Arbeiten trotz Erkältung, Schmerzen oder Unwohlsein?
Der Chef fragt, ob Sie wieder fit sind, oder Sie halten es zu Hause nicht mehr aus? Arbeiten trotz Krankschreibung: Das sagt das Gesetz.
Es gibt verschiedene Gründe, die Arbeit aufzunehmen, obwohl die Arbeitsunfähigkeit laut Krankschreibung noch aktuell ist. Wer zu früh wieder fleißig sein möchte, gefährdet im schlimmsten Fall die Gesundheit.
Eine Krankheit nicht richtig auszukurieren kann intensive Folgen mit sich bringen. Was sollte man vor dem Antritt der Tätigkeit bedenken? Welche Gründe sprechen für und gegen die vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit? Und was passiert, wenn der Chef sich querstellt?
Arbeiten trotz Krankschreibung – Was sagen Gesetz und Ärzte?
Die häufigsten Krankheiten, die uns dazu zwingen zu Hause zu bleiben, sind akute Infektionen, Rückenschmerzen und bakterielle Magen-Darm-Erkrankungen. Auch Zahnschmerzen und Bronchitis, Mandel‑, Nebenhöhlen- und Rachenraumentzündungen sind oft Gründe, sich krankschreiben zu lassen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, welches von einem Arzt ausgestellt wird. Dem Arbeitgeber signalisiert sie, dass die Tätigkeit temporär nicht weiter ausgeführt werden kann. Während der Krankheit erhalten Arbeitnehmer Ersatzzahlungen und können sich somit ohne Existenzängste auskurieren.
Arbeitsunfähigkeit ist kein Arbeitsverbot
Der Krankenschein, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist rechtlich gesehen kein Arbeitsverbot. Er stellt lediglich die Prognose des Arztes zur Dauer der Genesung dar. Der Arbeitgeber darf Sie zwar in diesem Zeitraum nicht dazu zwingen, der Tätigkeit nachzugehen, wer sich allerdings gesund genug fühlt, darf auch mit aktueller Krankschreibung wieder zur Arbeit.
Gesundschreibung kann Geld kosten
Wer sich vor dem Arbeitsantritt beim Arzt gesundschreiben lassen möchte, muss gegebenenfalls mit Kosten rechnen. Der Arzt kann Ihnen ein Dokument ausstellen, welches den Zustand ihrer Gesundheit bescheinigt.
Diese Gesundschreibung ist weder üblich, noch wird sie von den Krankenkassen gedeckt. Die Kosten sind also aus eigener Tasche zu zahlen.
Krank auf Arbeit – Was spricht dagegen?
»Leistungsbereitschaft« und die »Motivation«, alles zu geben, werden von vielen Arbeitnehmern als wichtig empfunden, wenn mit einer Beförderung geliebäugelt wird oder der Arbeitsplatz sogar auf der Kippe steht.
Einen guten Eindruck machen – auf ungeahnte Kosten. Doch das hat oft schwerwiegende Folgen für die Gesundheit. Wenn z. B. eine Grippe nicht richtig auskuriert wird, kann es zu Folgeerkrankungen und bakteriellen Sekundärinfektionen, sogenannten Superinfektionen, kommen.
Zudem besteht das Risiko, dass die verschleppte Grippe schlimme Folgeerkrankungen wie Nebenhöhlenentzündungen, Bronchitis, Lungen- Hirnhaut- oder sogar Herzmuskelentzündungen hervorruft.
Wenn der Arzt also sagt, dass Sie sich sieben Tage Zeit nehmen sollen, hat er einen guten Grund dafür. Viel Ruhe ist neben der medikamentösen Behandlung und den erprobten Hausmitteln gegen Unannehmlichkeiten wie Halsschmerzen und Hustenreiz ein Muss.
Ansteckungsrisiko gegenüber Kollegen
Bei einigen Infektionen stellt man ohne ärztlicher Behandlung ein Risiko für die Kollegen dar. Durch die vielen Menschen, die sich z. B. in einem Großraumbüro aufhalten, finden Viren und Bakterien einen optimalen Ausgangsort, rasant um sich zu greifen.
Besondere Keimherde sind Türklinken, der Kühlschrank in der Gemeinschaftsküche, Tastaturen, Telefone und Fenstergriffe. Über das Smartphone werden die Infektionsrisiken mit nach Hause genommen und greifen dann im Kreise der Liebsten um sich.
Sonderfall Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und Gastgewerbe
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt zusätzlich, dass Mitarbeiter von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen bei bestimmten Erkrankungen nicht auf Arbeit sein dürfen. Tritt ein Lehrer oder Kindergärtner krank den Dienst an, kann dies Konsequenzen für die eigene Person und die Vorgesetzten mit sich bringen.
In Restaurants und Küchen besteht ebenfalls das Risiko, eine große Menge von Menschen anzustecken. Erscheint ein Arbeitnehmer krank in der Küche, kann es Ärger mit dem Gesundheitsamt geben.
Krank auf Arbeit – was sagt der Chef und wer hat das letzte Wort?
Sie waren bis Donnerstag krankgeschrieben, erscheinen Freitag auf Arbeit und der Chef schickt Sie nach Hause? Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist das sein gutes Recht.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der Weg zum Arzt wieder angetreten wird und man den Vorfall schildert. Der Arzt wird Sie mindestens für einen weiteren Tag krankschreiben und Sie haben gegenüber gestressten Kollegen und Vorgesetzten guten Willen gezeigt. Im Streitfall entscheidet der Amtsarzt darüber, ob Sie wieder gesund sind und der beruflichen Tätigkeit nachgehen können.
Fazit: Krankheiten besser auskurieren!
Auch wenn die Zahl der Krankheitstage aufgrund kranker Kinder regelmäßig in die Höhe schießt oder die Kollegen ohne Sie gestresst sind – sich wirklich auszukurieren schont die eigene Gesundheit und verhindert, dass die Krankheit auf Arbeit um sich greift.
Selbst wenn Sie ihren Arbeitsplatz langfristig als bedroht empfinden: Es geht nichts über die eigene Gesundheit. Potenzielle Arbeitgeber gibt es viele und die Folgen einer verschleppten Erkrankung begleiten uns unter Umständen ein Leben lang.
Eine gesündere Lebensweise ist die einzige Möglichkeit, die Krankheitstage ohne Risiken zu reduzieren.