Bestatter: Ein Beruf, über den kaum jemand spricht

Zwar haben die meis­ten Men­schen Vor­stel­lun­gen über die Tätig­keit eines Bestat­ters, aller­dings sind die­se nur ober­fläch­lich. Der Beruf ist sehr vielseitig.

Das beginnt bereits mit der Berufs­be­zeich­nung. Der Begriff »Bestat­ter« wird ledig­lich in der Umgangs­spra­che gebraucht. Offi­zi­ell heißt der Beruf »Bestat­tungs­fach­kraft«. Er gehört seit 2003 zu den staat­lich aner­kann­ten Ausbildungsberufen.

In die­sem Job- Rat­ge­ber stel­len wir Ihnen das Berufs­bild vor. Wel­che Auf­ga­ben hat eine Bestat­tungs­fach­kraft und wel­che Vor­aus­set­zun­gen soll­te er mitbringen?

Geschichte des Berufes

Obwohl Men­schen schon immer Begräb­nis­se durch­füh­ren, gibt es pro­fes­sio­nel­le Bestat­ter erst seit unge­fähr 200 Jah­ren. In der Anti­ke war die Bestat­tung der Ver­stor­be­nen meis­tens die Auf­ga­be der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Verwandten.

Nach der Ver­brei­tung des Chris­ten­tums wur­de die Bestat­tung der Toten zur all­ge­mei­nen Chris­ten­pflicht. Wenn nie­mand dafür vor­han­den war, wur­de vom Vor­ste­her ein Mit­glied der Gemein­de damit beauf­tragt. Spä­ter dann gehör­ten Bestat­tun­gen zu den Auf­ga­ben ver­schie­de­ner Berufs­grup­pen, dar­un­ter Tisch­ler, ins­be­son­de­re Sarg­tisch­ler und Fuhrmänner.

Toten­grä­ber waren Ange­stell­te der Kirch­ge­mein­de. Sie hat­ten die Auf­ga­be, Grä­ber aus­zu­he­ben, zu schlie­ßen und zu pfle­gen. Die ers­ten Bestat­tungs­un­ter­neh­men im heu­ti­gen Sinn ent­stan­den in der Mit­te des 19. Jahrhunderts.

Die Aufgaben eines Bestatters

Die Auf­ga­ben des Bestat­ters haben sich heu­te erheb­lich erwei­tert. Eine Bestat­tungs­fach­kraft ist längst nicht nur für die Beer­di­gung zustän­dig. Ein moder­ner Bestat­ter unter­stützt und berät die Hin­ter­blie­be­nen in einem Trau­er­fall. Zu sei­nen Auf­ga­ben gehö­ren zum Beispiel:

  • Ber­gung und Trans­port des Ver­stor­be­nen, inklu­si­ve Über­füh­rung ins In- oder Ausland
  • Hygie­ni­sche und kos­me­ti­sche Behand­lung des Leichnams
  • seel­sor­ge­ri­sche und psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung der Trauernden
  • Orga­ni­sa­ti­on der Bestat­tung, inklu­si­ve Son­der­wün­sche (See­be­stat­tung, Baumbestattung)
  • Behör­den­gän­ge
  • Aus­wahl der Grab­stät­te, des Steins
  • Erstel­lung einer nach­voll­zieh­ba­ren Abrechnung

Kurz gesagt nimmt der Bestat­ter den Trau­ern­den den gan­zen Stress, den ein Todes­fall zwangs­läu­fig mit sich bringt, ab und küm­mert sich dar­um. Der Umfang der Dienst­leis­tun­gen ist bei jedem Trau­er­fall verschieden.

Der Bestat­ter unter­brei­tet den Hin­ter­blie­be­nen ledig­lich Vor­schlä­ge und berät sie. Zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Grab­re­den und das Her­rich­ten von einem ange­neh­men Ambi­en­te bei Beer­di­gun­gen kön­nen zudem sepa­rat ver­ein­bart werden.

Voraussetzungen für den Beruf

Um zur Aus­bil­dung zuge­las­sen zu wer­den, ist kein bestimm­ter Schul­ab­schluss vor­ge­schrie­ben. In der Pra­xis bevor­zu­gen die meis­ten Aus­bil­dungs­be­trie­be Bewer­ber mit Realschulabschluss.

Bei den schu­li­schen Fächern wird gro­ßer Wert auf gute Kennt­nis­se in grund­le­gen­der Mathe­ma­tik und Deutsch gelegt. Auch hand­werk­li­ches Geschick und ein Gefühl für Ethik sind erforderlich.

Für die­sen Beruf sind eine Rei­he von cha­rak­ter­li­chen und psy­cho­lo­gi­schen Eigen­schaf­ten erfor­der­lich, da Bestat­ter täg­lich mit dem Tod zu tun haben. Auf der einen Sei­te müs­sen Bestat­ter sich durch den stän­di­gen Kon­takt mit dem Able­ben von Men­schen ver­traut machen und einen gewis­sen Abstand dazu auf­bau­en und auf der ande­ren Sei­te müs­sen sie Mit­ge­fühl zei­gen und die Trau­ern­den trös­ten kön­nen. Auf fol­gen­de Eigen­schaf­ten kommt es an:

  • gepfleg­tes Äußeres
  • gute Umgangs­for­men
  • sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift
  • Zuver­läs­sig­keit
  • psy­chi­sche Stabilität
  • Ein­füh­lungs­ver­mö­gen
  • Sorg­falt und Umsicht
  • gutes Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­mö­gen
  • kun­den­ori­en­tier­tes Arbeiten

