Arbeitnehmerüberlassung: Ein Dreiecksverhältnis
Leiharbeit hat viele Namen. Offiziell wird sie Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) genannt. Auch Begriffe wie »Zeitarbeit«, »Personalleasing« oder »Mitarbeiterüberlassung« werden verwendet Leiharbeit nimmt immer weiter zu.
Im Jahrzehnt von 2007 bis 2017 wuchs sie um 43 Prozent. Heute sind insgesamt ca. 2,8 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten Leiharbeiter. In der Metallverarbeitung liegt der Anteil bei 14,9 Prozent, in der Lagerwirtschaft und bei der Post bei 12 Prozent.
Zunehmend werden auch für Jobs in der Pflege und in sozialen Berufen immer mehr Zeitarbeiter angefragt. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 1 Million Leiharbeiter.
Das Konzept der Leiharbeit
Leiharbeit ist eine amerikanische Erfindung. Dort eröffnete die bis heute existierende (und auch in Deutschland tätige) Firma Manpower im Jahr 1948 ihr erstes Büro in Milwaukee. Ab 1956 gab es Zeitarbeitsfirmen in Paris und London, kurz danach auch in der Bundesrepublik.
Das Konzept der Zeitarbeit ist einfach: Eine Firma hat kurzfristigen Bedarf an Arbeitskräften. Sie wendet sich an die Zeitarbeitsfirma und bittet um Überlassung von Arbeitskräften. Diese arbeiten so lange beim Entleiher, wie sie gebraucht werden. Werden sie nicht mehr benötigt, teilt das der Entleiher dem Verleiher mit. Der zieht die Arbeitskräfte ab. Der Entleiher braucht den Zeitarbeitern nicht zu kündigen, da sie nicht mit ihm, sondern mit der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
Durch Leiharbeit bleiben die Arbeitgeber flexibel. weil sie ihren Personalbedarf kurzfristig anpassen können. Zudem spart der Entleiher Geld, da langfristig Leiharbeiter deutlich weniger kosten als fest angestellte Mitarbeiter.
Der Entleiher zahlt ihnen weder Weihnachtsgeld noch Urlaubs- oder Krankengeld noch irgendwelche Sozialabgaben. Dafür ist der Verleiher zuständig, mit dem der Leiharbeiter den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Auch Tarifverträge gelten nicht für Leiharbeiter.
Haben Leiharbeiter auch Nachteile für den Entleiher?
Leiharbeiter fühlen sich nicht an das Unternehmen gebunden. Ihre Motivation ist so schlecht wie ihre Bezahlung. Viele von ihnen nehmen die Arbeit nur an, weil sie bei einer Weigerung Sanktionen von der Arbeitsagentur erleiden müssten.
Demzufolge sind Leiharbeiter nicht so effizient wie das Stammpersonal. Bei Leiharbeitern liegt die Ausschussquote höher. Sie haben öfter Fehlzeiten.
Die rechtliche Stellung der Leiharbeiter
Die Rechte und Pflichten der Leiharbeiter sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus dem Jahr 1972 festgelegt. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung auch für Leiharbeiter. Sie haben einen Anspruch auf Urlaub, Krankengeld und dieselben Rechte auf Arbeits- und Kündigungsschutz wie fest angestellte Arbeitnehmer. Langsam aber verbessern sich die Rahmenbedingungen für Leiharbeiter.
Beispielsweise gibt es für Leiharbeiter keinen Mindestlohn, sondern eine so genannte Lohnuntergrenze. Diese lag im Dezember 2019 sogar leicht über dem Mindestlohn. Im Westen betrug die Lohnuntergrenze 9,96 EUR/Std., im Osten 9,66 EUR/Std. (alles Brutto).
Wie lange darf die Arbeitnehmerüberlassung dauern?
Seit dem 1. April 2017 gibt es ganz eindeutige Vorschriften zu diesem Thema. Der § 1, Absatz 1b, Sätze 1 ‑3 AÜG sagt aus, dass Arbeitnehmer nicht länger als 18 Monate hintereinander bei demselben Verleiher arbeiten dürfen.
Erst nach einer Karenzzeit von 3 Monaten und 1 Tag können sie wieder bei derselben Verleihfirma anfangen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmer zu lange als Leiharbeiter tätig sind. In der Praxis wird diese Bestimmung oft umgangen.
Welche Nachteile haben Leiharbeiter?
Trotz des Lohnuntergrenze verdienen sie oft weniger als das Stammpersonal. Sie erhalten beispielsweise meistens weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld und auch Schichtprämien und andere Boni fallen geringer aus. Dazu kommt die allgemeine Unsicherheit. Viele Leiharbeiter werden nach kurzer Zeit beim Entleiher abgezogen und wieder woanders eingesetzt. Das erzeugt Unsicherheit. Es können sich keine sozialen Bindungen zwischen den Mitarbeitern entwickeln.
Je nach Zeitarbeitsfirma kann der Einsatz sogar deutschlandweit erfolgen. Zwar übernimmt der Verleiher in diesen Fällen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, trotzdem stellt es für die Leiharbeiter eine große Belastung dar, von Familien und Freunden getrennt zu sein.
Sowohl von den Vorgesetzten als auch den Kollegen in der Einsatzfirma werden Leiharbeiter oft als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt. Sie werden zu Arbeiten herangezogen, die andere nicht machen wollen. Ihr Verdienst ist oft deutlich geringer. Wenn sich Leiharbeiter beschweren oder irgendwie unbequem werden, genügt ein Anruf des Entleihers bei der Verleihfirma, um sie abzuziehen.
Aufgrund des Leistungsdrucks und des Konkurrenzkampfes unter den Mitarbeitern werden Leiharbeiter öfter gemobbt oder diskriminiert.
Hat Leiharbeit auch positive Seiten?
Es gibt durchaus auch angenehme Aspekte der Leiharbeit. Für viele ältere Arbeitslose stellt Leiharbeit eine reale Chance dar, wieder einen guten Job zu bekommen.
Während Ihres Einsatzes beim Entleiher können Sie ihre Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft unter Beweis stellen. Nicht selten führt das dazu, dass sie in die Stammbelegschaft übernommen werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Arbeitsverträge. Die meisten Arbeitsverträge zwischen Zeitarbeitsfirmen und ihren Beschäftigten sind unbefristet. Dagegen beschäftigen immer mehr Arbeitgeber Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, die eine ganze Reihe von Nachteilen mit sich bringen.
Zusammenfassung: Empfehlenswert für Job- Rückkehrer und Quereinsteiger
Leiharbeit wird offiziell Arbeitnehmerüberlassung genannt. Es handelt sich um ein Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, wird aber bei einer anderen Firma, dem Entleiher, eingesetzt.
Vor dem Gesetz haben Leiharbeiter zwar ebenso Rechte wie das Stammpersonal, in der Praxis werden sie jedoch oft schlechter bezahlt und als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt.
Auf der anderen Seite stellt ein Job bei einer Zeitarbeitsfirma für viele Arbeitslose die Chance auf eine Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt dar.
Wenngleich die finanzielle Entlohnung, das Ansehen und die Rechte als Zeitarbeiter anfangs unattraktiv erscheinen, bietet dieses Arbeitsmodell besonders für Quereinsteiger und Berufsrückkehrer große Chancen, einen passenden Arbeitgeber zu finden. Man sammelt sehr viele Erfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen.