfts­aus­sich­ten für Steu­er­be­ra­ter nicht beson­ders güns­tig sei­en. Die sta­tis­ti­schen Anga­ben spre­chen jedoch eine ande­re Spra­che. Seit Jah­ren steigt die Anzahl der Steu­er­be­ra­ter kon­ti­nu­ier­lich an. Waren im Jahr 2008 noch knapp 74.000 Steu­er­be­ra­ter in der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer regis­triert, wuchs die­se Zahl im Janu­ar 2020 auf mehr als 88.500 Steu­er­be­ra­ter an.

Für Selbstständige unentbehrlich

Zwar gibt es inzwi­schen eine ste­tig wach­sen­de Anzahl an Soft­ware­lö­sun­gen, die Pri­vat­per­so­nen und Solo-Selbst­stän­di­gen bei der Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung behilf­lich sind, aber je kom­ple­xer die staat­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Regu­lie­run­gen sind, des­to stär­ker wächst der fach­ge­rech­te Beratungsbedarf.

Durch eine ste­ti­ge Anpas­sung der Steu­er­ge­setz­ge­bung, sind Pro­zes­se und Auf­ga­ben rund um das The­ma Steu­ern, für Lai­en nicht immer ver­ständ­lich und zu undurch­sich­tig. Dies sorgt nicht sel­ten für feh­ler­haf­te Mel­dun­gen bei zustän­di­gen Finanz­äm­tern und damit ein­her­ge­hend zu einem Ver­lust von Geld­ver­mö­gen oder aber auf­er­leg­ten Strafen.

Gleich­zei­tig hier­zu wagen immer mehr Men­schen den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit. In den meis­ten Fäl­len benö­ti­gen sie Rat und Hil­fe durch einen Steu­er­be­ra­ter. Da Steu­er­be­ra­ter eine hohe Ver­ant­wor­tung tra­gen, hat der Staat die Vor­aus­set­zun­gen zur Zulas­sung hoch ange­setzt. Wer Steu­er­be­ra­ter wer­den will, muss die Steu­er­be­ra­ter­prü­fung bestehen. Die­se Prü­fung ist eine der här­tes­ten Berufs­prü­fun­gen in Deutsch­land und für ihre hohe Durch­fall­quo­te berüchtigt.

Die Aufgaben eines Steuerberaters

Die wich­tigs­te Auf­ga­be eines Steu­er­be­ra­ters kommt bereits in der Berufs­be­zeich­nung zum Aus­druck. Er hat die Auf­ga­be, Per­so­nen und Unter­neh­men in allen steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten behilf­lich zu sein. Dazu gehö­ren zum Beispiel:

  • Opti­mie­rung der Steu­er­ge­stal­tung mit dem Ziel, alle lega­len Mög­lich­kei­ten zu nut­zen, um die Steu­er­last zu reduzieren
  • Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung oder des betrieb­li­chen Jahresabschlusses
  • Über­prü­fung von Steuerbescheiden
  • Ver­tre­tung ihrer Man­dan­ten bei steu­er­recht­li­chen Pro­zes­sen und vor Sozialversicherungsbehörden
  • Buch­hal­tungs­auf­ga­ben, bei­spiels­wei­se Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Bera­tung bei der Grün­dung von Unter­neh­men oder Betriebsübergaben
  • Bera­tung bei Investitionsplanungen
  • Hil­fe­stel­lung bei Betriebsprüfungen
  • Ein­spruch gegen Steu­er­be­las­tun­gen und Steuerbescheiden
  • Unter­stüt­zung bei Finanz- und Steuerstrafsachen

Die Auf­zäh­lung ist kei­nes­wegs voll­stän­dig und kann mit unzäh­li­gen wei­te­ren Auf­ga­ben ergänzt wer­den. Dar­über hin­aus stellt die Glo­ba­li­sie­rung auch Steu­er­be­ra­ter vor neue Vor­aus­set­zun­gen. Vie­le deut­sche Fir­men eröff­nen Filia­len im Aus­land oder ver­la­gern sogar ihren Haupt­sitz dort­hin. Von Steu­er­be­ra­tern wer­den des­halb zuneh­mend Kennt­nis­se im Trans­ak­ti­ons­recht und inter­na­tio­na­len Steu­er­recht verlangt.