Die berufliche Ausbildung zur Bestattungsfachkraft

Der Beruf »Bestat­tungs­fach­kraft« ist erst seit 2003 staat­lich aner­kannt. Die Aus­bil­dung dau­ert 3 Jah­re und fin­det im Rah­men des dua­len Sys­tems statt. Für den theo­re­ti­schen Unter­richt gibt es in ganz Deutsch­land nur 3 Berufsschulen:

  • Wer­mels­kir­chen (für NRW)
  • Sprin­ge (Bre­men und Niedersachsen)
  • Bad Kis­sin­gen (übri­ge Bundesländer)

Die Aus­bil­dung erfolgt block­wei­se. Auf ein paar Wochen Theo­rie folgt ein län­ge­rer Zeit­raum der Pra­xis im Aus­bil­dungs­be­trieb. Neben den fach­spe­zi­fi­schen The­men spie­len in der Aus­bil­dung betriebs­wirt­schaft­li­che Din­ge eine gro­ße Rol­le. Zukünf­ti­ge Bestat­ter ler­nen zum Beispiel:

  • Durch­füh­rung von Bei­set­zun­gen, Bestat­tun­gen und Trauerfeiern
  • Berufs­be­zo­ge­ne gesetz­li­che Bestimmungen
  • Riten und Gebräuche
  • Be- und Ver­ar­bei­ten von Werk- und Hilfsstoffen
  • Durch­füh­rung berufs­spe­zi­fi­scher Arbeiten
  • Psy­cho­lo­gi­sche Maßnahmen
  • Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Arbeit
  • Pla­nung von Arbeitsabläufen
  • Ver­wal­tungs­tech­ni­sche Maßnahmen
  • Kun­den­be­treu­ung

Beschäftigungsbetriebe und Einsatzorte

Bestat­ter kön­nen sowohl in pri­va­ten Bestat­tungs­un­ter­neh­men als auch im öffent­li­chen Dienst ein­ge­setzt wer­den. Sie wer­den beschäf­tigt von:

  • pri­va­te Bestattungsinstitute
  • Fried­hö­fe
  • Kre­ma­to­ri­en
  • Fried­hofs­ver­wal­tun­gen

Der Arbeits­ort wech­selt je nach der Situa­ti­on. Bestat­ter arbei­ten in Geschäfts- und Büro­räu­men, in Werk­stät­ten, auf Fried­hö­fen und in Kre­ma­to­ri­en und am Grab. Die Arbeits­zei­ten sind unre­gel­mä­ßig, da ein Todes­fall jeder­zeit, auch nachts oder am Wochen­en­de, ein­tre­ten kann.

In der Regel gilt jedoch auch hier eine täg­li­che Arbeits­zeit von 8 Stun­den, not­wen­di­ge Tätig­kei­ten außer­halb der Regel­ar­beits­zei­ten wer­den in Bereit­schafts­diens­ten abgedeckt.

Die Verdienstmöglichkeiten

Auf die­sem Gebiet gibt es sehr gro­ße Unter­schie­de, vor allem zwi­schen dem frei­en Bestat­tungs­ge­wer­be und dem öffent­li­chen Dienst. Wäh­rend der Aus­bil­dung wird fol­gen­de Ver­gü­tung bezahlt:

  • 1. Lehr­jahr: 400 € (Bestat­tungs­ge­wer­be) – 853 € (öffent­li­cher Dienst)
  • 2. Lehr­jahr: 450 € (Bestat­tungs­ge­wer­be) – 903 € (öffent­li­cher Dienst)
  • 3. Lehr­jahr: 500 € (Bestat­tungs­ge­wer­be) – 949 € (öffent­li­cher Dienst)

Die Band­brei­te beim Ein­stiegs­ge­halt ist eben­so groß. Sie schwankt zwi­schen 1.360 – 2.000 € brut­to monat­lich. Mit der Berufs­er­fah­rung kann das Gehalt die Höhe von 3.000 € brut­to im Monat überschreiten.

Karrieremöglichkeiten und Perspektiven

Bestat­tungs­fach­kräf­te kön­nen sich zum Bestat­tungs­meis­ter wei­ter­bil­den. Dadurch steigt ihr Ein­kom­men in den meis­ten Fäl­len um ca. 50% gegen­über dem eines aus­ge­bil­de­ten Bestat­ters. Dar­über hin­aus sind noch eine Rei­he wei­te­rer Spe­zia­li­sie­run­gen mög­lich, bei­spiels­wei­se zum geprüf­ten Kre­ma­ti­ons­tech­ni­ker oder zum Büro­kom­mu­ni­ka­ti­ons­fach­wirt für das Bestattungsgewerbe.

Die Zukunfts­aus­sich­ten für Bestat­ter sind gut, weil ihr Ser­vice immer gebraucht wird und eine anspre­chen­de Beer­di­gung für die Hin­ter­blie­be­nen fort­wäh­rend gewollt ist. Die Aus­bil­dung erfolgt jedoch nur nach Bedarf. Lehr­stel­len sind daher begehrt und nicht oft zu finden.

Bestattungsfachkraft – Ein notwendiger und krisensicherer Job

Der Beruf des Bestat­ters hat sich im Lau­fe der Zeit gewan­delt. Heu­te ist er ein Dienst­leis­ter, der sei­nen Kun­den eine umfas­sen­de Betreu­ung rund um einen Todes­fall anbietet.

Er küm­mert sich sowohl um die Betreu­ung der Hin­ter­blie­be­nen, den Leich­nam, die Orga­ni­sa­ti­on des Begräb­nis­ses als auch um Behör­den­gän­ge. Bestat­ter zu wer­den ist sicher nicht jeder­manns Geschmack. Men­schen, die sich dafür ent­schie­den haben, sind jedoch in der Regel mit ihrer Arbeit zufrie­den und blei­ben ihrem Job treu.

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