Arbeitnehmerüberlassung: Ein Dreiecksverhältnis

Leih­ar­beit hat vie­le Namen. Offi­zi­ell wird sie Arbeit­neh­mer­über­las­sung (ANÜ) genannt. Auch Begrif­fe wie »Zeit­ar­beit«, »Per­so­nal­lea­sing« oder »Mit­ar­bei­ter­über­las­sung« wer­den ver­wen­det Leih­ar­beit nimmt immer wei­ter zu.

Im Jahr­zehnt von 2007 bis 2017 wuchs sie um 43 Pro­zent. Heu­te sind ins­ge­samt ca. 2,8 Pro­zent aller Voll­zeit-Beschäf­tig­ten Leih­ar­bei­ter. In der Metall­ver­ar­bei­tung liegt der Anteil bei 14,9 Pro­zent, in der Lager­wirt­schaft und bei der Post bei 12 Prozent.

Zuneh­mend wer­den auch für Jobs in der Pfle­ge und in sozia­len Beru­fen immer mehr Zeit­ar­bei­ter ange­fragt. Ins­ge­samt gibt es in Deutsch­land mehr als 1 Mil­li­on Leiharbeiter.

Das Konzept der Leiharbeit

Leih­ar­beit ist eine ame­ri­ka­ni­sche Erfin­dung. Dort eröff­ne­te die bis heu­te exis­tie­ren­de (und auch in Deutsch­land täti­ge) Fir­ma Man­power im Jahr 1948 ihr ers­tes Büro in Mil­wau­kee. Ab 1956 gab es Zeit­ar­beits­fir­men in Paris und Lon­don, kurz danach auch in der Bundesrepublik.

Das Kon­zept der Zeit­ar­beit ist ein­fach: Eine Fir­ma hat kurz­fris­ti­gen Bedarf an Arbeits­kräf­ten. Sie wen­det sich an die Zeit­ar­beits­fir­ma und bit­tet um Über­las­sung von Arbeits­kräf­ten. Die­se arbei­ten so lan­ge beim Ent­lei­her, wie sie gebraucht wer­den. Wer­den sie nicht mehr benö­tigt, teilt das der Ent­lei­her dem Ver­lei­her mit. Der zieht die Arbeits­kräf­te ab. Der Ent­lei­her braucht den Zeit­ar­bei­tern nicht zu kün­di­gen, da sie nicht mit ihm, son­dern mit der Zeit­ar­beits­fir­ma einen Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen haben.

Durch Leih­ar­beit blei­ben die Arbeit­ge­ber fle­xi­bel. weil sie ihren Per­so­nal­be­darf kurz­fris­tig anpas­sen kön­nen. Zudem spart der Ent­lei­her Geld, da lang­fris­tig Leih­ar­bei­ter deut­lich weni­ger kos­ten als fest ange­stell­te Mitarbeiter.

Der Ent­lei­her zahlt ihnen weder Weih­nachts­geld noch Urlaubs- oder Kran­ken­geld noch irgend­wel­che Sozi­al­ab­ga­ben. Dafür ist der Ver­lei­her zustän­dig, mit dem der Leih­ar­bei­ter den Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen hat. Auch Tarif­ver­trä­ge gel­ten nicht für Leiharbeiter.

Haben Leiharbeiter auch Nachteile für den Entleiher?

Leih­ar­bei­ter füh­len sich nicht an das Unter­neh­men gebun­den. Ihre Moti­va­ti­on ist so schlecht wie ihre Bezah­lung. Vie­le von ihnen neh­men die Arbeit nur an, weil sie bei einer Wei­ge­rung Sank­tio­nen von der Arbeits­agen­tur erlei­den müssten.

Dem­zu­fol­ge sind Leih­ar­bei­ter nicht so effi­zi­ent wie das Stamm­per­so­nal. Bei Leih­ar­bei­tern liegt die Aus­schuss­quo­te höher. Sie haben öfter Fehlzeiten.

Die rechtliche Stellung der Leiharbeiter

Die Rech­te und Pflich­ten der Leih­ar­bei­ter sind im Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) aus dem Jahr 1972 fest­ge­legt. Grund­sätz­lich gel­ten die Bestim­mun­gen der Arbeits­ge­setz­ge­bung auch für Leih­ar­bei­ter. Sie haben einen Anspruch auf Urlaub, Kran­ken­geld und die­sel­ben Rech­te auf Arbeits- und Kün­di­gungs­schutz wie fest ange­stell­te Arbeit­neh­mer. Lang­sam aber ver­bes­sern sich die Rah­men­be­din­gun­gen für Leiharbeiter.

Bei­spiels­wei­se gibt es für Leih­ar­bei­ter kei­nen Min­dest­lohn, son­dern eine so genann­te Lohn­un­ter­gren­ze. Die­se lag im Dezem­ber 2019 sogar leicht über dem Min­dest­lohn. Im Wes­ten betrug die Lohn­un­ter­gren­ze 9,96 EUR/Std., im Osten 9,66 EUR/Std. (alles Brutto).

Wie lange darf die Arbeitnehmerüberlassung dauern?

