Arbeitsschutzkleidung: Sicherer Schutz von Kopf bis Fuß
Aus dem Arbeitsvertrag und vielen gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber unterliegt zum Beispiel der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, er hat alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers vor im Rahmen des Geschäftsbetriebs auftretenden Gefährdungen zu schützen. Im Rahmen dieser allgemeinen Sorgfaltspflicht muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeitsschutzkleidung zur Verfügung stellen.
In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen erklären, was sich hinter den Begriffen »Persönliche Schutzausrüstung« und »Arbeitsschutzkleidung« verbirgt. “Wer” ist “wann” dazu verpflichtet, diese zu Tragen? Wer muss Arbeitsschutzkleidung kaufen? Die Antworten finden Sie hier:
Was ist Arbeitsschutzkleidung?
Anstelle von Arbeitsschutzkleidung wird meistens der weiter gefasste Begriff persönliche Schutzausrüstung, abgekürzt PSA, verwendet. Arbeitsschutzkleidung ist Ausrüstung, die der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dient.
Sie darf nicht mit Arbeitskleidung verwechselt werden. Letztere sind Kleidungsstücke in einheitlichen Design, Farbe und Logo, mit deren Hilfe die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Firma oder Organisation zum Ausdruck gebracht wird (Corporate Identity). Uniformen sind sowohl Arbeitsschutzkleidung als auch Arbeitskleidung.
Zur Arbeitsschutzkleidung gehören unter anderem:
- Arbeitshosen, Arbeitsjacken, Overalls und Latzhosen
- Schutzhelme oder spezielle Kopfbedeckungen wie Hauben oder Mützen
- Sicherheitsschuhe
- Schutzbrillen
- Arbeitshandschuhe
- Gehörschutz
In bestimmten Bereichen muss PSA getragen werden, die Schutz gegen Gefahren bietet, die dort auftreten (beispielsweise feuerfeste Schutzanzüge in Gießereien)
Wer bestimmt, welche Arbeitsschutzkleidung wo getragen werden muss?
Diese Entscheidung kann der Arbeitgeber nicht von sich aus treffen. Die Vorschriften zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (kurz: PSA) ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die durch die individuelle Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden.
Darin wird das Gefährdungspotential für jeden Arbeitsplatz des Unternehmens überprüft und exakt angepasste Arbeitsschutzvorschriften erlassen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die zuständige Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt und andere Kontrollorgane überprüft.
Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen dem Arbeitgeber schwere Strafen. Aufgrund der individuellen Gefährdungsbeurteilung ist es möglich, dass in verschiedenen Bereichen bzw. an einzelnen Arbeitsplätzen verschiedene PSA getragen werden müssen. Beispielsweise kann in der Produktion das Tragen von Sicherheitsschuhen und Gehörschutz vorgeschrieben sein, während das in der Verwaltung nicht erforderlich ist.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsschutzkleidung?
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern die am jeweiligen Arbeitsplatz benötigte PSA zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Leiharbeiter oder Mitarbeiter von Fremdfirmen oder externen Kräften, die vorübergehend Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen haben. Die Überlassung der Arbeitsschutzkleidung muss kostenlos erfolgen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aushändigung der PSA zu dokumentieren und sich vom Arbeitnehmer bestätigen zu lassen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im richtigen Gebrauch der Arbeitsschutzkleidung einweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert und durch den Arbeitnehmer bestätigt werden. Gegebenenfalls muss die Unterweisung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsschutzkleidung in funktionsfähigen Zustand bleibt. Zu diesem Zweck muss defekte Ausrüstung ersetzt oder eventuell auch gereinigt werden. Die Kosten dafür hat der Arbeitgeber zu tragen.
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsschutzkleidung?
Der Arbeitnehmer hat die für das Unternehmen allgemein vorgeschriebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Wenn für einen Arbeitsplatz spezielle PSA erforderlich ist, muss diese von allen Arbeitnehmern getragen werden, die an diesem Arbeitsplatz eingesetzt werden. Wird Arbeitsschutzkleidung beschädigt oder geht verloren, muss der Arbeitnehmer das unverzüglich seinem Vorgesetzten melden, damit sie ersetzt werden kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, PSA sorgsam zu behandeln und sie nicht mutwillig zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder zu entsorgen.
Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer gegen die Pflichten verstößt?
Das kann ernste Konsequenzen haben. Trägt der Arbeitnehmer keine PSA, obwohl sie vorgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber disziplinarische Maßnahmen gegen ihn ergreifen (Personalgespräch, Abmahnung).
Ohne notwendige Arbeitsschutzkleidung (Helm, Sicherheitsschuhe) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Zutritt zur Arbeitsstelle verwehren. Bei wiederholten Verstößen droht in letzter Konsequenz eine verhaltensbedingte Kündigung. Ereignet sich ein Unfall und der Arbeitnehmer trug nicht die vorgeschriebene PSA, kann es passieren, dass der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Das hat erhebliche finanzielle Nachteile zur Folge.
Dürfen Arbeitnehmer eigene PSA verwenden?
Das Thema »selbst erworbene persönliche Schutzausrüstung« ist ein Streitpunkt in vielen Firmen. Besonders heiße Diskussionen entbrennen oft bei Sicherheitsschuhen. Viele Arbeitnehmer empfinden die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Sicherheitsschuhe als unschön und zu schwer.
Es gibt jedoch durchaus Modelle, die besser aussehen, leichter sind und trotzdem über die erforderlichen Schutzeigenschaften verfügen. Zur Thematik gibt es Folgendes zu sagen:
Der Arbeitgeber hat das Recht, zu entscheiden ob Arbeitnehmer eigene PSA benutzen können.
In der Regel werden sich jedoch Arbeitgeber weigern, ihren Beschäftigten zu gestatten, eigene Arbeitsschutzkleidung zu benutzen, zumal hinter diesen Wunsch fast immer modische Aspekte stehen.
Wird bei Kontrollen oder im Rahmen von Untersuchungen nach Unfällen entdeckt, dass der Arbeitgeber die Benutzung privater Arbeitsschutzkleidung gestattet hat, kann das strafrechtliche Folgen für ihn haben, da es sich um eine Verletzung seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht handelt.
Was tun, wenn der Arbeitnehmer spezielle Arbeitsschutzkleidung tragen muss?
Wenn er beispielsweise orthopädische Schuhe tragen muss, gilt das natürlich auch für Sicherheitsschuhe. Als Nachweis muss er dem Arbeitgeber ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung vorlegen. Sofern die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt, muss der Arbeitgeber normalerweise die Kosten übernehmen. Bei Problemen können die Gewerkschaft oder der Betriebsrat helfen.
Fazit
Arbeitsschutzkleidung, auch PSA genannt, dient dazu, den Arbeitnehmer vor Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die in Verbindung mit seiner Tätigkeit entstehen, zu schützen. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, PSA kostenlos zu stellen, sie in funktionsfähigen Zustand zu halten und notfalls zu ersetzen oder reinigen zu lassen.
Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, die PSA zu benutzen und sorgsam zu behandeln. Verstöße gegen die Bestimmungen des ArbSchG können ernste juristische Konsequenzen haben.