Um ihre Man­dan­ten auf­trags­ge­mäß betreu­en zu kön­nen, müs­sen sich Steu­er­be­ra­ter kon­stant weiterbilden.

Voraussetzungen für die Tätigkeit

Der Weg zum Steu­er­be­ra­ter ist lang und müh­sam. Um als Steu­er­be­ra­ter arbei­ten zu kön­nen, müs­sen Sie die Steu­er­be­ra­ter­prü­fung bestehen. Aller­dings müs­sen Sie erst ein­mal die Vor­aus­set­zun­gen für die Zulas­sung zur Prü­fung erfül­len. Dafür gibt es zwei Optionen:

  • Erfolg­rei­che drei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung zum Steu­er­fach­an­ge­stell­ten und zehn­jäh­ri­ge Tätig­keit im Steu­er­we­sen oder der Finanz­ver­wal­tung. Die Dau­er der beruf­li­chen Erfah­rung kann auf 7 Jah­re ver­kürzt wer­den, wenn nach der Aus­bil­dung eine Prü­fung zum Steu­er­fach­wirt oder Bilanz­buch­hal­ter erfolgt.
  • Stu­di­um der Rechts- oder Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten mit Schwer­punk­ten wie Steu­er­recht, Wirt­schafts­prü­fung, Steu­er­leh­re, Finanz- und Rech­nungs­we­sen sowie ähn­li­che Fächer.

Die Dau­er der beruf­li­chen Erfah­rung beträgt bei einem Stu­di­um mit min­des­tens 8 Semes­tern,  2 Jah­re, bei einem Stu­di­um von weni­ger als 8 Semes­tern, 3 Jahre.

Charakterliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Steuerberater

Von einem Steu­er­be­ra­ter wird viel ver­langt. Er muss sei­ne Man­dan­ten nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen ver­tre­ten. Dazu sind fol­gen­de Eigen­schaf­ten wichtig:

  • Fleiß und Disziplin
  • Selbst­mo­ti­va­ti­on
  • Gründ­li­ches und gewis­sen­haf­tes Arbeiten
  • Arbei­ten unter Termindruck
  • Aus­ge­zeich­ne­te Kommunikationsfähigkeiten
  • Fremd­spra­chen­kennt­nis­se, min­des­tens aber Englisch
  • Fähig­keit zur Ana­ly­se kom­ple­xer Zusammenhänge
  • Gutes Beneh­men und freund­li­ches Auftreten
  • Dis­kre­ti­on

Einsatzgebiete von Steuerberatern

Grund­sätz­lich haben Steu­er­be­ra­ter die Mög­lich­keit, ent­we­der frei­be­ruf­lich, selb­stän­dig mit einer eige­nen Kanz­lei oder in einem Ange­stell­ten­ver­hält­nis zu arbei­ten. Zu den Arbeit­ge­bern gehö­ren zum Bei­spiel Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, Medi­en oder die Finanz­ab­tei­lun­gen gro­ßer Konzerne.

Frei­be­ruf­lich täti­ge Steu­er­be­ra­ter eröff­nen in der Regel Ihre eige­ne Kanz­lei oder eine Gemein­schafts-Kanz­lei mit ande­ren Steu­er­be­ra­tern, Rechts­an­wäl­ten und Buch­hal­tern. Sodass Sie Ihre Kun­den in einem breit auf­ge­stell­ten Netz­werk, die best­mög­li­che Bera­tung und Bear­bei­tung der The­men anbie­ten kön­nen. Ein­zel­ne frei­be­ruf­li­che Steu­er­be­ra­ter bie­ten Ihre Leis­tun­gen direkt pri­va­ten Per­so­nen an oder Arbei­ten grö­ße­ren Kanz­lei­en und Unter­neh­men zu.

Ent­ge­gen weit ver­brei­te­ter Annah­men arbei­ten Steu­er­be­ra­ter nicht nur in ihrer Kanz­lei. Sie sind häu­fig im Außen­dienst unter­wegs und müs­sen unter ande­rem im Auf­trag ihrer Man­dan­ten zu Gerichts­ter­mi­nen oder bei Finanz- oder Sozi­al­be­hör­den erschei­nen. Bei der Tätig­keit für Unter­neh­men kann es durch­aus vor­kom­men, dass der Steu­er­be­ra­ter auf dem Fir­men­ge­län­de ein Büro zur vor­über­ge­hen­den Benut­zung bekommt und des­halb zeit­wei­lig außer Haus arbei­ten muss.