Seit dem 1. April 2017 gibt es ganz ein­deu­ti­ge Vor­schrif­ten zu die­sem The­ma. Der § 1, Absatz 1b, Sät­ze 1 ‑3 AÜG sagt aus, dass Arbeit­neh­mer nicht län­ger als 18 Mona­te hin­ter­ein­an­der bei dem­sel­ben Ver­lei­her arbei­ten dürfen.

Erst nach einer Karenz­zeit von 3 Mona­ten und 1 Tag kön­nen sie wie­der bei der­sel­ben Ver­leih­fir­ma anfan­gen. Damit will der Gesetz­ge­ber ver­hin­dern, dass Arbeit­neh­mer zu lan­ge als Leih­ar­bei­ter tätig sind. In der Pra­xis wird die­se Bestim­mung oft umgangen.

Welche Nachteile haben Leiharbeiter?

Trotz des Lohn­un­ter­gren­ze ver­die­nen sie oft weni­ger als das Stamm­per­so­nal. Sie erhal­ten bei­spiels­wei­se meis­tens weder Weih­nachts- noch Urlaubs­geld und auch Schicht­prä­mi­en und ande­re Boni fal­len gerin­ger aus. Dazu kommt die all­ge­mei­ne Unsi­cher­heit. Vie­le Leih­ar­bei­ter wer­den nach kur­zer Zeit beim Ent­lei­her abge­zo­gen und wie­der woan­ders ein­ge­setzt. Das erzeugt Unsi­cher­heit. Es kön­nen sich kei­ne sozia­len Bin­dun­gen zwi­schen den Mit­ar­bei­tern entwickeln.

Je nach Zeit­ar­beits­fir­ma kann der Ein­satz sogar deutsch­land­weit erfol­gen. Zwar über­nimmt der Ver­lei­her in die­sen Fäl­len die Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung, trotz­dem stellt es für die Leih­ar­bei­ter eine gro­ße Belas­tung dar, von Fami­li­en und Freun­den getrennt zu sein.

Sowohl von den Vor­ge­setz­ten als auch den Kol­le­gen in der Ein­satz­fir­ma wer­den Leih­ar­bei­ter oft als Arbeit­neh­mer zwei­ter Klas­se behan­delt. Sie wer­den zu Arbei­ten her­an­ge­zo­gen, die ande­re nicht machen wol­len. Ihr Ver­dienst ist oft deut­lich gerin­ger. Wenn sich Leih­ar­bei­ter beschwe­ren oder irgend­wie unbe­quem wer­den, genügt ein Anruf des Ent­lei­hers bei der Ver­leih­fir­ma, um sie abzuziehen.

Auf­grund des Leis­tungs­drucks und des Kon­kur­renz­kamp­fes unter den Mit­ar­bei­tern wer­den Leih­ar­bei­ter öfter gemobbt oder diskriminiert.

Hat Leiharbeit auch positive Seiten?

Es gibt durch­aus auch ange­neh­me Aspek­te der Leih­ar­beit. Für vie­le älte­re Arbeits­lo­se stellt Leih­ar­beit eine rea­le Chan­ce dar, wie­der einen guten Job zu bekommen.

Wäh­rend Ihres Ein­sat­zes beim Ent­lei­her kön­nen Sie ihre Zuver­läs­sig­keit und Ein­satz­be­reit­schaft unter Beweis stel­len. Nicht sel­ten führt das dazu, dass sie in die Stamm­be­leg­schaft über­nom­men werden.

Ein wei­te­rer Punkt betrifft die Arbeits­ver­trä­ge. Die meis­ten Arbeits­ver­trä­ge zwi­schen Zeit­ar­beits­fir­men und ihren Beschäf­tig­ten sind unbe­fris­tet. Dage­gen beschäf­ti­gen immer mehr Arbeit­ge­ber Mit­ar­bei­ter mit befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen, die eine gan­ze Rei­he von Nach­tei­len mit sich bringen.

Zusammenfassung: Empfehlenswert für Job- Rückkehrer und Quereinsteiger

Leih­ar­beit wird offi­zi­ell Arbeit­neh­mer­über­las­sung genannt. Es han­delt sich um ein Drei­ecks­ver­hält­nis. Der Arbeit­neh­mer schließt einen Arbeits­ver­trag mit der Zeit­ar­beits­fir­ma, wird aber bei einer ande­ren Fir­ma, dem Ent­lei­her, eingesetzt.

Vor dem Gesetz haben Leih­ar­bei­ter zwar eben­so Rech­te wie das Stamm­per­so­nal, in der Pra­xis wer­den sie jedoch oft schlech­ter bezahlt und als Mit­ar­bei­ter zwei­ter Klas­se behandelt.

Auf der ande­ren Sei­te stellt ein Job bei einer Zeit­ar­beits­fir­ma für vie­le Arbeits­lo­se die Chan­ce auf eine Rück­kehr in den regu­lä­ren Arbeits­markt dar.

Wenn­gleich die finan­zi­el­le Ent­loh­nung, das Anse­hen und die Rech­te als Zeit­ar­bei­ter anfangs unat­trak­tiv erschei­nen, bie­tet die­ses Arbeits­mo­dell beson­ders für Quer­ein­stei­ger und Berufs­rück­keh­rer gro­ße Chan­cen, einen pas­sen­den Arbeit­ge­ber zu fin­den. Man sam­melt sehr vie­le Erfah­run­gen in unter­schied­li­chen Unternehmen.

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