Was macht eigentlich ein Brandschutzbeauftragter?

Brand­schutz ist ein The­ma, das in allen Fir­men eine Rol­le spielt, egal wie groß sie sind. Um die­se Belan­ge küm­mert sich der Brandschutzbeauftragte.

Die Sta­tis­tik macht deut­lich, wie wich­tig der Brand­schutz ist. Seit Jah­ren schon gibt es in Deutsch­land jähr­lich um die 200.000 Brän­de, bei denen über 300 Men­schen ster­ben. Mehr als die Hälf­te aller Brän­de wer­den durch Elek­tri­zi­tät und mensch­li­ches Fehl­ver­hal­ten ver­ur­sacht. Genau dar­um sind Brand­schutz­be­auf­trag­te so wichtig.

In die­sem Job­rat­ge­ber erklä­ren wir Ihnen, was ein Brand­schutz­be­auf­trag­ter macht, wel­che Auf­ga­ben und Befug­nis­se er hat und wie sei­ne Aus­bil­dung erfolgt.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Der Brand­schutz­be­auf­trag­te ist eine vom Arbeit­ge­ber schrift­lich ein­ge­setz­te Per­son, die für alle Belan­ge des betrieb­li­chen Brand­schut­zes ver­ant­wort­lich ist. Er ist direkt der Unter­neh­mens­lei­tung unterstellt.

Brand­schutz­be­auf­trag­te sind in einer soge­nann­ten Stabs­funk­ti­on beschäf­tigt. Das bedeu­tet, sie bera­ten den Arbeit­ge­ber. Gegen­über den Mit­ar­bei­tern sind sie nicht weisungsberechtigt.

Als Brand­schutz­be­auf­trag­ter kann ein Mit­ar­bei­ter der Fir­ma, aber auch ein exter­ner Sach­ver­stän­di­ger bestellt wer­den. Vor­aus­set­zung für die Tätig­keit als Brand­schutz­be­auf­trag­ter ist eine staat­lich aner­kann­te Qualifikation.

Laut deut­schem Recht sind Unter­neh­men nicht gene­rell ver­pflich­tet, einen Brand­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len. Die Pflicht zur Bestel­lung ist im Bau­recht der Bun­des­län­der geregelt.

Die Bau­be­hör­de for­dert jedoch in der Regel bei Son­der­bau­ten wie Kran­ken­häu­sern, Senio­ren­hei­men oder Kli­ni­ken die Bestel­lung eines Brand­schutz­be­auf­trag­ten. Ähn­li­ches trifft auch auf Unter­neh­men oder Ein­rich­tun­gen zu, in denen reger Publi­kums­ver­kehr herrscht oder vie­le Men­schen beschäf­tigt sind.

Die Feu­er­ver­si­che­rung kann eben­falls die Bestel­lung eines Brand­schutz­be­auf­trag­ten fordern.

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Prin­zi­pi­ell soll­te die Unter­neh­mens­lei­tung das Tätig­keits­feld und den Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Brand­schutz­be­auf­trag­ten schrift­lich fest­hal­ten. Je prä­zi­ser die Auf­ga­ben dar­ge­legt wer­den, umso bes­ser ist es.

All­ge­mein aus­ge­drückt ist der Brand­schutz­be­auf­trag­te für alle Aspek­te des Brand­schut­zes im Unter­neh­men zustän­dig. Es bedeu­tet, dass es kaum einen Bereich der Fir­ma gibt, in dem der Brand­schutz­be­auf­trag­te kei­ne wich­ti­ge Rol­le spielt. Er ist zustän­dig für:

  • vor­beu­gen­den Brandschutz
  • orga­ni­sa­to­ri­schen Brandschutz
  • abweh­ren­den Brandschutz

Konkret gesagt, gehören folgende Tätigkeiten zum Verantwortungsbereich des Brandschutzbeauftragten:

