Was tun Mitarbeiter in Jobcenter & Arbeitsagentur?

Eine Tätig­keit im Job­cen­ter oder in der Arbeits­agen­tur ist inter­es­sant und for­dernd, weil Sie es täg­lich mit Men­schen und ihren Schick­sa­len zu tun haben.

Das Job­cen­ter oder die Arbeits­agen­tur sind Orte, zu denen die wenigs­ten Besu­cher gern und mit guter Lau­ne kom­men. Um so wich­ti­ger ist es, dass die dort Beschäf­tig­ten Kom­pe­tenz und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen zeigen.

Der Unterschied zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter

Bei­de Ämter sind Ein­rich­tun­gen der öffent­li­chen Ver­wal­tung. Die Arbeits­agen­tur wird in der Umgangs­spra­che auch Arbeits­amt genannt. Ihre Haupt­auf­ga­be ist die Ver­mitt­lung von Arbeit an Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld I (ALG I). Dar­über hin­aus ist sie auch mit der Ermitt­lung und Aus­zah­lung von Leis­tungs­an­sprü­chen beschäftigt.

Das Job­cen­ter ist dage­gen eine kom­mu­na­le Ein­rich­tung, die jedoch in enger Zusam­men­ar­beit mit der Bun­des­agen­tur für Arbeit betrie­ben wird. Sei­ne Haupt­auf­ga­be ist die Durch­füh­rung der Grund­si­che­rung für Arbeits­lo­se nach den Vor­ga­ben des SGB II. Sie ermit­teln und prü­fen die Ansprü­che und füh­ren die Aus­zah­lung durch.

Welche Tätigkeiten werden angeboten?

Job­cen­ter und Arbeits­agen­tu­ren bie­ten eine Rei­he von unter­schied­li­chen Jobs. Wenn auch die Kun­den in bei­den Ämtern unter­schied­lich sind, ähneln sich die Kern­auf­ga­ben doch sehr.

In bei­den Ämtern geht es um die Bera­tung und Betreu­ung von Men­schen, das Prü­fen von Ansprü­chen und der Aus­zah­lung bzw. Gewäh­rung finan­zi­el­ler Leis­tun­gen. Zu den wich­tigs­ten Tätig­kei­ten gehören:

1.) Bürokaufmann

Die­se Tätig­keit ist im mitt­le­ren Dienst ange­sie­delt. Die Aus­bil­dung dau­ert 3 Jah­re und wird in einen theo­re­ti­schen und einen prak­ti­schen Teil geglie­dert. Die theo­re­ti­sche Aus­bil­dung fin­det in der Regel über meh­re­re Wochen am Stück statt. Als Büro­kauf­mann sind Sie nahe­zu uni­ver­sell ein­setz­bar. Sie betreu­en Kun­den, schrei­ben Brie­fe, erle­di­gen Auf­trä­ge des Vor­ge­setz­ten und küm­mern sich um orga­ni­sa­to­ri­sche Dinge.

2.) Verwaltungsfachangestellte

Auch die­se Tätig­keit gehört zum mitt­le­ren Dienst. Vor­aus­set­zung ist ein Haupt­schul­ab­schluss oder die Mitt­le­re Rei­fe. Ver­wal­tungs­fach­an­ge­stell­te ist ein aner­kann­ter Aus­bil­dungs­be­ruf. Die Aus­bil­dung benö­tigt 3 Jah­re. Die Theo­rie wird in einer Berufs­schu­le unter­rich­tet, die Pra­xis nach Mög­lich­keit bereits am zukünf­ti­gen Ein­satz­ort. Im 3. Jahr der Aus­bil­dung erfolgt eine Spe­zia­li­sie­rung, in die­sem Fall auf den Ein­satz in der Arbeits­agen­tur oder im Jobcenter.

Die Arbeit ist inter­es­sant und abwechs­lungs­reich. Im Gegen­satz zu Tätig­kei­ten in ande­ren Ämtern kom­men Sie in der Arbeits­agen­tur und im Job­cen­ter jeden Tag mit unter­schied­li­chen Men­schen in Kon­takt. In der Arbeits­agen­tur betreut ein Ver­wal­tungs­fach­an­ge­stell­ter (Fall­ma­na­ger) im Durch­schnitt 170 Kunden.

Dar­über hin­aus bie­ten Job­cen­ter und Arbeits­agen­tu­ren auch Tätig­kei­ten in ande­ren Berei­chen an, zum Bei­spiel als IT-Spe­zia­list oder als Finanzkaufmann.

Welche Anforderungen müssen Bewerber mitbringen?

Für die Tätig­keit im Job­cen­ter oder der Arbeits­agen­tur müs­sen Sie in der Lage sein, sorg­fäl­tig, gewis­sen­haft und schnell zu arbei­ten. Sie benö­ti­gen ein gutes Zah­len­ge­dächt­nis, müs­sen die gän­gi­gen Office-Pro­gram­me wie MS Word und Excel beherr­schen und in der Lage sein, sowohl selbst­stän­dig als auch im Team zu arbeiten.

Da Sie es beruf­lich mit Men­schen in schwie­ri­gen Situa­tio­nen zu tun haben, benö­ti­gen Sie Men­schen­kennt­nis und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen. Sie müs­sen in der Lage sein, Kon­flik­te zu lösen und bei Not­wen­dig­keit dees­ka­lie­rend zu wir­ken. Wün­schens­wer­te Eigen­schaf­ten sind Dis­kre­ti­on und Taktgefühl.

Wie hoch ist der Verdienst und was sollten Sie beachten?

Wie viel Sie ver­die­nen hängt von Ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on und Ihrem Ein­satz­ge­biet ab. Im mitt­le­ren Dienst kön­nen Sie mit einem Brut­to­ge­halt von ca. 2.650 €/Monat rech­nen, im geho­be­nen Dienst mit knapp 3.000 €/Monat (brut­to).

Die Arbeits­agen­tur bezahlt nach einem eige­nen Tarif­ver­trag. Der Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst gilt dort nicht. Seit 2003 wer­den kei­ne Ange­stell­ten mehr in den Beam­ten­stand übernommen.

Die meis­ten Job­cen­ter und Arbeits­agen­tu­ren bil­den nicht selbst aus. Sie über­neh­men Mit­ar­bei­ter aus ande­ren Ämtern und arbei­ten sie in ihren neu­en Auf­ga­ben­be­reich ein.

Wie sind die Zukunftsaussichten?

Die sehen in der Regel gut aus, wenn Sie erst ein­mal fest ange­stellt sind. Da der Job gro­ße see­li­sche Belas­tun­gen mit sich bringt, wer­den die meis­ten frei­en Stel­len zunächst ein­mal befris­tet besetzt. Wenn Sie fest ange­stellt sind, haben Sie gute Kar­rie­re­aus­sich­ten und einen siche­ren Job als Ange­stell­ter im öffent­li­chen Dienst.

Arbeit mit den Menschen

Eine Tätig­keit bei der Arbeits­agen­tur oder im Job­cen­ter ist alles ande­re als ein gewöhn­li­cher Büro­job. Dort bekom­men Sie es täg­lich mit Men­schen zu tun, die zum Teil schwe­re Schick­sals­schlä­ge hin­ter sich hat­ten oder zum Teil auch mit psy­chi­schen Pro­ble­men zu kämp­fen haben.

Das erfor­dert viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl, Men­schen­kennt­nis, Mit­ge­fühl aber auch Durch­set­zungs­ver­mö­gen. Die Arbeit ist nicht immer leicht, um so schö­ner ist das Gefühl, wenn Sie wie­der ein­mal einem Men­schen hel­fen konn­ten, auf die eige­nen Füße zu kommen.

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