Liquiditätshilfe für »in Not« geratene Unternehmen
Die durch das Corona-Virus verbreitete Lungenkrankheit »Covid-19« hat massive Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und die Wirtschaft Deutschlands.
Hunderttausende Unternehmen gerieten durch die Schließung von Geschäften, Friseursalons, Restaurants, Fitness-Studios, Cafés (Corona Lockdown) in Insolvenzgefahr. Auch Veranstaltungsunternehmen, Autohersteller, Unternehmen der Tourismusbranche und branchenübergreifende Zulieferer schrieben rote Zahlen.
Die Begriffe »Kurzarbeit«, »Kurzarbeitergeld« und »Kurzarbeiterregelung« geisterten nicht nur täglich immer wieder durch die Medien, sondern betrafen ca. 2,5 Millionen Arbeitnehmer persönlich, die in Kurzarbeit gehen mussten.
In diesem Artikel, möchten wir Ihnen erklären, was Kurzarbeit eigentlich genau ist. Wem nützt Kurzarbeit? Wer beantragt es? Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier. Bitte schreiben Sie uns einen Kommentar, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben.
Was ist Kurzarbeit?
Die Kurzarbeiterregelung baut gewissermaßen eine Brücke zwischen einem in finanzielle Not geratenen Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern.
Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Bundesregierung zum Lohnausgleich. Wenn durch unvorhersehbare Einflüsse von außen Aufträge ausbleiben und die Mitarbeiter keinen Lohn mehr bekommen, zahlt die Arbeitsagentur einen Teil des Nettolohns. Der Mindestanteil beträgt 60 Prozent des Nettolohns. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 Prozent des Nettoeinkommens.
Kurzarbeitergeld kann längstens für 1 Jahr bezogen werden. Die Zahlung wird durch die Agentur für Arbeit finanziert, die vor Beginn der Krise Reserven in Höhe von 23 Milliarden Euro gebildet hatte. Das Kurzarbeitergeld ist ein Instrument, das einen massiven Jobverlust in einer Krisensituation verhindern soll.
Es ermöglicht den Arbeitgebern, ihr gut ausgebildetes und erfahrenes Personal zu behalten und nach dem Ende der Krise die Produktion rasch wieder in vollem Umfang aufzunehmen. Das Kurzarbeitergeld hat sich bereits in der Finanzkrise 2008 bewährt. Damals wurde mit seiner Hilfe eine Massenarbeitslosigkeit vermieden und Deutschland konnte sich rasch wieder erholen.
Wem nützt Kurzarbeitergeld?
Es hilft beiden Seiten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Für den Arbeitgeber reduziert es die laufenden Kosten, weil die Lohnzahlung zumindest vorübergehend durch die Arbeitsagentur erfolgt.
In der derzeitigen Krise will die Bundesregierung sogar die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Dem Arbeitnehmer hilft es, weil es den Verdienstausfall mildert. Er bekommt immerhin mindestens 60 Prozent seines Nettolohns ausgezahlt.
Wer beantragt Kurzarbeitergeld und wie wird es ausgezahlt?
Kurzarbeitergeld muss durch den Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Der Arbeitnehmer braucht nichts zu tun.
Unter normalen Umständen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass mindestens 30 Prozent aller Beschäftigten seines Unternehmens wegen Auftragsmangels keine Arbeit mehr haben. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation wurde der Anteil auf 10 Prozent reduziert.
Das Kurzarbeitergeld wird ganz normal anstelle des Lohns vom Unternehmen ausgezahlt.
Wie stark kann die Arbeitszeit reduziert werden?
Das hängt ganz von der Situation des Unternehmens ab. Theoretisch ist auch eine Reduzierung der Arbeitszeit auf »Null« möglich. Das bedeutet, die Arbeitnehmer bleiben ganz zu Hause und gehen überhaupt nicht mehr zur Arbeit.
Andere Firmen lassen ihre Mitarbeiter abwechselnd einen Tag arbeiten und am nächsten Tag können sie daheim bleiben. Wieder andere wechseln im wöchentlichen Rhythmus oder schicken die Belegschaft von Freitag bis Montag in ein extra langes Wochenende. Es sind auch Arbeitsmodelle möglich, dass zum Beispiel im Homeoffice gearbeitet werden kann.
Das Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn nicht gearbeitet wird. An normalen Arbeitstagen gibt es normalen Lohn.
Muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen, anstatt Kurzarbeit zu akzeptieren?
Nein, der Arbeitgeber kann ihn nicht dazu zwingen, anstelle von Kurzarbeit seinen Urlaub zu nehmen. Auch Arbeitszeitkonten dürfen nicht in den negativen Bereich rutschen.
Andererseits kann der Arbeitgeber jedoch verlangen, dass zuerst Überstunden abgebaut werden, bevor es Kurzarbeitergeld gibt. Wer übrigens während der Kurzarbeit Urlaub nimmt, bekommt während den Urlaubstagen sein volles Geld.
Müssen Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Überstunden machen?
So etwas ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn ein dringender Auftrag erteilt wird, der sofort erledigt werden muss. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit zu bezahlen. Das Einkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Dürfen Arbeitnehmer sich bei Kurzarbeit etwas dazu verdienen?
Normalerweise ist das nicht gestattet. Alle Einkünfte aus Nebenjobs werden auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Eine Ausnahme sind Nebenjobs, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit bestanden. Die Höhe der Bezüge aus solchen Tätigkeiten wird bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds nicht berücksichtigt.
Ausnahmesituation Corona-Krise
Weil es sich um eine außergewöhnliche Situation handelt, die es so noch nie vorher gab, hat die Bundesregierung außergewöhnliche Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer wirtschaftlichen Folgen beschlossen.
Die im vorigen Abschnitt erwähnte Regelung zum Thema Nebenverdienst wurde vorübergehend für den Zeitraum 1. April – 31. Oktober geändert. In diesem Zeitraum wird unter bestimmten Umständen ein Nebenverdienst während der Kurzarbeit nicht angerechnet, wenn die Tätigkeit als systemrelevant eingestuft ist. Dazu gehören unter anderem:
- medizinische Berufe
- Güterverkehr (Transport von Personen und Gütern)
- Landwirtschaft
- Lebensmittelindustrie
- Wasser- und Energiewirtschaft
- Polizei, Feuerwehr, technische Hilfsdienste
- Lebensmittel-Einzelhandel, Apotheken und Drogerien, Tankstellen
- Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln
Wer einen Nebenjob in einen dieser Bereiche annimmt, darf sich etwas zum Kurzarbeitergeld dazu verdienen.
Am 23. April 2020 beschloss die Bundesregierung folgende Neuregelung in Bezug auf KUG:
- Ab dem 4. Monat Bezugsdauer erhalten Bezieher ohne Kinder 70 Prozent des Nettogehalts, Bezieher mit Kindern 77 Prozent.
- Ab dem 7. Monat steigt der Satz auf 80 Prozent für Bezieher ohne Kinder und 87 Prozent für Bezieher mit Kindern.
Wie sieht das genau aus?
Es muss sich um einen offiziellen Job mit Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung handeln. Der Haupt-Arbeitgeber muss informiert und einverstanden sein. Die Arbeitsagentur sollte ebenfalls informiert werden.
Der Gesamtverdienst aus Kurzarbeitergeld und Nebenverdienst darf den vor dem Eintritt der Kurzarbeit gezahlten Nettoverdienst nicht übersteigen. Unter besonderen Umständen kann die Arbeitsagentur während der Kurzarbeit Arbeitnehmer sogar verpflichten, eine Nebentätigkeit auszuüben. Bei Verweigerung kann das Kurzarbeitergeld reduziert werden.
Fazit: Ein wertvolles Instrument, um Insolvenzen abzuwenden
Kurzarbeitergeld ist ein staatliches Instrument, dass zur finanziellen Abmilderung der Folgen von Krisen und unvorhersehbaren Ereignissen dient.
Es wird von der Arbeitsagentur für längstens 12 Monate bezahlt. Seine Höhe beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettolohns. Mithilfe des Kurzarbeitergelds sollen Arbeitsplätze erhalten werden.
Die Zahlung muss durch den Arbeitgeber beantragt werden. Das Kurzarbeitergeld wird mit dem normalen Lohn ausgezahlt. Unter den aktuellen besonderen Umständen dürfen sich Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld noch etwas dazu verdienen, wenn sie in systemrelevanten Berufen eine Nebentätigkeit aufnehmen.