  • Erstel­lung oder Aktua­li­sie­rung der Brand­schutz­ord­nung (Tei­le A, B und C)
  • Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen von Arbeits­plät­zen in Bezug auf den Brandschutz
  • Ermitt­lung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Aus­ar­bei­tung von Betriebs­an­wei­sun­gen bezüg­lich Brandschutz
  • Berück­sich­ti­gung des Brand­schut­zes bei allen tech­ni­schen, bau­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen
  • Umset­zung behörd­li­cher Anord­nun­gen und For­de­run­gen des Ver­si­che­rers im Brandschutz
  • Durch­set­zung der Brand­schutz­be­stim­mun­gen bei Neu­bau­ten, Umbau, Erwei­te­run­gen, Sanie­run­gen, Miet­ob­jek­ten und Ähnliches
  • Umset­zung des Brandschutzkonzepts
  • Aus­ar­bei­tung oder Aktua­li­sie­rung des Flucht- und Ret­tungs­plans, der Alarm­plä­ne und Feuerwehrpläne
  • Bera­tung bei der Aus­stat­tung mit Lösch­ein­rich­tun­gen und Feuerlöschmitteln
  • Orga­ni­sa­ti­on von Räu­mungs- und Brandschutzübungen
  • Teil­nah­me an behörd­li­chen Brandschauen
  • Durch­füh­rung inter­ner Brand­schutz­in­spek­tio­nen, inklu­si­ve Mel­dung von Män­geln und Ergrei­fen von Maß­nah­men zu deren Beseitigung
  • Unter­stüt­zung der Unter­neh­mens­lei­tung bei regel­mä­ßi­gen Unter­wei­sun­gen der Beleg­schaft im Brandschutz
  • Aus- und Fort­bil­dung von Brandschutzhelfern
  • Über­prü­fung der Lage­rung brenn­ba­rer Flüs­sig­kei­ten, Gase und ande­rer Stoffe
  • Über­prü­fung der Flucht- und Ret­tungs­we­ge sowie der Löscheinrichtungen

Dazu kom­men noch eine Rei­he wei­te­rer Auf­ga­ben, die je nach Art des Unter­neh­mens abwei­chen können.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Richt­li­ni­en zur Aus­bil­dung, Auf­ga­ben und Bestel­lung des Brand­schutz­be­auf­trag­ten sind in der DGUV Infor­ma­ti­on 205–003 fest­ge­legt. Die Aus­bil­dung erfolgt durch staat­lich zuge­las­se­ne Insti­tu­tio­nen, bei­spiels­wei­se dem TÜV oder der DEKRA. Der Lehr­gang dau­ert ins­ge­samt 7 Tage.

Zum Abschluss erhält der Teil­neh­mer ein Zer­ti­fi­kat, das sei­ne Befä­hi­gung zum Ein­satz als Brand­schutz­be­auf­trag­ter nach­weist. Vor­aus­set­zung für die Aus­bil­dung zum Brand­schutz­be­auf­trag­ten sind eine abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung und Grund­kennt­nis­se in der Brandschutzorganisation.

An 6 Tagen des Lehr­gangs wer­den theo­re­ti­sche Grund­la­gen ver­mit­telt. Am 7. Tag geht es um die Pra­xis. Sie erler­nen den Umgang mit hand­be­tä­tig­ten Ein­rich­tun­gen zur Brandbekämpfung.

Im theoretischen Unterricht wird Wissen in vielen Bereichen vermittelt:

  • Recht­li­che Grund­la­gen des Brandschutzes
  • Brand­leh­re
  • Bau­li­cher Brandschutz
  • Anla­gen­tech­ni­scher Brandschutz
  • Orga­ni­sa­to­ri­scher Brandschutz
  • Brand­schutz­ma­nage­ment
  • Behör­den, Feu­er­wehr, Versicherungen

Der Lehr­gang endet mit einer Prüfung.

Verdienstmöglichkeiten und Zukunftsaussichten

Das Jah­res­ein­kom­men eines Brand­schutz­be­auf­trag­ten hängt von der Grö­ße und Art des Unter­neh­mens ab. Es schwankt zwi­schen 38.900 € und 55.900 €. Im Durch­schnitt ver­dient ein Brand­schutz­be­auf­trag­ter unge­fähr 46.000 € im Jahr.

Der Beruf ist sehr gefragt. Ins­be­son­de­re in den Metro­po­len Ber­lin, Ham­burg und Mün­chen gibt es sehr vie­le Stellenangebote.

Der Brandschutzbeauftragte – Schlüsselfigur im betrieblichen Brandschutz

Im Unter­neh­men stellt der Brand­schutz­be­auf­trag­te den wich­tigs­ten Ansprech­part­ner in Sachen Brand­schutz dar. Er ist für alle Aspek­te des Brand­schut­zes zustän­dig. Sei­ne wich­tigs­te Auf­ga­be ist der vor­beu­gen­de Brandschutz.

Der Brand­schutz­be­auf­trag­te wird vom Unter­neh­men schrift­lich bestellt und hat eine bera­ten­de Funk­ti­on. Die Aus­bil­dung umfasst einen 7‑tägigen Lehr­gang, bei des­sen erfolg­rei­chem Abschluss ein Zer­ti­fi­kat aus­ge­stellt wird.

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