Arbeiten trotz Erkältung, Schmerzen oder Unwohlsein?

Der Chef fragt, ob Sie wie­der fit sind, oder Sie hal­ten es zu Hau­se nicht mehr aus? Arbei­ten trotz Krank­schrei­bung: Das sagt das Gesetz.

Es gibt ver­schie­de­ne Grün­de, die Arbeit auf­zu­neh­men, obwohl die Arbeits­un­fä­hig­keit laut Krank­schrei­bung noch aktu­ell ist. Wer zu früh wie­der flei­ßig sein möch­te, gefähr­det im schlimms­ten Fall die Gesundheit.

Eine Krank­heit nicht rich­tig aus­zu­ku­rie­ren kann inten­si­ve Fol­gen mit sich brin­gen. Was soll­te man vor dem Antritt der Tätig­keit beden­ken? Wel­che Grün­de spre­chen für und gegen die vor­zei­ti­ge Wie­der­auf­nah­me der Arbeit? Und was pas­siert, wenn der Chef sich querstellt?

Arbeiten trotz Krankschreibung – Was sagen Gesetz und Ärzte?

Die häu­figs­ten Krank­hei­ten, die uns dazu zwin­gen zu Hau­se zu blei­ben, sind aku­te Infek­tio­nen, Rücken­schmer­zen und bak­te­ri­el­le Magen-Darm-Erkran­kun­gen. Auch Zahn­schmer­zen und Bron­chi­tis, Mandel‑, Neben­höh­len- und Rachen­raum­ent­zün­dun­gen sind oft Grün­de, sich krank­schrei­ben zu lassen.

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ist ein offi­zi­el­les Doku­ment, wel­ches von einem Arzt aus­ge­stellt wird. Dem Arbeit­ge­ber signa­li­siert sie, dass die Tätig­keit tem­po­rär nicht wei­ter aus­ge­führt wer­den kann. Wäh­rend der Krank­heit erhal­ten Arbeit­neh­mer Ersatz­zah­lun­gen und kön­nen sich somit ohne Exis­tenz­ängs­te auskurieren.

Arbeitsunfähigkeit ist kein Arbeitsverbot

Der Kran­ken­schein, auch Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung, ist recht­lich gese­hen kein Arbeits­ver­bot. Er stellt ledig­lich die Pro­gno­se des Arz­tes zur Dau­er der Gene­sung dar. Der Arbeit­ge­ber darf Sie zwar in die­sem Zeit­raum nicht dazu zwin­gen, der Tätig­keit nach­zu­ge­hen, wer sich aller­dings gesund genug fühlt, darf auch mit aktu­el­ler Krank­schrei­bung wie­der zur Arbeit.

Gesundschreibung kann Geld kosten

Wer sich vor dem Arbeits­an­tritt beim Arzt gesund­schrei­ben las­sen möch­te, muss gege­be­nen­falls mit Kos­ten rech­nen. Der Arzt kann Ihnen ein Doku­ment aus­stel­len, wel­ches den Zustand ihrer Gesund­heit bescheinigt.

Die­se Gesund­schrei­bung ist weder üblich, noch wird sie von den Kran­ken­kas­sen gedeckt. Die Kos­ten sind also aus eige­ner Tasche zu zahlen.

Krank auf Arbeit – Was spricht dagegen?

»Leis­tungs­be­reit­schaft« und die »Moti­va­ti­on«, alles zu geben, wer­den von vie­len Arbeit­neh­mern als wich­tig emp­fun­den, wenn mit einer Beför­de­rung gelieb­äu­gelt wird oder der Arbeits­platz sogar auf der Kip­pe steht.

Einen guten Ein­druck machen – auf unge­ahn­te Kos­ten. Doch das hat oft schwer­wie­gen­de Fol­gen für die Gesund­heit. Wenn z. B. eine Grip­pe nicht rich­tig aus­ku­riert wird, kann es zu Fol­ge­er­kran­kun­gen und bak­te­ri­el­len Sekun­där­in­fek­tio­nen, soge­nann­ten Super­in­fek­tio­nen, kommen.