Verdienstmöglichkeiten als Steuerberater

Auf die­sem Gebiet gibt es gro­ße Unter­schie­de. Frei­be­ruf­li­che Steu­er­be­ra­ter ver­die­nen erheb­lich mehr als Ihre Kol­le­gen in einem Ange­stell­ten­ver­hält­nis. Hier­bei ist jedoch zu beach­ten, dass hier zusätz­li­che Tätig­kei­ten erle­digt wer­den müs­sen, um die Selbst­stän­dig­keit zu organisieren.

Bei einem Ange­stell­ten­ver­hält­nis haben Steu­er­be­ra­ter einen regu­lä­ren Arbeits­ver­trag und gere­gel­te Arbeits­zei­ten. Sie kön­nen sich rein auf die Aus­übung Ihrer Tätig­kei­ten kon­zen­trie­ren. Die Berufs­er­fah­rung spielt gleich­falls eine wich­ti­ge Rol­le. Je län­ger ein Steu­er­be­ra­ter tätig ist, umso höher steigt sein Ein­kom­men. Die fol­gen­den Anga­ben sind Bei­spie­le aus der Praxis.

Als Steu­er­be­ra­ter im Ange­stell­ten­ver­hält­nis beträgt das Ein­stiegs­ge­halt zwi­schen 2.800 – 3.300 € brut­to monat­lich. Frei­be­ruf­lich täti­ge Steu­er­be­ra­ter kön­nen mit fol­gen­den Ein­kom­men rechnen:

  • mit 30 – 35 Jah­ren: ca. 50.000 €/Jahr
  • mit 35 – 40 Jah­ren: ca. 70.000 €/Jahr
  • mit 40 – 45 Jah­ren: ca. 82.000 €/Jahr
  • über 45 Jah­re: knapp 100.000 €/Jahr

Perspektiven für Steuerberater

Der Beruf hat gute Zukunfts­aus­sich­ten. Die Nach­fra­ge nach Steu­er­be­ra­tern steigt stän­dig an. Zwar wer­den ein­fa­che Auf­ga­ben wie die Abga­be einer Steu­er­erklä­rung zuneh­mend durch Com­pu­ter­pro­gram­me über­nom­men, dafür wächst jedoch der Bera­tungs­be­darf der Man­dan­ten stän­dig an.

Das Pro­blem besteht dar­in, es erst ein­mal zu schaf­fen, zum Steu­er­be­ra­ter ernannt zu wer­den. Der Staat hat die Hür­den mit Absicht hoch ange­setzt, weil Steu­er­be­ra­ter eine gro­ße Ver­ant­wor­tung tra­gen und nicht sel­ten von ihrer Tätig­keit das Schick­sal ihrer Man­dan­ten abhängt.

Steuerberater – kein einfacher, aber ein lohnenswerter Beruf

Wenn Sie Steu­er­be­ra­ter wer­den möch­ten, benö­ti­gen Sie nicht nur die vom Staat gefor­der­ten beruf­li­chen Vor­aus­set­zun­gen. Sie müs­sen nicht nur die Arbeit mit Zah­len lie­ben, son­dern auch kon­takt­freu­dig sein und gut mit Men­schen umge­hen können.

Der Beruf ist for­dernd, lohnt sich aber, nicht nur in finan­zi­el­ler Hin­sicht. Der Beruf bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, durch die gute Bera­tung Ihrer Kun­den, regel­mä­ßig die dar­aus her­vor­ge­hen­den Erfolgs­er­leb­nis­se direkt mit­zu­be­kom­men. Er erlebt das Arbeits­er­geb­nis mit.

Gera­de bei der täg­li­chen Arbeit mit Zah­len und meis­tens in einem Büro, ist dies ein posi­ti­ver Aspekt gegen­über ande­ren Ver­wal­tungs­jobs, in denen man nur The­men ver­wal­tet und abar­bei­tet, ohne den direk­ten Erfolg der Arbeit zu erleben.

Weiterführende Links:

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein