Unangemessenes Verhalten zwischen Kollegen oder Vorgesetzten
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Straftat und laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland verboten.
In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes alarmierende Statistiken. Mehr als die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer haben bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entweder selbst erfahren oder beobachtet.
Jedoch wussten 81 Prozent nicht, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht so etwas aktiv bekämpfen muss. Fast Dreiviertel aller Arbeitnehmer kannten zudem keine Person in ihrer Firma, an die sich wegen einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wenden konnten.
Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Dazu zählen eine Anzahl von Aktionen, die alle gemeinsam haben, dass sie vom Opfer nicht erwünscht sind. Die Belästigung geht am häufigsten von den Kollegen aus. An zweiter Stelle kommen Kunden und an dritter Stelle Vorgesetzte. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz trifft übrigens auch Männer, jedoch seltener als Frauen. Zu den Praktiken gehören:
- Unerwünschte sexuelle Handlungen, beispielsweise Berührungen, Umarmungen, Küsse, Streicheln und ähnliches. Selbst unerwünschtes Anstarren kann als sexuelle Belästigung gelten.
- Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, beispielsweise “Komm und küsse mich” oder “Setz Dich auf meinen Schoß” und anderes in der Art
- Bemerkungen sexuellen Inhalts. Die Palette reicht vom Erzählen obszöner
Witze über Schimpfwörter mit sexueller Bedeutung bis zu Spitznamen mit
sexueller Anspielung. Selbst Ausdrücke wie Schatzi oder Püppchen können
eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darstellen. - Unerwünschtes Zeigen oder öffentliche Präsentation von Darstellungen
sexuellen Inhalts. Das reicht vom Nacktfoto am Spind oder an der Wand
der Werkstatt bis hin zum Versenden von Pornos oder obszönen
Nachrichten an das Opfer.
Um welche Aktion es sich auch handelt, sie gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, wenn sie einseitig erfolgt, unerwünscht ist und das Ziel hat, das Opfer zu erniedrigen und zu verspotten. Auch das Versprechen von Vorteilen bei sexuellen Entgegenkommen oder das Androhen von Nachteilen werden als sexuelle Belästigung gewertet.
Was bedeutet der Ausdruck “am Arbeitsplatz”?
Er ist nicht wörtlich zu nehmen. Vielmehr ist damit gemeint, dass die sexuelle Belästigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Im juristischen Sinn zählen auch unerwünschte sexuelle Handlungen in den Pausen, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder bei betrieblichen Veranstaltungen (Seminare, Weihnachtsfeiern) als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Warum passiert sexuelle Belästigung und was sind die Folgen?
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geht es nicht darum, dass der oder die Täter ihre Sexualität ausleben oder weil das Opfer sehr attraktiv ist. Vielmehr handelt es sich um eine Machtdemonstration. Geht sie von Kollegen aus, steckt häufig Konkurrenzkampf dahinter. In manchen Fällen drückt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auch Respektlosigkeit aus.
Die Folgen können gravierend sein. Opfer können unter Depressionen, Schlafstörungen, Migräne oder Magenschmerzen und einer Reihe weiterer Probleme leiden.
Die Folgen für die Firma können ebenfalls beträchtlich ausfallen. Opfer sexueller Belästigung werden öfter krank. Sie können sich nicht gut konzentrieren. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen. Die Ausschussquote steigt. Das Betriebsklima leidet. Klatsch und Tratsch gedeihen.
Was können Sie tun, wenn Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden?
Zunächst einmal sollten Sie versuchen, das Problem selbst zu lösen. Sagen Sie dem Täter laut und deutlich, dass Sie die betreffenden Handlungen nicht wünschen. Am besten tun Sie das vor Zeugen.
Oft steckt nur ein Missverständnis dahinter. Was für den einen ein Spaß oder harmloser Flirt ist, stellt für den anderen eine sexuelle Belästigung dar. Mit Ihrer Ansage machen Sie klar, dass Sie die Aktion nicht wünschen. Drohen Sie für eine Wiederholung mit Konsequenzen. In den meisten Fällen genügt das bereits, um dem Treiben ein Ende zu setzen.
Falls nicht, versuchen Sie wenn irgend möglich, Personen zu finden, die bereit sind, als Zeugen auszusagen. Wenn Sie obszöne Nachrichten oder Fotos auf Ihr Smartphone bekommen, löschen Sie diese auf keinen Fall. Es handelt sich um Beweismaterial. Sie können das Smartphone auch benutzen, um Screenshots vom PC oder andere Beweisfotos zu machen.
Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten und berichten über die Vorfälle. Sollte die sexuelle Belästigung von ihm ausgehen, gehen Sie entweder zum ranghöheren Vorgesetzten oder Sie wenden sich an ein Mitglied des Betriebsrats oder einen Vertreter der Gewerkschaft. Sollte das alles nicht möglich sein, können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten oder sich an einen Anwalt wenden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Wird Ihrer Beschwerde nicht stattgegeben, haben Sie nach § 14 AGG (Allgemeines Gleichstellungsrecht) das Recht zur Leistungsverweigerung. Das bedeutet, Sie können als letztes Mittel der Arbeit fern bleiben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen Ihr volles Arbeitsentgelt zu bezahlen. Die Leistungsverweigerung müssen Sie jedoch schriftlich ankündigen und begründen.
Im Extremfall können Sie den Arbeitgeber vor Gericht bringen und von ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Schadensersatz steht Ihnen beispielsweise für Therapiekosten und andere Ausgaben oder Einbußen zu, die Ihnen in Verbindung mit Folgeerscheinungen durch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entstanden sind. Gegen den oder die Täter können Sie ebenso vorgehen.
Zusammenfassung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema. Aus Scham und Unkenntnis schweigen viele Betroffene. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Falls nicht, macht er sich ebenso strafbar wie die eigentlichen Täter.
Unternimmt der Arbeitgeber nichts, haben Sie das Recht, Ihre Arbeitsleistung zu verweigern. Der Arbeitgeber muss Sie voll bezahlen. Sie können ihn im äußersten Fall auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.