Zudem besteht das Risi­ko, dass die ver­schlepp­te Grip­pe schlim­me Fol­ge­er­kran­kun­gen wie Neben­höh­len­ent­zün­dun­gen, Bron­chi­tis, Lun­gen- Hirn­haut- oder sogar Herz­mus­kel­ent­zün­dun­gen hervorruft.

Wenn der Arzt also sagt, dass Sie sich sie­ben Tage Zeit neh­men sol­len, hat er einen guten Grund dafür. Viel Ruhe ist neben der medi­ka­men­tö­sen Behand­lung und den erprob­ten Haus­mit­teln gegen Unan­nehm­lich­kei­ten wie Hals­schmer­zen und Hus­ten­reiz ein Muss.

Ansteckungsrisiko gegenüber Kollegen

Bei eini­gen Infek­tio­nen stellt man ohne ärzt­li­cher Behand­lung ein Risi­ko für die Kol­le­gen dar. Durch die vie­len Men­schen, die sich z. B. in einem Groß­raum­bü­ro auf­hal­ten, fin­den Viren und Bak­te­ri­en einen opti­ma­len Aus­gangs­ort, rasant um sich zu greifen.

Beson­de­re Keim­her­de sind Tür­klin­ken, der Kühl­schrank in der Gemein­schafts­kü­che, Tas­ta­tu­ren, Tele­fo­ne und Fens­tergrif­fe. Über das Smart­pho­ne wer­den die Infek­ti­ons­ri­si­ken mit nach Hau­se genom­men und grei­fen dann im Krei­se der Liebs­ten um sich.

Sonderfall Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und Gastgewerbe

Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) regelt zusätz­lich, dass Mit­ar­bei­ter von Schu­len und Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen bei bestimm­ten Erkran­kun­gen nicht auf Arbeit sein dür­fen. Tritt ein Leh­rer oder Kin­der­gärt­ner krank den Dienst an, kann dies Kon­se­quen­zen für die eige­ne Per­son und die Vor­ge­setz­ten mit sich bringen.

In Restau­rants und Küchen besteht eben­falls das Risi­ko, eine gro­ße Men­ge von Men­schen anzu­ste­cken. Erscheint ein Arbeit­neh­mer krank in der Küche, kann es Ärger mit dem Gesund­heits­amt geben.

Krank auf Arbeit – was sagt der Chef und wer hat das letzte Wort?

Sie waren bis Don­ners­tag krank­ge­schrie­ben, erschei­nen Frei­tag auf Arbeit und der Chef schickt Sie nach Hau­se? Im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht ist das sein gutes Recht.

Für Arbeit­neh­mer bedeu­tet dies, dass der Weg zum Arzt wie­der ange­tre­ten wird und man den Vor­fall schil­dert. Der Arzt wird Sie min­des­tens für einen wei­te­ren Tag krank­schrei­ben und Sie haben gegen­über gestress­ten Kol­le­gen und Vor­ge­setz­ten guten Wil­len gezeigt. Im Streit­fall ent­schei­det der Amts­arzt dar­über, ob Sie wie­der gesund sind und der beruf­li­chen Tätig­keit nach­ge­hen können.

Fazit: Krankheiten besser auskurieren!

Auch wenn die Zahl der Krank­heits­ta­ge auf­grund kran­ker Kin­der regel­mä­ßig in die Höhe schießt oder die Kol­le­gen ohne Sie gestresst sind – sich wirk­lich aus­zu­ku­rie­ren schont die eige­ne Gesund­heit und ver­hin­dert, dass die Krank­heit auf Arbeit um sich greift.

Selbst wenn Sie ihren Arbeits­platz lang­fris­tig als bedroht emp­fin­den: Es geht nichts über die eige­ne Gesund­heit. Poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber gibt es vie­le und die Fol­gen einer ver­schlepp­ten Erkran­kung beglei­ten uns unter Umstän­den ein Leben lang.

Eine gesün­de­re Lebens­wei­se ist die ein­zi­ge Mög­lich­keit, die Krank­heits­ta­ge ohne Risi­ken zu reduzieren.

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